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Ottober 1552.
Besoldung und in anderer Weise befriedigen sollen; ebenso soll man mit den Knechten reden, daß sie gehorsamund gelreu dienen. Das wird in den Abschied genominen. t. Die Botschaft von Zug eröffnet, ihre Obernseien von ihren Angehörigen, die in dem letzten Zug gewesen, berichtet worden, wie ein französischer Herrdie Hauptleute und Knechte der Eidgenossen übel gescholten und geredet habe, der Beste unter ihnen seiHenkerswerth. Die von Zug verlangen daher, daß man solchen Reden nachfrage; habe jemand etwas gefehlt,so möge man diesen hierum bestrafen. Da die andern Orte von solchen Sachen nichts vernommen haben,so sollen die von Zug sich gründlich erkundigen, welcher französische Herr sich solche Aeußerungen erlaubthabe; überhin soll sich jedes Ort bei den Seinigen erkundigen, ob sie von solchen Reden etwas gehört haben.Auf dem nächsten Tag soll dann Bericht erstattet werden, tr. Auf diesem Tag ist wieder der Span derervon Basel und derer von Solothuru in Betreff des Zolls zu Dornach angezogen worden. Die von Baselwiederholen ihre frühere Behauptung, vom Bauholz keinen Zoll bezahlen zu müssen; auf dem letzten Tagsei nun in den Abschied gekommen, die beiden Parteien sollen sich zu vertragen suchen. Die von Baselhätten dieses sehr gewünscht und deßwegeu an die von Solothurn geschrieben. Da seien aber beideSchultheißen von Solothurn nicht anheimsch gewesen und sei denen von Basel keine Antwort zutheil geworden.Die von Basel erwarten jetzt noch, die von Solothurn werden mit gütiger Antwort begegnen und von derin Rede stehenden Neuerung abgehen; wäre das nicht der Fall, so sollen die von Solothurn die von Baselmit Recht entsetzen, gemäß den Bünden. Die Boten von Solothurn entgegnen, ihnen sei von dem angeführtenSchreiben derer von Basel nichts bekannt; ihre Obern haben angenommen, da sie zu keinem gütlichen Tagaufgefordert worden sind, die von Basel seien von ihrer Forderung abgestanden. Sie haben daher keineandere Instruction als bei ihrem Rechtsbot zu verbleiben; (Wiederholung früherer Anbringen). Sollte dasnicht verfange», so verlangen sie, daß sie gemäß den Bünden ihres Besitzes entsetzt werden. Die Boten derübrigen Orte versuchen gemäß ihren Instructionen die Parteien gütlich zu vereinbaren; da aber die Botenvon Solothurn erklären, sie haben keinen weiter» Auftrag, als bei dem Rechtsbot zu verbleiben, so istverabschiedet worden, es mögen beide Theile nochmals durch bevollmächtigte Boten auf einem ihnen genehmenPlatze zusammenkommen; den diessälligen Tag sollen die von Basel bestimmen. Wenn die Parteien von denandern Orten einige Vermittler begehren würden, würden ihnen dieselben wohl gern verwilligt werden.Würden sie sich auf dem betreffenden Tag nicht gütlich vereinbaren, so sollen sie dennoch gegen einandernichts Unfreundliches vornehmen, sondern den nächsten Tag erwarten, auf dem sie mit Vollmacht erscheinensollen zu erklären, ob sie die übrigen Orte in ihrem Handel gütlich vermitteln lassen wollen, wozu auch jederBote von seinen Herren beauftragt werden soll. I. Die Boten von Bern, Freiburg und Solothurn eröffnen,die VII Orte haben die Antheilschaft der drei Städte am Thurgau aus eigener Gewalt und ohne Rechtaufgehoben (es folgt eine Wiederholung der oft vorgebrachten Klagen in Betreff der Theilnahme an denAppellationen, an den Klosterrechnungen und wegen des Schwörens von Seite des Landvogts); man solle sievorab in den Besitz wieder einsetzen und dann, wenn man besseres Recht zu haben vermeine, sie mit Rechtentsetzen, laut den Blinden. Auf dieses tragen die Boten von Basel, Schaffhausen und Appenzell vor denVII Orten vor, dieser Streit sei ihnen in Treuen leid; die Eidgenossenschaft sollte unter den obwaltendenZeitverhältnissen vielmehr zusammenhalten, als einzelnen Rechtfertigungen nachstreben; sie seien daher vonihren Obern beauftragt, die Parteien zu bitten, sie in der Sache vermitteln zu lassen. Die Boten derVII Orte antworten, da nach ihrer Ansicht die drei Städte Kläger seien, so sollten diese zuerst hierumaugefragt werden; über deren Antwort wolle mau dann gebührenden Bescheid geben. Die drei unparteiischen