716 October 1552.
Im Zürcher Exemplar fehlen ^— i, u; im Berner k, f i, Ii, v2, 1,1» ; im Schwyzer p;im Basler n—t, t, u, v2, dll»; im Freiburger v—k, n, 1, u, v2, »»1,; im Solothurnerund Schaffhauser wie im Basler; im Appenzeller »—Ä, 1, s—u, v2—zt, 1»>». vv aus dein Zürcher,Bcrner und Schwyzer Exemplar.
Zu «. 1552, 24. September, Landau. Der Kaiser an gemeine Eidgenossen. Mit Herzog Moritzvon Sachsen und seinen Kriegsverwandten habe sich der Kaiser durch den Vertrag von Passau, der durch denrömischen König und andere Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs zu Stande gebracht worden sei,verglichen. Markgraf Albrecht von Brandenburg aber verharre in seiner sträflichen Rebellion gegen denKaiser, habe sich mit dessen unerbittlichem Feinde, dem König von Frankreich, vereinigt und verübe,unzweifelhaft sich hierauf stützend, seit langer Zeit im heiligen Reiche eine grausame, in der Christenheitunerhörte Tirannei gegen die getreuen Stände, wie das die Eidgenossen hinreichend vernommen haben werden.Der Kaiser habe sich hiergegen namhaft gerüstet, und nachdem er jenseits des Rheines die vom benanntenMarkgrafen und seinen französischen Conspirationsverwandten erregte Unruhe wieder zum Frieden gebrachthabe, beabsichtige er nun hier diesseits des Rheines das Gleiche zu thnn und dem Markgrafen gebührend zubegegnen, zu welchem Ende er das ganze Heer über den Rhein gesetzt habe und hier angekommen sei. Ervernehme nun durch zuverlässige Berichte, der Markgraf habe jüngst sich merken lassen, er wolle des Kaisersniedere Erblande angreifen, worauf er sich der Stadt Dudenhofen genähert und dieselbe habe berennen lassen,als ob er sie belagern wollte; dann aber habe er sich wieder zu dem Franzosen und denjenigen Städtenund Flecken gewendet, die derselbe im letzten Frühling „unter dem schpn angemaßter fründschaft durch listigehindergeung" dem Reiche entzogen und noch in unerträglicher Dienstbarkeit innehabe. Zur Bewahrung dieserStädte und Flecken und um dem Markgrafen Beistand zu leisten, habe sich der König von Frankreich umfünftausend Eidgenossen beworben und dieselben allbereits an die bezeichneten Orte hingeführt. Ebenso sollder König die andern Eidgenossen, die er im verflossenen Frühling in seinen Dienst und Sold genommenhat, wider des Kaisers Erblande gebraucht haben. Das werden die Eidgenossen auch von ihren Gesandten,welche mit denen aus der Grafschaft Burgund wegen Errichtung der Neutralität in Frankreich waren,vernommen haben. Der Kaiser nehme an, es sei solches wider den Willen und Befehl der Obrigkeitgeschehen, da die zwischen den Eidgenossen und Frankreich bestehende Vereinung solches nicht erfordere unddieses Benehmen der Erbeinung widerstrebe. Der Kaiser begehre daher, daß die Eidgenossen in Betrachtdes gnädigen und nachbarlichen Willens, den er jeweilen gegen ihnen erwiesen habe, und der von ihm stetsaufrechtgehaltenen Erbeinung diejenigen, welche angegebener Maßen wider ihr Gebot und die Erbeinunggehandelt haben, gebührend bestrafen, und sodann bei denjenigen, die sich neuerdings in des Königs vonFrankreich Dienst begeben haben, Vorsorgen, daß niemand, unter welchem Schein es immer wäre, sich desFernern wider den Kaiser, das heilige Reich und des Kaisers Erblande gebrauchen lasse. Die Eidgenossenmögen sich überhaupt so verhalten, daß der Kaiser sehe, sie seien entschlossen, die Erbeinung und guteNachbarschaft mit Fleiß zu beobachten, was auch der Kaiser seinerseits wie bisher erfüllen werde. Anstattzu gestatten, daß die in des Königs Dienst befindlichen Eidgenossen, wie früher, wider das Reich und dieErblande gebraucht werden, mögen sie lieber dieselben beförderlich zurückrufen, damit sie nicht durch listigePractik wieder verleitet werden.
St. A. Zürich: Abschieds Band 18, t. 4LS. — Ibiüom: Tschudische Documentensaminl. Bd. XI. — St. A. Bern: Mg. cidg. Abschiede blbl,S. 815. — St. A. Lucern: Acten Deutsches Reich. — Ä. A. Basel: Abschiede Band L«. — K. A. Freiburg: Missiven Lucern. —K. A. Schaphausen: Korrespondenzen.
Die vorgeschlagene Antwort an den Kaiser geht dahin: Unterm 24. September schreibe der Kaiser ausLandau, Hauptleute und Knechte der eilf mit dem König von Frankreich in der Vereinung begriffenen Orte,die im Dienste des benannten Königs stehen, seien wider des Kaisers Erblande geführt und gebraucht worden,wie die Eidgenossen durch ihre Rathsboten, die wegen der Grafschaft Burgund beim König von Frankreichgewesen sind, ohne Zweifel erfahren haben werden. Der Kaiser verlange, daß diejenigen, welche solcher Artihr Gebot übertreten und der Erbeinung zuwider gehandelt haben, bestraft und diejenigen, die sich ferner in