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November 1533
31. October abgeordnet werden, deren Missive vom gleichen Tag; im Widerspruch mit derselben nennt dasRathsbuch Nr. 241, S. 24 Tübi anstatt Nägeli; aber Tübi wird mit von Werd, Fischer und Knttlcr erstam 2. Nov. nachgeschickt! Rathsbuch ilncksin S. 29. Die Briefe der Gesandten der V Orte vom 3. «»^t!. Nov. stimmen in der Zahl der Bernergesandten mit dem Angegebenen überein, dagegen redet der ZürästsBericht vom 7. Nov. von nur neun Boten von Bern. Es begaben sich zeitweilig einzelne derselben Behufsmündlicher Berichterstattung nach Hause. Lucern: Brief Hünenbergs vom 1. Nov. Schwpz: Brief des obige»vom 2. Nov. St. A. Lncern: Acten Rcligionshändel; abgedruckt im Archiv für schweizerische Reformationsgeschich^1. 517. Unterwaldcn: Brief des obigen vom 1. Nov. Glarns: Val. Tschudi, Chronik: abgedruckt im Arch»'für Schweizer-Geschichte Band IX, S. 445. Basel: K.A.Basel: Abschiedcschriften 1434—159l), Missive»und Berichte an und von den Gesandten. Freiburg: für die ersten drei die Instruction vom 31. October,für die zwei später abgeordneten die Instruction vom 12. Nov. Schaffhausen: Missive vom 12. No»-St. A.Zürich: Acten Solothurn. Wallis: Bericht der V Orte vom 3. Nov. Hier citirte Ouclle», derc»Fundort nicht angegeben ist, werden unten auszüglich angeführt.
Zu II. Die Buße der Stölli giebt St. A. Bern: Solothurner Handlung betreffend die Reformatio»-iol. 145 auf 2000 Pfd. an.
Bemerkung. Vom 31. October bis 17. November zieht sich eine Reihe lebhafter Verhandlungen derSolothurn anwesenden Gesandten der eidgenössischen und zugewandten Orte in Sachen der Solothurm»Religionswirren hin. Theils bewegen sich dieselben zwischen den Gesandten und dem Rathe »»»Solothurn, theils zwischen jenen und der Gegenpartei des Nathes, theils zwischen de» Gesandten unter st i-sei es in gemeinsamer Versammlung, sei es in nach Confessioncn geschiedenen Gruppe». Es schlössen st^diese Vorgänge mit dem Abschied vom 15. November und dem Vertrage vom folgenden Tage, dcspErgebnis; dem benannten Abschiede nachträglich eingefügt wurde, ab. Über diese vorbereitenden Verhandlung^liegt keine gemeinschaftliche Aufzeichnung vor; sie gehören aber doch der Sammlung der eidgenössischen Absch^ ^an und wir lassen deren Darstellung hier durch die Mittheilung einer Zahl auszüglich verzeichneter ÄG»folgen. Es konnte hiebei Wiederholung von Einzelnein nicht immer vermieden werden. Um dem We^Zweck und Charakter zu wahren wurde indessen von demjenigen Actenmaterial, dessen Gegenstandunmittelbaren Thätigkeit der Gesandten weniger nahe liegt, nur so weit Gebrauch gemacht, als zur ^mittlung des Zusammenhanges erforderlich schien. Gleichzeitig mit den; Tag in Solothurn walteten ill'^denselben Gegenstand Verhandlungen vor dein Rathe zu Bern Seitens Gesandter von Freiburg undordneter der evangelischen Partei von Solothurn. Und hinwieder suchten die Boten der V Orte ih^Anwesenheit in Solothurn zu benutzen, um, abgesehen von ihrer speziellen Aufgabe, die Stellung dieser St»im Sinne der Politik ihrer Orte zu befestigen. Wir glaubten kein Bedenken tragen zu sollen, die weMld"nach diesen beiden Richtungen lins zur Hand gekommenen Acten ebenfalls hier zu verwerthen. Verhandlungder V Orte, Freiburgs und Wallis, mit Solothurn und ebenso von Bern mit Solothurn, die nach u»str>"Abschiede erfolgt sind, wenn sie auch mit Bezug auf die Zeitfolge und thcilweise auch bezüglich ihres J»h» ^unmittelbar mit demselben in Verbindung stehen, behandeln wir als getrennte Abschiede.
1) 1533, 31. October (Freitag nach Simon und Judas), 3 Uhr Vormittag. Schultheis; und RathStadt Solothurn geben an Schultheis; und Rath der Stadt Bern Kenntnis; von dem Aufstand und ersucht'die bernischen Zuzttgcr von Wangen, Uzenstorf und Bätterkindeu gemäß Bund und Burgrccht heimzuinah»^'
St. A. Bern: Solothurner Handlung betreffend die Reformation, S-
Kenntnißgabe von dein Aufstand und Gesuch um getreues Aufsehen erfolgt am 1. November cbenf»^'
tUl Aürlch un^> öueern. St. A. Zürich: A. Solothurn. — St. A. Lucern: A. Rcligionshändel und A. Solothurn (Original)'
Abgedruckt im Archiv für schw. Nef.-Gesch. I, Olli.
2) 31. October (Freitag an Allcrheiligenabend). Die „underthenigen, willigen diener des ^geliums und Mitbürger zue Solothurn" an Schultheiß, kleinen und große» Rath der Stadt Bern-