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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1533.

Da er aber Andere nennt, die ihn zum Ungehorsam aufgewiesen haben, so wird der Handel auf den Tag zuBaden verschoben, um ihn auch denen von Zürich und Wams mitzntheilen. Stierli bleibt unterdessen zuLucern in VerHaft. <. Die französischen Anwälte werden durch Vermittlung Georg von Niva's um Ant-wort ersucht, wo rauf Herr vou Lamet antwortet, er wolle dringend an den König schreiben und ihm dieSache auch mündlich vortragen, sobald er mit ihm zusammenkomme; auch stellt er eine freundliche Antwortin Aussicht. <I» Wallis antwortet auf das letzte Schreiben der V Orte, es habe seine Anwälte nach Solo-thuru gesandt, um dort vermitteln zu Helsen; über eine Verabredung mit Freiburg habr die Obrigkeit bishernicht antworten können des jetzt herrschenden „Sterbens" wegen; doch sei dem nach Solothurn abgefertigte»Boten befohlen, sich nach den Anschlägen Freibnrgs zu erkundigen und darüber zu berichten; die V Orte solle»sich indessen des Besten versehen; doch bitte man sie, so weit es ohne Verletzung des Glaubens möglich sibsich vor Krieg zu hüten.

Wahrscheinliche Verhandlung betreffend das Bündniß mit dem Papst und Kaiser; siehe Note.

Das Schwyzer Exemplar trägt das irrige Archivdatnm vom 2. November 1543 und ist daher auch irrigzu diesem Fahre eingcthcilt worden. —Der Abschied ist abgedruckt im Archiv für schw. Ref. -Gesch. I- 616'

Zu I». Der Züricher Abschied vom 1. Decembcr 1533 enthält eine Beilage, die unzweifelhaft hichergehört.

I. Antworten, welche Hermann Stierli von Muri in der Gefangenschaft zu Lncern gegeben:

. .. Als der Untcrvogt ihn geheißen, in die Kirche zu gehen, habe er gebeten, ihn nicht zu „müssen" ; denn che>wollte er, daß einer eine Kuh angegangen, als daß er sich zwingen ließe. Auf den Vorhalt, daß er sich geweigert,in die Kirche zu gehen, so lange „der Pfaff" da sei, gab er zur Antwort, er habe das in der Trunkenheitgcthnn, sei verführt worden, wolle dies nicht mehr thun, bitte um Gottes willen, seine kleinen Kinder, diehochschwangere Frau und die fromme alte Mutter zu ehren und ihm gnädig zu sein . . . Der Wulhaus u»bHeini Rätzer haben ihm gesagt, es werde bald wieder zum Krieg kommen; dann hätten sie und Andere »»isinn, wider die V Orte zu ziehen; in diesem Fall wäre auch er mit ihnen gezogen; sie seien auch beständigin der Erwartung gewesen, daß die Berner zuerst anfangen würden; ferner habe der Wulhans ihm berichtet,es seien in den Niedern Aemtern „Knaben", die zu den Bernern stehen, und Alles wieder abthun würden,was die V Orte gemacht; sie haben ihm aber nichts anvertraut und kein „Amt" gegeben, weil sie gefürchtet,er möchte sie verrathcn.

II. Kundschaften. Hans Scheurcr hat ihn öfter sagen höre», er lasse sich nicht in die Kirchezwingen zc. (wie oben). Hans Krämer berichtet, wie der Stierli „zu Muri an der Egg hinter der Bad-stubc in der Hofstatt" mit guten Gesellen getrunken, wozu sie auch den Untervogt geladen, der den Sticrbangezogen, er müsse in die Kirche, wenn die Herren es befehlen; darauf sei derselbe aufgestanden und h-^

mit dem Degen gedroht (wie oben). Hans Heini Fr ick. Untcrvogt. erzählt den gleichen Vorfall, >»»

Stierli so viel ungeschickte Worte gebraucht, daß er mit ihm in Unfrieden gekommen sei. Diese Aussage»werden von Hans Simon und Jacob Schönbrunner bestätigt zc.

Zu v. Beim Lucerner Abschied liegt, als Vortrag des kaiserlichen Gesandten (?), ein Auszug aus eine»'Briefe des Kaisers an den Official von Besan^o», ä. ä. Mousson 6. Octobcr, zur Antwort auf dessen Schreibe»vom 31. August: Er vcrmuthe, daß das Bündniß beschlossen oder abgeschlagen sei» werde, wen» diese Msis^anlangc; um Zeit zu gewinnen habe er die ganze Unterhandlung dem Papste anvertraut, damit dieser d«-'Sache zu Ende führe und das nöthige Geld zusammenbringe, wozu der Kaiser seinen Theil bereitsMailand gelegt. Die Wünsche der sechs Orte, nut Bezug auf den Tractat, scheinen ihm nicht ungeziemend:sollen diese Artikel deutlich bestimmt werden, was die beauftragten Boten wohl zu capituliren verstehen- I"'Ucbrigcn wiederholt er die Versicherung seiner guten Absichten und seiner Bereitwilligkeit zur Hülfe zc.

Das Schreiben ist abgedruckt im Archiv für schweiz. Nef.-Gesch. I. 619.