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September 1533.
Bezahlung der Ausstände für die Zusätzer zu Göttlichen und Vogt Bruuuer; mau bleibt jedoch bei der frühergegebenen Antwort, Den Toggenbnrgern soll ihr Geld (f. Ii.) nicht verabfolgt werden, bis sie de»Hauptmann Zeller zufrieden gestellt (IL'/s Kr.) und die Schreiber in Zürich um den Kaufbrief (zu 100 Gld.vereinbart, woran 20 Kr. bezahlt sind) ausgerichtet haben. > Die Voten von Zürich verwenden sich be>denen von Bern, daß der Hofmeister zu Königsfclden der Frau Katharina Lütscher, die daselbst Klosterfraugewesen, die ihr bestimmte Competenz ausrichten wolle. 8. Es wird berichtet, wie einige ans dein an dieFreien Aeinter anstoßenden Gebiete von Bern, wenn sie dahin kommen, „Bärendrek" schreien und dann dieans den Freien Aemtern „Knhdrek" rufen und andere grobe Worte gegen einander brauchen. Ans dieseshat man dem Vogt in den Freien Aemtern befohlen, solches bei Buße zu verbieten; dasselbe soll der Botevon Bern bei seinen Obern zu erwirken trachten. Die von Birinenstorf bringen vor, es sei daselbst derBrauch, daß man um Geldschuld einen drei Mal vorladen müsse; da müssen dann die Richter warten, ob ererscheine, und dabei das Ihrige versäumen; sie bitten zu bestimmen, daß der Betreffende auf das erste Fürgebotzu erscheinen habe. Da hier die Niedern Gerichte dem Gotteshans Königsfelden, die hohen der GrafschustBaden zustehen, so soll der Bote von Bern die Sache an seine Herren bringen und auf nächstem Tage darüberAntwort geben, »i. Man erinnert die von Basel an die auf dem letzten Tage für einen Kürschner („Kür-siner"), der Burger zu Basel ist, gethnne Bitte, ans welche der Betreffende noch keine Antwort erhalten hat-
Dem Berner Abschied fehlt «I. Dein Glarner fehlt bei ct die auf Zürich und Lucern bezügliche Stelle-Im Basier Freiburger, Solothurner und Schaffhauser fehlt ll. A'—in aus dem Zürcher; n—aus de>»Glarner; r—I aus dem Berner'; n aus dem Basler; Ii—-in auch im Berner, Glarner (d. h. in de»Tschud. Docnm. Samml. Stück 21), Basler, Freiburger, Solothurner und Schaffhauser, aber in alle»dem übrigen Abschiedtexte getrennt.
Das Badener Manual enthaltet folgende weitere Verhandlungen: 1. „Ein Bekanntnuß Herr Jörge»Müller von der schuld wegen, daß er lcdig sye." 2. Iii Schwyzer Abschied, ob sie dem Abt von Rheim»'nnd den Schwestern von Dießenhofen die Rechnung erlassen wollen, da die vier Orte dessen zufrieden. ^sollen ihre Antwort nach Lucern senden. 3. „Denen von Bremgarten zu schriben von wegen". 4. AufEröffnung des Landvogts zu Baden, daß dem Crispin von Solbrugg der Brief nicht zugekommen, weil 0'weder auf der Frankfurter Straße sich befand »och anderswo zu betreten war, wird erkennt, die Sochcberuhen zu lassen und wenn er kommt, soll ihm seine Habe verabfolgt werden. 5. Dem Vogt zu Sarg»»^wird geschrieben, wenn die von Flnms für die 10t> Gulden Pfänder habe», solle» sie dieselben anzeige" iwenn nicht, will man sie ihnen dennoch leihen. 0. In alle Abschiede, den Abschied wieder hervorzu»ch>»e»und Antwort auf den nächsten Tag zu geben. 7. In Zuger Abschied betreffend HanS Abschlagen, daß ihmdas Urtheil gemildert werde und „inen" die Antwort zu schreiben. 8. Der Landvogt sott die Freiheiten d"Chorherren und der Bauersamc mit Bezug auf die „Stellincn" untersuchen nnd über das Ergebnis; berichte»'
Es fehlt <; (betreffend Bapt. Bean). Vorhanden sind dagegen hier ebenfalls <>, p (mit Ans»»h»^von Brunner), »—n.
Rath und Burger zu Freiburg erkennen am 2g. Sept. an die Eidgenossen zu schreiben, sie seienspät berichtet worden, als daß sie einen Boten hätten abfertigen können, auch seien wenige ihrer Mitgliedszu Hause; doch möge man den (mit dem Brief geschickten) Boten aufhalten nnd ihn; den Abschied »bc»geben; dann wollen sie auf den nächsten Tag bevollmächtigte Gesandte abordnen.
K. A. Frciburg: Rathsbuch Nr.
Zu ,5. Der betreffende Geleitsbrief, ä. ä. 20. August ist dem Zürcher Abschied und der Bcr>»''Sammlung 1. o. S. 237 abschristlich beigefügt.