October 1553.
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Stunde gewartet habe und er nicht gekommen sei. sei der Vogt aufgestanden. Als nun Franz Barber heimwollte, sei Applan auf dem Platz gestanden und habe zu Barber gesagt, er solle „handanlegen". Und alsBarber dieses gelhan, habe Applan ihn verwundet. Auf dieses habe der Vogt den Applan gefangengelegt. Als dann derselbe und dessen Freundschaft um Milderung des Gefängnisses gebeten, habe der Vogtdieses zugestanden, worauf Applan geschworen habe, nicht aus dem Gefängniß zu entweichen. Diesen Eidaber habe er nicht gehalten, sondern sei entwichen. Dcßwegen sei der Landvogt herausgekommen umWeisung zu erlangen, wie er sich zu verhalten habe; die Statuten schreiben nämlich vor, wer Einen überFrieden blutruns mache, der soll vom Leben zum Tod gerichtet werden. Hierauf bemerkt der Gesandtevon Lucern, Tiberius Applan sei Vogt Sidlers, ihres Nathsfreundes, Tochtermann; diesen: sei der Handelin Treuen leid und er habe die von Lucern gebeten, in der Sache das Beste zu thun; es sei daher von desalten Ehrenmannes wegen die Bitte derer von Lncern, daß man hierin das Beste thun möchte. BeimAbgang von Instruction soll die Sache heimgebracht werden, x Der Landschreiber von Luggarus ziehtan als der Landvogt den genannten Applan gefangen hatte und zur gleichen Zeit „in:" (dem Landvogt)die Frau gestorben sei, so haben Francisc Bell (oder Boll? Schwpz: Poll) von Orcll und Bannada, der Apotheker,den Landvogt überlaufen und den genannten Applan aus dem Gefängniß haben wollen. Das seiei: diegleichen, die sich früher gegen Vogt Wirtz ungeschickt benommen haben und denen ein Messer aus den:Aermel'entfallen sei. Mau befiehlt hierauf den: Statthalter zu Luggarns, sich über die Sache zu erkundigen undden genannten beiden auf den nächsten Tag Herauszugebieten. Beinebens soll jeder Bote die Sache heimbringen.
Derselbe Landschreiber eröffnet, eine Gemeinde zu Luggarns, Gitlin genannt, habe selber eine Statute gemacht,des Fnhalts, wer Güter habe, die an die Allmend stoßen, die mögen von der Allmend einschlagen, es sei nun vieleseingeschlagen worden, was den Armen zu großen: Schaden gereiche. Heimbringen und die Boten, welche auf dieJahrrcchnung nach Luggarus gehen, diesfalls instruiren. Zu Ende des Tages erscheint Melchior Heggenzervon Wasserstelzen, Rath des römischen Königs, und trägt vor, gestern Mittwoch den 26. October habe er e:nSchreiben der Regierung zu Ensisheim erhalten, worin gemeldet werde, man vernehme, daß Markgraf Albrechtvon Brandenburg mit seinen: Hecrzug hinauf ii: die Grafschaften Burgund und Pfirt ziehen und daselbst seinWinterlager nehmen wolle. Obwohl die Regierung der Sache keine,: besondern Glauben schenke, so wolle sie dochdieselbe nicht übersehen in: Hinblick ans den früher daselbst erfolgten Schaden. Sie habe daher den Gesandtenbeauftragt, den Eidgenossen dieses anzuzeigen und ihnen zu bedenken zu geben, welcher Schaden nicht bloßden genannten Landen sondern auch der Eidgenossenschaft entstünde, wenn die Früchte in jenen verwüstetwürden Die Negierung begehre daher in: Namen des Königs, die Eidgenossen möchten an den König vonFrankreich schreiben und mit seinen Anwälten ernstlich reden, daß benannte Landschaften, die so nahe an derEidgenossenschaft gelegen und derselben durch die Erbeinung verwandt seien, unberührt und unbeschädigtbelassen werden und er de»: genannten Markgrafen, als seinen: Diener, nicht dahin zu ziehen gestatte. Solltein Eile ein Überziehen der betreffenden Landschaften vorgenommen werden wollen, so möge die Eidgenossenschaftzu besondern: Gefallen des römischen Königs und der Regierung zwei Rathsboten von Basel und Solothurn,als den nächstgelegenen Orten, abordnen, bannt diese den möglichsten Fleiß anwenden, daß ein solcher Überfallverhütet werde. Es wird nun im Sinne dieses Begehrens an den König von Frankreich geschrieben, ebensowird beschlossen, wenn der in Aussicht genommene Fall der Dringlichkeit eintreffe, möge die RegierungNathsboten von Basel und Solothurn (Lucern hat irrig: Freiburg) begehren, die dann im Namen gemeinerEidgenossen Alles vorkehren sollen, was zur Abwendung von Schaden ersprießlich sei. Indessen haben die