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October 1533.
ohne einen Abzug für sich verabfolgen ließ und der Obern Gebote gering geachtet und seinen Eid übertretenhat, so will und kann man ihn nicht mehr als Amtmann haben. Es werden daher die von Freiburg dringendgebeten, einen bessern hinzusenden und den alten zu bestrafen und zur Vergütung seiner Allsstände anzuhalten.Auf den Wunsch der Boten von Freiburg werden seine Mißgriffe dem Abschied einverleibt. Sie bestehen >»Folgendem: 1. Ungeachtet er selbst zugab, daß die Pfenning- und Koruzinse jährlich gleich seien, hat er dochwährend den Jahren 1531, 32 und 33 oft für die gleichen Orte verschiedene Summen verrechnet (die 3betreffenden Fälle werden speziell aufgezählt); 2. für den Zoll zu Montagni) hat er in zivei Jahren wenigerverrechnet, als er gegolten; 3. auch der Zins der Mestralie sei ungleich verrechnet worden, so für Provencefür 1532 und 33 je 15 Pfund, für 1531 aber 25 Pfund; 4. fürs Jahr 1533 verrechnete er gar keineBußen, obwohl einige erkannt worden; er sagt, er möge von den Betreffenden nichts bekommen; 5. für letztesJahr verrechnete er weder „Achram"-Geld, noch Weinzehntcn; <1. für den Zehuten hat er vielfach wenigerverrechnet, als er gegolten, sich ungewöhnlich hohes Trinkgeld („für den win") zugehalten u. f. w. (Es wirdeine Reihe einzelner Fälle aufgezählt). Wenn man sage, andere Vögte hätten auch zugegriffen, so sei es «Mirecht, wenn dießsalls die von Freiburg nachforschen, und darüber geschehe was sich gebühre; man hoffe aber,die Vögte von Bern haben nicht so tief gegriffen wie dieser. «. Die voll Freiburg wollen den verhaftetenZehnteil von Provence dem Prädicanten zu St. Aubiu verabfolgen lassen, wenn man die 40 Pfund auchdahin gelangeil lasse, wohin sie gehören. Mail ist hierüber einverstanden und soll daher der Vogt von Grands»»den verhafteten Zehnten dem Prädicanten verabfolgen lassen. K». Betreffend die „Saulvegard" (alias: gai'Rü'ägliso) der Kirche „Defpeney" (Peney), soll bis künftige Jahrrechnung kein Ort eine Änderung vornehme»-«Z. Anbelangend die March zwischen Vauxmarcus und Grandson, da beide Städte im Posseß sind, will »»Merwarten, wer sie angreife, i Der Vogt zu Graudson soll den am Bamiwart zu Concise begangenen FreMuntersuchen und hiernach urtheilen („vertagen"). Die Boten von Freiburg begehren im Auftrag ihr?»Obern, daß man an jenen Orten, wo nur zwei oder drei das Gotteswort verlangeil, mit den: Predig?»die übrigen ruhig lassen solle. Die von Bern antworten, um vielfache Zwiste zu vermeiden, müsse mander Ordnung bleiben, 4 Da die von Nvonaud sich mit der Antwort derer von Bern („miner herre»^nicht begnügt haben, wird dieses an weitem Gewalt gebracht. ». Die von Stäffis mögen für ihren BrM»nen Holz in der Herrschaft Graudson uehmen, doch zum unschädlichsten, v. Rechnung des VogtsReif für Grandson.
In, Freiburger Abschied fehlt 4.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dem Freiburger Jnstructionsbuch Nr. 2, 1. 99.
Der Ort der Jahrrcchnung ist nicht angegeben; aber es schreibt den Abschied der Stadtschreiber »o»Bern und eine flüchtige Minute davon enthält das Bcrncr Rathsbuch Nr. 241, S. 11.