November 1533.
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..abgetreten", aber von ihren Obern wieder in das Lager zu ziehen (gemahnt worden). 2. Es sei die Rede gewesen voneinem Anschlag, der im Kronenstall gesaßt worden sein soll. 3. Zum Ärgernis) alles Volkes habe der Pfasf Stampfler,der sie früher nach dem Worte Gottes unterwiesen, „durch sincn gpt" diese Lehre verlassen und sei dann von ihren Obernangenommen worden. 4. Der Pfasf von Münster, Herr German, angefragt, warum er nicht wieder »ach Solothurngezogen sei, habe geantwortet, che acht Tage vorbei, werde daselbst ein großer Aufruhr entstehen. 5. „Von W,elftemd°r rathfchlag im stall zur Kronen und der Ntzistorffer Handlung." 0. „Burgki Gisingers Handel."
Das Actenstück scheint mehr Entwurf zu sein; doch trägt es a torgo den Titel: „Unferi ingeleiti clag zu W.etl.fpachden schidboten."
26) 6. November (Donstag nach Allerseelen). 1. Dem kleinen und dem großen Rath von Solothurnberichten die Schiedboten, sie haben den gestrige» (wohl vorgestrigen, vom 4. November) Beschluß de» Abge-tretene» eröffnet. Diese behaupten, in keiner schlimmen Absicht zusammengestanden zu sein: dem Beschlüssewollen sie sich fügen, doch solle keiner von ihnen gesöndcrt werden und beide Parteien sollen Gewehr und Harnisch"biegen. Die Schiedbotc» verlangen, man möchte hierin willfahren: habe dann einer mehr gefehlt als anderek°»nc man ihm seine Strafe gleichwohl auflege». Man möge bedenken, daß solcher Zwiespalt die ganzeEidgenossenschaft zerstören könnte. Der Rath erkennt, bei dem gestrigen Beschlüsse zu verbleiben und denSchiedboten zu sagen wenn Brief und Siegel, Bund und Bnrgrccht gehalten werden, werde mcht Zerstörung,sondern Friede und Ruhe eintreten, denn diese vermögen, daß man Ungehorsame zum Gehorsam bringe. DieSchiedboten seien anzufragen, ob sie von ihren Obern Vollmacht besitzen zu versprechen, daß Bund undBurgrecht gehalten werde»: wenn nicht, sollen sie durch Briefe und Boten diese Zusicherung erwirken, d.e vonBern sollen die Widerpart ab ihrem Gebiet verweisen und gemäß Bund und Bnrgrccht sie strafen helfen.Wollen die Widerwärtigen diesen Vorschlag nicht annehmen, so sei zu gewärtige» („stände daruf") daß u.a..'h»en Weiber und Kinder nachschicke. Darauf antworten die Bote» »ach gehabtem Bedenken, sie wissen mchtsAnderes, als daß ihre Obern Bund und Burgrecht halten werden: ihre Worte seien auch ...cht so zu verstehe»,"ls ob sie die Eidgenossenschaft zerstören würden, sie geben auch der Gegenpartei nicht Recht: aber zu bedenke»f" wohl, daß wenn Befreundete eines Gemeinwesens unter sich in Zwietracht kommen, Zerstörung hieraus"folgen möge- sie wiederholen den gestrigen Antrag. Der Rath antwortet, daß er bei dem denB°te» schriftlich gegebenen Beschlüsse verbleibe. 2. Die Boten von Bern bringen dann noch .... Besonder» anewige Bürger von Solothurn seien in das Hans des Prädicanten von Lüßlingen gelaufen, haben diesen und femi^au gefänglich nach der Stadt geführt, dann aber wieder gehen lassen, auch etwas aus dein Hause ent-sre'Mdct: ihre Obern müssen sich hierüber beklagen, weil es in ihren hohen Gerichten geschehen und das Hans>h«c» verliehen („inen verlechnott") sei. Der Rath anwortet, daß er hievon nichts wisse, wenn es abergeschehen, wolle er die Betreffenden strafen. V. xxm. S. z?°.
27) 6. November. 9 Uhr vor Mitternacht. Die Boten von Bern in Solothurn a» ihre Obern. Washe»«- früh durch die Schiedboten vor Schultheiß und Rath der Stadt Solothurn verhandelt worden, .verde»s'e von Konrad Tübi vernommen haben, der bei aller Verhandlung gewesen sei. Die Boten se.cn dann altegemeinsam nach Wictlisbach geritten und haben den Achten den Beschluß des Rathes von Solothurn eröffnet.Diese forderten, man solle ihnen anzeigen, was sie weiter als andere Unehrliches gethan. Dann fc.cn dieBoten vor die ganze Gemeinde gelangt, die ihnen beiliegende Antwort crthcilt habe. Uber dieselbe werdend'e Boten morgen früh rathschlage». Bericht über den Vortrag und die erfolgte Antwort in Betreff derBorfälle in Lüßlingen. Durch einen Brief, der ihnen vom Vogt in Lenzburg zugekommen, sehe man. wie°>c von Solothurn alle Orte, auch Zürich geiliahut. St. A. Bern: S°l°i.M'N°t' Handlung b-trcsfcnd d.e R-s-um.. S. tvz.
28) 3. November (Donstag nach Omninm Snnctorum). „Edlen, vcstcn -c. w. -c. Alsdann uwcr crsamwisheit anbracht an ein ganze gcmeind von wegen der acht mann, so wir also absündern söltcn, und uffölichs von der gemeind ein antwurt zu entpfahc», darum wir nun also genieret Hand, so ist das das wersmhellcnklich, ganz nieman zu sündern, es sig denn fach, daß unser Herren und oberen uns anzöigend, was^ wtzters gehandlet habend dann ander. Witer bittend wir üch, als unser trüw lieb cidgnossen, daß irwellind an unseren trüwcn, lieben Herren und obere» crkonden, ob sie wollend lassen handle,, oder n.t, das