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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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233
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Decembcr 1533. ZZZ

Orte derer von Bern, ohne Kenntnis; der ledern verschlossene Missiven hingeschickt haben, und müsse daraufWen, daß solche

Die Namen der Solothurner Gesandten aus der dortigen Instruction (Abschiede Band 19, und Raths-buch Nr. 23, S. 496.)

Eine mangelhafte Aufzeichnung von »—v und k im Berner Rathsbuch Nr. 241, S. 129, 131. Diegenannte Solothurner Quelle ist nicht officicll.

RST

Otarus. 1533, c. 21. Decembev.

Wahrscheinliche Verhandlung zwischen Gesandten von Bern — Jacob Wagner und Georg Schönt —""b denen von Glarus.

Der Inhalt der Verhandlung muß beim Mangel anderwcirtiger Quellen aus folgenden Acten entnommenwerden:

1) 1533, 18. Decembcr. Instruction an die genannten Gesandten von Bern: 1. Die Boten sollen eröffnen,wan habe gerttchtsweise vernommen, wie (bei denen von Glarus) etwas Unruhe (im Randtitel: „wegen derReligion") entstanden sei, was die von Bern von Herzen bedauern. Die Gesandten seien daher abgefertigtworden, Alles zu thun, was zu Frieden und Ruhe dienen möge. 2. Wenn die auf der evangelischen Seitedas Mehr im Land und also die Gewalt und Obrigkeit in ihren Händen haben, sollen die Boten ihnen an-^igen, daß die von Bern des Willens seien, Alles, was die Bünde vermögen, an ihnen zu halten, und eshoben die Boten insbesondere Gewalt, je nach Umständen Alles das, was zu „Fürstand" göttlicher Ehregoreiche, vorzunehmen. St. A.Bem: Jnstructionsbuch n. k.ses.

2) 2V. Decembcr (Samstag vor Thomas). Solothurn an Lucern. 1. Man vernehme gerüchtsweise, daß>e von Glarus einander geschlagen und deßnahen die von Bern die (benannten) Gesandten abgefertigt haben,w am 19. Decembcr (gestern) zu Burgdorf an der Hcrberg gelegen. Da aber der Gesandte von Solothurn,or in Lucern gewesen, hievon nichts wisse, so lege man der Sache bis auf gründlichem Bericht wenig

g lauben bei; denn man vernehme auch, daß die von Bern ihre Botschaft abgehen ließen, um bei denen von^ larus zu werben, daß sie sich nicht denen von Lucern und ihren befreundeten Eidgenossen verpflichten. 2. Ge-Rch, den ans 4. Januar 1534 (Sonntag vor hl. Dreikönigen) wegen Besicglung des neu zu errichtendenundes und anderer Geschäfte nach Solothurn angesetzten Tag anderswohin zu verlegen, weil in Solothurnwegen der jüngsten Vorfälle noch eine unruhige Stimmung herrsche. St.A.Lucern: Acten S°i°thurn.

Im Nathsbuch von Bern Nr. 241, S. 130 ist Gcsandtcnwahl und Instruction unterm 23. Decembcr

verzeichnet.

RT8.

Htapperswyt. 1533, 24. December (Mittwochen nach dem 20. Tag Decembcr).

LandeSarchiv Schwnz: Alischiede.

ülld 5" Napperschwyl von minen Herren den vier orten von wegen der bildern und gotzzierd, so

^ in der statt in beiden kilchen verprant und zerstört, und denen hienach gcmelteu Personen iedein zu straf" »ach iedes verdienen ufglcit." «. Heini Rubli 40 Gulden, Mathias Bildhauer 50 Gulden, Jacob

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