89 November 1583.
7) 1. November (Samstag Allerheilige»). Die beratheude Behörde wird nicht angegeben, ist aberunzweifelhaft der kleine und große Rath von Solothurn. 1. Nachdem Bund und Burgrccht zwischen Bernund Solothurn geprüft worden, wurden die Boten von Bern angefragt, ob sie die Zusicherung geben könne»,daß Bern Bund und Burgrecht halte. Die Boten antworten, ihre Herren haben/wie sie glauben, Bundund Burgrecht gehalten und seien „vicllicht" noch der Meinung, sie zu halten, sofern Solothurn sie auch halte!Anderes wissen sie nichts. Das Sperre» der Straße für die Zuzllgcr. dessen man erwähne, sei zum Beste»geschehen, weil man nicht wisse, was dahinter stecke, und um ihre Landschaft vor Schaden und unvorher-gesehenem Ucberfall zu sichern; Schiedbotcn, sie seien des Raths oder andere, könne» passircn. Der Rath be-schließt sodann: Da sie gesinnt, Bund und Burgrecht zu halten, wolle man sie mahnen, daß sie gemäß desInhalts derselben die feindlich Abgezogenen gehorsam machen helfen, weil diese den „verrätherischen und »'or-derischen Handel", als was man ihn ansehe, angefangen haben. Sie sollen daher zur Vermeidung größer"Kummers verschaffen, daß das Bollwerk weggethan werde. — Auf diesen Bescheid geben die Boten von Ber»nach gehabtem „Bedenken" dahin ihre Antwort: Die Mahnung um Hülfe solle an ihre Obern gerichtet wer-den, weil sie selbst hierüber nicht antworten können; die Ihrigen haben sie beim Eid hinwcggemahnt; vor ÄEräumung des Bollwerks müßten die Weggezogenen für Leib und Leben gesichert werden. Der Rath erwidert,wenn das Bollwerk beseitigt und die Straße frei sei, werde man nichts Unfreundliches vornehmen, so»d""in Güte unterhandeln, auch im Falle der NichtVereinigung die Abgezogenen znvor warnen und eine St»»"Frist zusagen; denn der Rath wolle gegen sie nicht handeln, wie sie sich unterfangen haben. 2. (Bern und F"''bürg werden zum Zuzug geinahnt, um die Abgeordneten, die sich „wider Eid und Ehre vcrrüthcrisch "»bmörderisch, kriegerischer Weise hinterruks empört", gehorsam zu machen, wozu der Rath Glimpf und Fug Z"haben bei Eiden erkennt habe). 3. Sekclmeistcr Tillmann berichtet sodann dem Rath, die Widcrpartei begeh",daß man zu beiden Seiten Gewehr und Harnisch ablege; dann wolle sie gegen inzwischen versprochene Sich"'hcit ihr Bollwerk entfernen. Der Rath antwortet, es sei unfruchtbar, dieses am Abend an die Geinei»"zu bringen; die Boten mögen bis morgen etwas Besseres aussindig machen, dann wolle man früh de"großen Rath besammeln und dasselbe anhören. z.. S°l°thur»: RaWpr°t°k°u B. xxm. s. -4----"°-
8) 1. November, Nachmittag 3 Uhr. Solothurn. Die Boten von Bern an ihre Obern. Erzähl»"Sder Verhandlung mit dem Rath von Solothurn vom 1. November bis zur Mittheilung des Beschlussesdaß beim Mißlingen gütlicher Unterhandlung eine Stunde Stillstand beobachtet werde (siehe oben). Es s"aber angezeigt worden, daß der Beschluß des Rathcs der Bestätigung der Gemeinde bedürfe. Diese sei d»""Nachmittag „mit sammt der Banner" versammelt worden und habe den Beschluß des Rathes gcnch»»^'Boteil von Lucern und Freiburg seien angekommen und erbieten sich, zu vermitteln. Nach dem Essen gie»S"'die Boten von Bern in die Vorstadt und zeigten den Beschluß des Rathcs den „Gutwilligen" an.verweigerteil ihn anzunehmen, worauf die Schiedboten beschlossen, beide Parteien von Gewehr und H»"»^zu weisen, um sicher handeln zu können; denn am Morgen, als die Boten vor dem Rath waren, sei du")die in der Großstadt einer in der Vorstadt auf dem Bollwerk erschossen worden, weßhalb die Untcrhandl»"Sschwer sei. Man vernehme, daß die zu Bättcrkinden und in der Umgebung einen Sturm haben ergehe"lassen. Dieser, wenn er bekannt werde, möchte den Boten großen Nachthcil bringen. In letzter R»^(„Hinacht") seien Hans Heinrich (Winkel!) lind Sekelmcistcr Stark von „inen" gewichen. Die Gutwillig"haben den Handel übel bedacht. Die Landleutc koinmcn ihres Bedttnkens „fast gemach" harzu; gelinge "nicht zu scheiden, so dürfte großes Uebel entstehen. — Nachschrift: Die Gutwilligen in der Vorstadt h»b"den Vorschlag der Boten wieder verworfen. Letztere gehen wieder in die Großstadt.
St. A. Bern: Solothurncr Handlung betreffend die Reformation, S.
9) 1. November. Nachmittags 8 Uhr, Vorstadt Solothurn. Die Gesandten von Bern an ihre Ober'"Sic haben den Vorschlag der Partei in der trckadt („den fürschlag ns anlas der gewaltigen so
dem thor zugelassen in der großen statt"), daß wenn die in der Vorstadt das Bollwerk beseitigen, jeuc ^wehr und Harnisch niederlegen und die Thore „versichern" wollen, so daß die „Ußern" gesichert seien,