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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
76
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7 g Ma; 1533.^.

Es mag hier auch noch nachstehende Missive notirt werden:

1533, 23. Mai. Bern an Freiburg. Ueber den Abschied zu Freiburg und den Vortrag der savoyischenBoten und der Gesandten von Genf und das Schreiben derer von Freiburg habe man sich entschlossen wiediese, nämlich den Abschied anzunehmen. Dagegen finde man es unschicklich, das; die von Freiburg zu Endeihres Briefes bemerken, sie wollen um jene Summe, die der Herzog ihnen besonders schuldig sei, bezahlt sein-Bei deu frühern Verhandlungen sei derselben nie gedacht und dnrch die Boten von Freiburg, die mit den-jcnigcn von Bern gegenüber den savoyischen Antwältcn die Zusage laut dem Abschied gethan, hievon keinWort erwähnt worden. Man ersuche also, hievon abzugehen und mit denen von Bern zu erfüllen, was manzugesagt habe. K.A. Freiburg: Bcrner Missiven.

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Genf. 1533, 19. bis 27. Mai.

KautonSarchiv Genf: NathSrcgistcr.

Gesandte: Berit. Sebastian von Meßbach, alt-Schultheiß; Wolfgang von Weingarten („Vingerlet"),Venncr. Freiburg. Niklaus Vögeli, Bürgermeister; Hans Künzis.

I. (19. Mai.) Vor dem Rath zu Genf eröffnen die Gesandten von Freiburg, ihre Obern haben vondem Bischöfe Kenntnis; erhalten von den in Genf waltenden Zwistigkeiten; der Bischof wünsche nach Genf zukommen, dürfe es aber nicht wagen, weil ihm gesagt worden, daß die Bürger vielfache Drohungen gegen ihnausgesprochen haben; er lasse daher fragen, ob er sicher herkommen könne. Der Rath beschließt, noch gleichenTags den Rath der Sechszig zu berufen. Dieser, nachdem die Gesandten' ihren Vortrag vor ihm wiederholt,erkennt, auf Morgen den Rath der Zweihundert zu bcsammeln. Diesem sei folgende Antwort an die Gesandtenzu beantragen: man verwundere sich, daß ein Fürst von seinen Unterthanen Geleit verlange; man glaube,daß der Bischof vollständig sicher herkommen könne; kennte man jemanden, der ihn bedroht hätte, so würdeman diesen mit solchem Nachdrucke bestrafen, das; der Bischof sich befriedigt fände; endlich werde man Gesandtezu ihm abordnen, ihn zu bitten, daß er zurückkehre, da es der Wille derer von Genf fei, dein Bischof, alsihren; Fürsten, in allen Sachen sich gehorsam zu erweisen.

II. (20. Mai.) 1. Die Gesandten von Bern tragen dem Rathe zu Genf vor, ihre Obern habe,; ver-nommen, daß in der Stadt Genf Unruhen stattgehabt und die von Frciburg dießfalls Gesandte hingeschikthaben; sie seien abgeordnet, dahinzuwirken, daß der Friede hergestellt werde. 2. Die Gesandten von Freiburgeröffnen ihre Instruction (vor dem Nathe der Zweihundert). Es wird ihnen geantwortet, man sei über ;hreMittheilungen erfreut und habe sich entschlossen, Gesandte an den Herrn zu schicken, ihn zur Rückkehr zubitten; inzwischen mögen die Gesandten von Freiburg und Bern, wenn sie es am Platze finden, an einemUebereinkommen arbeiten, um das man sie ersuche. 3. Den Gesandten von Bern wird geantwortet, manverdanke ihre getreue Obsorge und wünsche nichts mehr, als das Wohlwollen der Herren von Bern zu genießenund im Frieden zu leben; man bitte die Gesandten, Hand an's Werk zu legen, damit durch ihre Vermittlungdie Zwistigkeiten beigelegt werden; beinebens wolle man ihre Meinung vernehmen, ob die von Genf nichtGesandte zum Bischof, ihrem Herrn, schicken sollen, um ihn zur Rückkehr zu bewegen. 4. Die Gesandten vonFreiburg erwiedern auf den ihnen ertheilten Bescheid, sie seien bereit, denen von Genf in allen Angelegenheitenihren Schutz zu gewähren, für eine Unterhandlung aber haben sie keine» Auftrag; wenn es aber den Sindics