August 1552.
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Heu einführen e. Die Boten beider Städte, die mittler Zeit nach Orbach reiten, sollen das dortigeGerichtshaus besichtigen; je nach ihrem Bericht wird man dann denen von Orbach eine Steuer daran geben.«» Lons Dognie bittet, seinen mit der Aussätzigkeit behafteten Töchtern gnädig eine Steuer zu ertheilen.Es werden jeder aus Gnaden durch Gott für ein Mal 10 Pfund und ein halber Mütt Korn gegeben.Daneben wird der Landvogt beaustragt, den umliegenden Landlenten zu gebieten, das alte Haus der Aus-sätzigen wieder aufzurichten. Wenn dieses geschehen ist, sollen ihnen beide Städte auf ihr Bewerben eineHandreichung thn» e. Johann Favre und seinen Mithaften, die den letztjährigen Achram für 100 Pfundempfangen haben und sich beklagen, daß sie sich im Schaden befinden, werden in Betracht ihres Unfalles,der sie betroffen hat 20 Pfund nachgelassen. 5. Jordan Carra (?) und sein Genosse beklagen sich, wiedie von Montheron'ihnen und ihren Dorfgenoffen ihr Vieh auf der Weidfahrt, wo sie seit jeher und vorbeschlossener Landmarch geweidet haben, auch auf ihren eigenen Gütern pfänden und aus der HerrschaftEchallens ans die Herrschaft Lausanne nach Montheron führen, zuwider dem über die Landmarchan gerichteten Vertrag, wodurch ihnen großer Schaden und Verkümmerung ihrer Rechtsame geschehe, undbitten diesfalls ein Einsehen zu thnn. Der Landvogt bestätigt dieses und berichtet, wie einige Marchsteine»ock nickt aufaerichtet seien. Die Boten von Bern nehmen allen Handel m den Abschied, damit ihre Herrender Sacke ihr Augenmerk widmen. Der Landvogt soll sich erkundigen, was Johann du Perep bauenwolle und dann Vollmacht haben, ihm nach Gestalt der Sache das Holz zu steuern. Den. Anton Clavel,dem 00 Flor... Strafe auferlegt worden sind, weil er in Gegenwart der Boten beider Städte zu OnlensEinen lügen geheißen hat, wird die Hälfte dieser Buße nachgelassen Dieser Gnade sollen die von Bernaeaen Andern von Grandson eingedenk sein und dieselben ans Bitte derer von Freiburg auch gnädig halten.I Den. Gern.au Zarvo wird die Hälfte der Buße des von ihm begangenen Trostungsbrnches, so weit esden Antheil beider Städte betrifft (der Antheil des Vogts bleibt unberührt) in Gnaden erlassen, Dievon Orbach erscheinen wieder und bitten dringend, ihren Gerichtstag auf den Donstag zu verlegen; würdeer auf den Mittwoch fallen, so wäre ihnen das nachtheiliger als wenn er auf dem Montag verlegt bliebe,weil in den umliegenden Flecken ans den Mittwoch die Jahrmärkte gehalten werden. Ans dieses wird ihrBeaebren ihnen bewilligt. I. Der Landvogt berichtet, wie einige Unterthanen beider Städte, die nicht vielbaben meistentheils in umliegenden „Grenzigen" hernn.schwcifen und ihre Büchsen tragen, worausmittlerweile etwas Nnraths erfolgen dürfte. Dem Landvogt wird nun ernstlich befohlen, solche Müssiggängerund arawöl,Nische Personen vor sich zu beschicken und fte um.hr Thnn und Lassen zu befragen und .hnenammeiaen wenn sie nicht mit gerechten Sachen umgehen und ihre Büchsen mit ihnen tragen, werden sienickt unbestraft davonkommen. Da durch solche Leute das Hochgewild ganz verjagt und die Wälderverödet werde., so wird beschlossen, in den Herrschaften beider Städte eine Ordnung bekannt zu machen, daßderjenige der 'einiges Hochgewild, in welcher Jahreszeit es wäre, schieße, zu jeden. Rtal um 10 Pfundver allen'sei Das soll der Landvogt in seiner Verwaltung publiciren lassen. ». Der Landvogt zeigt an,' > ' ^ kick weigern, den Gelten Pfänder zu geben. Hierauf wird verabschiedet: Wer demAmtmann f/eine aufrechte Schuld Pfand versagt, soll zu», ersten Mal ..... 5, zun. zweiten Mal um10 Mund bestraft und zu», dritten Mal ins Gefängniß gelegt und nicht entlassen werden bevor er Pfänderund Buße erlegt hat Das soll der Landvogt an. Gericht öffnen lassen. «. Rudolf Gral von Muttenwird ... t seine... Begehren um Ziegel und eine Steuer an seinen Bau, ..... üble Folgen zu meiden,abgewiesen Dagegen werden ihm in Betracht seiner beiden Städten erwiesenen Dienste 10 Pfund geschenkt.