October 1552,
707
Kläger nicht mit vollmächtigem Gewalt erschienen seien, soll der König ledig erkennt sein und kein Aufschubgestattet werde». Die eidgenössischen Nichter erkennen: Es soll ihnen ein Aufschub gegeben werden, der auchdem König gelegen sei. Würden sie dann auf dem bestimmten Tag nicht mit gänzlicher Vollmacht erscheinen,so soll dann der König freigesprochen werden.
Flüchtiges Notizcn -Concept und daher einige Stellen unlesbar, andere wenigstens zweifelhaft.
1-553 28 October. Sebastian de l'Aubespine, Herr zu Bassefontaine, Gesandter des Königs vonFrankreich w'der Eidgenossenschaft, urkundet: In dem Streit zwischen dem König und Hans Rudolf Fäsch,Bevollmächtigtem von Johann Angel de Anou und Johann Angel de Calden», seinen Schwägern, sollte einMarchtag ans nächsten Martini (11. November) zu Pcterlingen gehalten werden. Nachdem derselbe ausebcbaftcn Ursachen habe verschoben Werden müssen, so gebe er, zufolge Befehl des Königs, seinen Willendazu wie es auch Fäsch gethan habe, daß der Marchtag auf künftigen Georgentag (23. April 1554), beidenTheilen an ihren Rechten ohne Schaden, verschoben werde. A. Frc.burg- o°°tw°w N°. srs (C°pi°,.
Die Namen de Anon und Calderin werden in unserer Ueberarbeitung nach der schön ausgefertigtenVollmacht beider Genannten vom 16. März 1552 an Fäsch (K. A. Freibncg: Maltas ot vontraots No.352)geschrieben. Sonst erscheint Calderin auch als Calorin und Caldrin, und de Anon namentlich als de Annona
und Anona.
239.
Maden. 1552, 21. October (Freitag).
St.inlsnrll.i» L..c-r.,- Allgcm. Abschiede l>. l. 07. StaatSareln» Zurill, - Abschiede Band 18, k. 4°ö.
: . . Mls . eida Abschiede öl öl, S. 795. LandeSarcliiv Sckwy;: Abschiede. Kantonsarciiiv GlaruS: Abschiede.
Staatsarchiv ' O ^ ' «„„tonöarclnv Freibnrg: Bad. Abschiede Bd. 15. KantonSarctnv Solothurn: Abschiede Bd. 31.
-».'s-.- 0...desa.einu Appenzell - Abschiede.
Gesandte- Zürich. Hans Heinrich Sproß, oberster Meister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern.Wolsgang von'Weingarten, Venner. Lucern. Hans Hng, Schultheiß; Peter Marti, des Raths. Uri.^a..s Kulm Statthalter; Heinrich Troger, des Raths. Schwyz. Jörg Neding; Dietrich Jnderhalden,Ritter neuer und alter Landammann. Unterwalden. Niklaus Vonflne; Niklaus Jmfeld, Ritter, neuer undalte,-Loudammann 8ug. Wolfgang Kollin, Panue^ Glarus. Konrad
?5ässi- Vaul Scbuler beide des Raths. Basel. Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber; Kaspar Krug, desRaths Freiburg.' Martin Sesinger; Franz von Affry, beide des Raths. Solothurn. KonradGro -' u^ Sur» neuer und alter Schultheiß. Schaffhauseu. Alexander Peyer, Bs.rgermeister. Appen-zell ' Othmar Kurz, Landammann. - E. A. A. k. 105, b. Idiäom: Kathol. Abschiede 1541-1590.
» Der Landvogt zu Sargans schreibt, auf der letzten (4. April 1552?)Jahrrechnung zu Baden sei ihm besohlenmorden' ein Lehen genannt das Gentin-Lehen, dem Stoffel Vogt zu leihen, weil man nicht wisse, ob derJünalina dem das Lehen von Rechts wegen gehört, der aber acht oder neun Jahre abwesend ist, lebendoder todt sei Auf dieses werde er von den Gentin angegangen, da Stoffel Vogt kein Freudenberger unddes'Lehens nicht fähig sei, so solle der Vogt ihnen dieses Lehen leihen. Da nun das Urbar zu Sargauslaute welche Lehen Freudenberger-Lehen sind, die sollen auch Freudenberger., geliehen werden, ansonst dieObern ihre eigenen "eute, die zum Schloß Freudenberg gehören, verlieren, so begehre der Vogt Weisung, wie