Mai 1533. 87
vertrauliche Aufnahme findet. 32. Die Capitelsherren verwalteten de» großen Spital von Lausanne und be-zogen deßnahen jährliche Zinsen und Gebühren, die sie seit 80 Jahren den« Spital nicht vergütet haben undderen Erstattung sie verweigern. 33. Die Priester der Kirche von Lausanne haben dem Spital einen Wcin-berg entzogen, der dem Unterhalt der Armen gewidmet war. 34. Die Geistlichen wollen nicht gestatten, daßzwei Verlobte sich verehelichen zwischen fünfzehn Tagen nach Weihnachten (»oluUnucls«) bis »ach Ostern, wennsie nicht beim Bischof gegen Bezahlung Bewilligung erhalten. 35. Es soll untersucht werden, o'e die beidenDörfer Montpreveyres (»Nonb Urovoro?«) und Corselles nach Lausanne gehören und der hohen Gerichts-barkeit der Kirche unterstehen; hiezu will der Bischof nicht Hand bieten, was der Stadt und der Kirche zugroßem Nachtheil gereicht. 36. Amtsleute des Herrn haben zuwider den Freiheiten des Landes wegen Scheidengewisse Leute in verbotener Stunde verhaftet. 37. Der Herr erließ in Lausanne durch seinen Amtsmanidas Korn des Herzogs von Savopen zum Verkaufe ausrufen, was wider die Freiheiten der Stadt und dieAutorität der Kirche ist. 38.-ch 39. Die genannten Amtsleute ergriffen und verurtheilten zu Händen des0'iscus einen Bürger. Als dieser die Appellation ergriff und diese hätte durchgeführt werden sollen, wnrde1>e unterdrückt und die Sache beigelegt, was gegen die Rechte und Freiheiten des Landes ist. 40. Dienerdes Herrn kamen zu Nacht in die Stadt und trieben Possen, um die Wache und den Stadtbeamtcn zu ver-höhnen. 41. Der Herr verlangt die Vollmacht, verurtheilte (»nclinAs«) Leute zu Nacht in den Häusern ver-haften zu dürfen; Leute, die man täglich in der Stadt herumgehen sieht und festnehmen kann. Es scheintdiese Vollmacht mehr die Schmäleruug der Freiheit der Stadt als die Gerechtigkeitspflege zu bezwecken.42. Capitel und Klerus schwören der Stadt und handeln diesem Eid entgegen. 43. Die Capitelhcrrennnterhieltc» längere Zeit einen Günstling, Namens Marloz, der vieles Böse vollbracht hatte, den sie aberdurch bestellte Leute beschützen ließen. Ueber seine Mißhandlungen wollte man nie Recht ergehen lassen, dieGesandten von Freiburg kennen diese Angelegenheit. 44. Der Herr ertheilte vor 4 oder 5 Jahre» dieErlaubniß sin der Fasten) Butter und Käse zu essen, wofür man ihm Geld für die Reparaturen von St.Katharina im Jorat gab. Diese sind aber nicht vorgenommen worden, obwohl erheblich Geld verabreichtwurde. 45. Ein Priester von Lausanne wurde außer der Stadt getödtet. Der Herr ließ hierüber nicht Rechtergehen, sondern nahm eine Verabfinduug in Geld vor und hat dann dein Thäter verziehen. 46. Ein Priestervon Lausanne schlug eine schwangere Frau; diese gebahr dann vor der Zeit, das Kind starb ungetanst, aberes erfolgte kein Recht hierüber. 47. Pfarrer und Vicare verlangen vieles als ihnen zuständig, ohne uach-znweisen, ivic sie dazu berechtigt seien. 48. Ein Priester Namens Don (?) Arbin hatte falsche Bullen bei sich,laut denen ihm die Befugniß zur Absolution von gewissen schweren Sünden zustehe. Hiefür hätte er dengrausamsten Tod verdient, wurde aber nur mit Geld bestraft. 49. Der Decan Johann Musard war aufdas Verlangen des Spitalmeisters («llospitnkisr») excommunicirt worden. Er ließ es steh diese Ostern nichtwerken, daß dieses der Fall sei. Der Grund der Excommunication war, daß er seiner Hure nahe bei derKirche ei» Haus kaufte, auf dem der Spital einen jährlichen Zins von 25 Schil. besitzt. 50. Als derVischof einige Unruhe (»druit«) merkte, entfernte er sich von Lausanne und seine Leute gicngcn den (heran-rückendcn) Herren (Eidgenossen?) entgegen. Alan kennt die Ursache hievon nicht, es wäre denn Feindschaftstiegen Lausanne?) 51. Wenn Jemand bei St. Franziscus oder St. Magdalena beerdigt wird, so verlangendie Vicare (der Pfarrkirchen) die Kosten für die Bcgräbniß, als ob letzteres daselbst stattgehabt hätte. 52. Eslstebt Priester, die dem Bischof in die Hand geloben, ihm Gehorsam zu leisten und die Vorschrift vonSt. Peter zu beachten, diesem aber nicht Folge gebe». 53. Einige Priester haben an einem Sonntage an-gesichts vielen Volkes eine Ladung Wein eingeführt, was eine große Aufregung verursachte. 54. Jemand, dereine lebende und zwei verstorbene Frauen hatte, wollte sich in Lausanne mit einer andern trauen lassen. Einrechtschaffener Mann entdeckte das Verhältnis; dem betreffenden Vicar, damit dieser die Einsegnung nicht vor-nehme; der aber entgegnete: und wenn täglich dreißig (Paare) kommen, werde er die Trauung bei allen vollziehen.
- ) Dieser etwas unsichere Artikel lautet wörttch: „Itvm eomlütm guo par In »tatui passa 8oz t aräanna ckv vv uaiiil