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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1533.

2. Da der Commenthur gegenwärtig nicht hier ist und er vor seiner Wegreise dein Schaffner die Entlassunggegeben hat, mit der Erlaubuiß, bis Weihnachten im Gotteshaus zu essen und zu trinken w., so hat dcrftllnseiner Rechnung halb quittirt zu werden begehrt. 3. Dabei zeigt er an, daß er 18 Jahre langEidgenossen und des Gotteshauses Schaffner gewesen, dasselbe auch wohl versehen, so daß er, wie bekannt,vor Jahren gern zum Herrn desselben angenommen worden wäre, wenn er sich nicht widersetzt hätte, u»din den letzten Zeiten dem Hanse großen Schaden abgewendet, ja dasselbe gerettet habe, wie offenbar u»derweislich sei; darum hoffe er, daß er nicht dermaßen verstoßen, sondern ihm, wie andern Personen stiu^-Standes etwas aus des Gotteshauses Gült verordnet und mit ihm keine Ausnahme gemacht werde; de»»er begehre nur, was sich gezieme, damit er den uöthigen Unterhalt habe. Beide Artikel bringt man Z"Händen der X Orte heim; dem Schaffner ist in Gegenwart der vom Herrn Commenthur verordnet"Amtleute Aufenthalt und Nahrung im Hanse zugesichert bis auf wintern Bescheid. 4. Daneben vcrnimubmau, daß der Commenthur viel verbrauche, z. B. sechs Reitpferde unterhalte und allerlei Neuerung^einführe, die dein Gotteshaus mit der Zeit zum Verderben gereichen dürften; es scheint daher uöthig/ ff"'Benehmen zu beobachten und ihm vorzustellen, daß er sich bescheidener halten sollte, was man den Ode>»anheimgiebt. I'. 1. Rechnung zu Münsterlingen. Der Vogt legt die Rechnung vor, welche die A»>t^frauen am Samstag nach der Auffahrt (24. Mai) dem Landvogt im Namen der X Orte erstattet h»bu»und zeigt, was er seither eingenommen und ausgegeben, genau verzeichnet an, hat aber die Rechnung >>l'Uden Jahrnutzen nicht abschließen können, weil die Zehnten noch nicht ausgedroschcn sind. Es wirdbefohlen, fortzufahren und ebenso treulich Haus zu halten, damit er seiner Zeit gehörige Rechnung zu 9^"wisse; auch hat man ihm den Eid abgenommen. Die abgelegte Rechnung ist folgende. Einnahmen:197 Malter 1 Mütt 2 Wierling ; Kernen 1130 Mütt 3 Viertel 1 Wierling Jnnni; Haber 82 Malter 32 Wierling 3 Jnnni; an Roggen nichts, denn er ist zum Kernen geschlagen; an Schmalsaat nichts;2458 Pfd. 2 Schl; Wein 51 Fuder. Ausgaben: Fäseu 120 Malter 1 Mütt 2 Viertel; Kernen 735>/2 Wierling; Haber 129 Malter 1 Mütt 1 Viertel; an Roggen und Schmalsaat nichts; Geld 133719 Schl. 0 D.; Wein 24 Fuder. Die Frau Pröpstin und die andern Amtsfrauen bleiben dem Gottesha»-schuldig: Fäsen 70 Malter 3 Mütt 2 Viertel 2 Wierling; Kernen 395 Mütt 3 Viertel 1 Wierling;53 Malter 1 Mütt 3 Viertel 2 Wierling 3 Inn; an Roggen nichts, ist zum Kernen gerechnet; an Sch"" 'saat nichts; Geld 1120 Pfd. 2 Schl. 6 D.; Wein 27 Fuder. Überhin sind die Frauen an alten Nestausschuldig: Kernen 350 Mütt; Haber 81 Malter; Geld 254 Pfd, mehr 200 Gl., die von ihnengewesen sind. An Nestanzen sind noch übrig gewesen: 34 Alütt Nuß und 10 Mütt Bohnen. 2. Tho»u''Blarer von Constanz und Heinrich von Ulm, seßhaft zu Großenberg, haben im Namen ihrer Base,

Vlarer, jetzt in Constanz wohnend, die Bitte vorgetragen, ihr 10 Gl. Zins, die sie von den 00welche dem Gotteshaus von dem Grafen von Manfort fallen, laut des Hauptbriefes anzusprechen h" '^sammt den 9 Gl. Leibgeding, das ihr gehöre, auszurichten, wogegen sie den Hauptbrief zu Constanzder Obrigkeit hinterlegen wolle. Da man nicht weiß, wie diese Frau dem Gotteshaus je 200 Gl.geliehen und das Leibding erkauft haben und dabei erfährt, daß sie als Conventfrau gar eigenma^^gehandelt, so daß alle Frauen sie gefürchtet haben; da ferner die Frau von Laudenberg sel., aufder angerufene Brief gestellt ist, sich darüber beklagt und den Boten von Uri, Unterwalden und 0^Josua von Beroldingen, Ammaun Wirz und Vogt Zigerli, angezeigt hat, daß sie den Brief nicht besi^und nichts davon wisse, so will man dies zuerst au die Obern bringen. Die Anwälte der Frau