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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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October 1552.

er sich zu verhalten habe. Da die Obern früher in dieser Sache gehandelt haben, so wird dieses wieder inden Abschied genommen. I». Derselbe Landvogt hat geschrieben, wenn ein nener Landvogt aufreite, sei deralte Vogt mit seinem Volk ausgezogen und stehe das Schloß öde, und im Aufreiten laufe dann jedermannin das Schloß, ziehe die fünfstucklp" Büchsen auf Rädern in den Vorhof und verschieße viel Zeugs undPulver und bleiben etwa die Ladstöcke in den Hacken-Büchse»; dabeierschellen" sich die Ziegel an den Zinnenund bleibe das Schloß etwa offen stehen, wobei nicht Alles wachse. Der Landvogt wolle dieses guter Meinungangezeigt haben, daß man eine Ordnung stelle, zum Beispiel: wenn die Burger dem Vogt schwören, daß mandann die Harnische beschaue, daß man nur mit den Hackenbllchsen schieße, daß der alte Vogt iin Schloßbleibe bis der neue aufreite, um dem letztern Alles übergeben zu können. Wird in den Abschied genommen;Antwort auf dein nächsten Tag. e. Denen von Mellingen will die Mehrheit der Orte eine Steuer für dieBrücke verabfolgen lassen; da die übrigen aber ohne Vollmacht sind, so wird die Sache wieder in den Abschiedgenommen, um auf dem nächsten Tag endliche Antwort zu geben, «t. Der Zoller von Luggarus stellt vor,er und seine Mitgesellen seien auf der letzten Jahrrechnung zu Luggarus mit der Bitte eingekommen, ihnenan der Pachtsumme des Zolls einen Nachlaß zu gewähren in Anbetracht des Schadens, den sie infolge desKriegs und der Theurung (am Rand: und Aufrichtung der Capitel) erlitten haben. Dieses Gesuch sei inden Abschied genommen worden, um auf dem jetzigen Tage Antwort zu geben. Sie wiederholen also ihreBitte um einen Nachlaß, oder dann, daß man ihnen den Zoll noch einige Jahre um eine bescheidene Summeleihe, wie denn den Zollern zu Lauis der Zoll auch länger geliehen worden sei. Da nicht alle Boteninstruirt sind, so wird die Angelegenheit nochmals in den Abschied genommen, v. Der Gesandte des Kaisers,Angelus Nitius, fordert Antwort ans des erster» Schreiben. Da die Boten der Mehrheit der Orte nur zumAnhören instruirt sind, so hat man keine schließliche Antwort geben können. Unvorgreiflich den Instructionenhat man indessen eine solche aufstellen lassen und jedem Boten eine Abschrift derselben mitgetheilt, um sieauf dem nächsten Tage endschaftlich beschließen zu können, k. Ein Gesandter des Bischofs von Constanz istvon Ort zu Ort geritten mit dem Begehren, daß man den Jörg Marti, Ammann zu Ermattingen, bei seinemAmte bleiben lasse, da doch dieses Amt der Bischof zu besetzen und zu entsetzen habe. Anderseits eröffnendie Anwälte der beiden Gemeinden Ermattingen und Triboltingen, auf der letzte» Jahrrechnung zu Badensei zwischen ihnen ein Urtheil erfolgt gemäß einem besiegelten Briefe, den sie verlesen lassen. Nachdem denParteien diese Erkanntniß zu Baden vom Landschreiber verlesen worden sei, habe derselbe (er") in ihrerAbwesenheit dem Kanzler in der Au und andern Rüthen des Bischofs angezeigt, es möge der Herr vonConstanz, um Unfrieden und Unruhe zu beseitigen, den Jörg Marti seines Aintes entsetzen und die biedernLeute nüt einein andern ehrlichen Amtmann versehen. Das sei bisher nicht geschehen und wolle der Bischofsie mit dem Jörg Marti übersetzen, was den betreffenden Geineinden ganz unleidlich sei. Sie bitten daherdringend den Bischof zu bestimmen, ihnen, gemäß der Erkanntniß der eidgenössischen Boten, einen andernAmman» zu geben. Man hat nun das Manual des Landschreibers zu Baden untersucht und darinersehen, daß ans letzter Jahrrechnnng beschlossen worden, der Bischof solle den Jörg Marti des Amts entsetzenund einen andern als Ammann bestellen; und als auch der Landschreiber den Anwälten des Bischofs solchesangezeigt, habe der Kanzler aus der Au sofort die Antwort (gegeben), wenn Jörg Marti nicht mehr Ammannsei, so werde ihn der Bischof mit einem bessern Amt versehen. Nachdem man solches verstanden hat, wirdder Handel wieder in den Abschied genommen. Dabei hat man mit den Gesandten des Bischofs ernstlichreden lassen, es bedünke die Boten zu Vermeidung mehrerer Unruhe gut, wenn jenes Aminannamt geändert