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October 1552,
begegnen würde. «. Es wird angezogen, wie der Dolmetsch im Mainthal eine gar geringe Belohnung habe,nämlich bei 20 Kronen Münz, das betrifft 15 oder 16 Kronen von der Landschaft, voin Landvogt aber garnichts. Überhin hat man auf diesen Tag denen aus dein Mainthal einige alte Bräuche, Herkommen und„Beschwerungen" erneuert, wodurch dem Dolmetsch einiges Einkommen an Verehrungen, Bußgeldern undAnderm weggefallen ist, so daß wenn ihm die Besoldung nicht anderwärtig verbessert wird, kein Dolmetschdaselbst bestehen kann. Man soll daher die Sache heimbringen, sich bei den alten Landvögten erkundigenund auf den nächsten Tag instruirt sein, wie und was dem Dolmetsch aus dem Seckel der Obrigkeiten oderaus den Strafen des Landvogts oder von Seite der Landschaft behufs Verbesserung seines Soldes gegebenwerden könne, Die von Baden haben einen Todtschläger verrufen und den Freunden des Getödteten erlaubt,den Thäter anzufallen, wo sie ihn betreten mögen. Es halten nun einige Orte dafür, daß dieses zu weit geheund es nicht allen Orten gelegen sei, wenn die Freundschaft auf ihrem Gebiet eigenmächtig handle. Manwird nun berichtet, das Stadtbuch und die Freiheit derer von Baden geben dieses zu, man lege aber keinbesonderes Gewicht darauf, wenn diesfalls eine Aenderung getroffen werden wolle. Man will das heim-bringen und auf dem nächsten Tag mit Vollmacht erscheinen zu beschließen, ob nicht mit Bezug auf Badenund andere Vogteien zu verfügen sei, daß das Verrufen und das Erlauben den Freunden sich nicht weiter alsauf den Gerichtszwang der betreffenden Vogtei zu erstrecken habe. ii. Meister Hans, der Blattner oderHarnischer von Lindau, jetzt zu Frauenfeld, zeigt an, nachdem er von Lindau nach Frauenfeld gezogen sei,habe er da „Schliff und Balliermüli" bauen müssen, was zu seinein Handwerk gehöre und müsse die Hofstatt,auf der er sitze, theuer verzinsen. Zudem haben die zu Lindau, weil er dort weggezogen, einen Unwillengegen ihn gesaßt, weßhalb ihm niemand sein Haus, das er noch dort habe, abkaufen wolle. Die Obernhaben ihm dann 70 Kronen vorgeschossen, auf Pfingsten wieder zu erlegen. Er bitte nun, ihn mit einergnädigen Steuer zu bedenken und für die 70 Kronen weiteres Ziel zu geben; die Bürgen werden haftbarbleiben. Auch der Landvogt im Thurgau verwendet sich für ihn, er sei ein tugendlicher Mann, verstehesein Handwerk gut, verarbeite viele Harnische nach allenthalben in der Eidgenossenschaft und mache guteWaare, wie das bekannt sei. Heimbringen, v. Es erscheint eine Botschaft der Negierung zu Ensisheimund eröffnet: 1. Den besten Dank für die Botschaft an den König von Frankreich; sie habe gute Folgenderselben genoffen und begehre diesen Dienst bei Anlaß zu vergelten. 2. Das Kloster Säckingen sei sehr inAbgang gekommen, weßhalb der König eine andere Aebtissin dahin verordnet habe. Diese habe Töchtervieler Ehrenleute dahin genommen; es sei ihr allein aber nicht möglich, dieselben zu der Ehre Gottes zuerziehen. Es habe daher der Provincial auf Ausuchen des Königs bewilligt, daß die von Neuenhansen imKloster St. Katharinathal zu ihr nach Säckingen komme. Es bitte daher der König auch die Eidgenossen,dieses zu gestatten und dasjenige Gut, welches benannte Frau in das Kloster gebracht hat, ihr wiederverabfolgen zu lassen. Der Übertritt der von Neuenhausen aus St. Katharinathal ins Kloster Säckingenwird bewilligt; in Betreff ihres ins Kloster bei Dießenhofen gebrachten Gutes aber wird die Sache heim-gebracht, ob man ihr alles oder halbes wolle verabfolgen lassen. Der Landvogt von Luggarus, KasparStierli von Schaffhausen, erscheint und trägt vor: Tiberins Applan und Franz Barber, beide von Luggarus,„eiu goldschinid, so by unser Eidgnossen von Lucern säßhaft sige", seien wegen etwas ehrverletzlicher Sachenvor dem Landvogt im Rechten erschienen, und als sie da einander wieder zugeredet haben, sei er, derLandvogt, aufgestanden und habe ihnen Friede geboten, ,vorauf der Applan gesagt habe, er wolle die Rede(des Gegners) seinem Vater anzeigen und dann wieder kommen. Als dann der Vogt auf ihn beinahe eine