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October 1552.
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Mietlingen. 1552, 10. und 11. October.
KautonSarcliiv Freidling: 'l'raitüs vt Oontrnew No. 352.
Marchtag. Nichter: Claude Pascal, Präsident zu Camiuerach, Matheus Coignet; Haus Brücker; UlrichNix; „«rat schryber ich" (Franz Gurinel?) und Antonie Coinbet.
I. (1V. October). Nachdem die Zugesetzten und die Schreiber den Eid geleistet hatten, erscheinen HansZüger und Johann Eschenberger, beide von Basel, im Namen zweier Italiener, Johann Angel Calden« undJohann Angel de Anon, ebenfalls von Basel, abgefertigt von Hans Rudolf Fäsch, Vollmachtträger der beidenletztern. Voraus läßt des Königs Procurator sie anfragen, ob sie einen Schein haben, daß ihre Anforderungfür gerecht erkennt worden sei. Sie antworten: Da ihnen angezeigt worden sei, sie sollen ihr Anliegeileröffnen, so wollen sie dieses thun. Es habe sich nämlich zugetragen, daß des Königs Kriegsvolk inverflossener Zeit zu Anfang des Kriegs einige Schiffe niedergelegt habe, in welchen die beiden Bürger45 Ballen Pfeffer hatten. Sic haben das sofort ihren Herren gemeldet. Darauf habe Morelet geantwortet,es sei des Königs Freiheit, „daß wo ein roub geschech des sinds rock ouch macht benommen werden" (?), wobeiihnen das Recht vorgeschlagen worden sei, dessen sie sich ersättigen müssen, wodann der Tag auf heutebestimmt wurde. Inzwischen sei Fäsch in der Angelegenheit nach Frankreich geritten und von dort krankzurückgekommen, so daß es ihm unmöglich ivar, den Tag zu besuchen. Damit es nicht scheine, als schelleer das Recht, habe er sie anhergeschickt. Seine Schwäger können anch nicht kommeil; sie lasseil sich entschuldigenund bitteil, den Tag zu verschiebeil. Der Procurator antwortet, es solle der Tag nicht verlängert werden,da er nun einmal angesetzt worden sei; er verlangt dabei eine Copie ihrer Antwort, um ihnen morgen zuentgegnen; ihrem Verlangen zu entsprechen habe er jetzt keine Vollmacht. Der Klüger bezieht sich roplieanäc» aufdie neulichcn Verhandlungen zu Baden, wo Morelet Recht vorgeschlagen habe, und entschuldigt sich mit ehehasterRoth; Fäsch begehre nichts Anderes, als selbst zu erscheinen; sie hoffen, man werde sie nicht übervortheilenund ihnen Dilation gewähren; sie zeigen hiebei ihre Instruction und Vollmacht. Der Procurator duplicirt,das betreffende Verlangen sei nicht zulässig, zumal es dem König große Kosten verursachen würde; das Rechtsoll jetzt vorgenommen werden. Der Kläger bemerkt ferner, das Recht sei gemein des Königs und der Eid-genossen; es treffe sie mehr als den König (?). Er weigert sich, Antwort in der Hauptsache zu geben undbeharrt aus dem Verschub, über dessen Dauer die Nichter entscheiden mögen. II. Am folgenden Tage(II. October) eröffnet der Procurator, er habe die Instruction des Fäsch besehen; diese enthalte nur dieEntschuldigung seines Nichterscheinens, aber keine Vollmacht von den beiden Italienern, den rechten Haupt-fächern; und da sie Zeit genug gehabt haben, mit gehöriger Vollmacht zu erscheinen, da der König auchseine Zugesetzten und den Procurator hergesandt habe, so fordere er, die Richter sollen das Urtheil geben,und protestire wider die Kosten. Die Kläger antworten, Fäsch habe gänzliche Vollmacht seiner Schwäger;als vollkommener Gewalthaber habe er in Kraft seiner Vollmacht sie substituirt und ihnen eine Instructiongegeben. Erneuerte Einsprache gegen Erlaß eines Haupturtheils. Der Procurator meint, während den dreiMonaten, da Fäsch krank sei, wäre Zeit genug gewesen, einen andern Bevollmächtigten zu bezeichnen; erschließt wie früher. (Beide Parteien ergehen sich in nochmaligen Wiederholungen ihrer Rechtsbegehren.) Eserkennen dann die Richter von Frankreich: Aus vielen und mancherlei Ursachen, (insbesondere) weil die