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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 15S2.

233.

Sutern. 1652, 4. August (Donstag vor Oswaldi).

Staatsarchiv Lucern: Allgcm. Abschiede?, t >ss> Landesarchiv Schwyz: Abschiede

Tag der V Orte.

». Dieser Tag ist auf Verlangen derer von Schwyz beschrieben worden, weil über dieselben verbreitetwurde, daß sie lutherischen Personen bei ihnen Aufenthalt geben. Ammann Neding von Schwyz entschuldigtnun die von Schwyz, wie es sich gebührt, und eröffnet, diese seien gar nicht gesinnt, jene schädliche Secteund den neuen Glauben bei ihnen aufkommen zu lassen, sondern wollen nicht weniger als vorher an denwahren alten nugezweifelten christlichen Glauben mit den übrigen vier Orten Leib, Leben, Gut und Blutsetzen; er bitte, die von Schwyz bei den Angehörigen der übrigen Orte und allenthalben treulich zuverantworten. Die Boten der vier Orte erwiedern auftragsgemäß und nach ihrer persönlichen Meinung,es sei ihnen in Treuen leid, daß die von Schwyz dieser Sache wegen unruhig seien; man habe sich zuihnen nie eines Andern versehen, als die Verantwortung von Ammann Neding laute, an der man einherzliches Wohlgefallen habe. Alles das wird in den Abschied genommen um die von Schwyz gehörig zuentschuldigen. I». Es soll des Kaisers Zug an der Grenze der Eidgenossenschaft liegen, was der Erbeinungzuwider wäre und eine Theurung bewirken könnte. Da aber bisher von Angehörigen der Eidgenossen keine Klagenerfolgt sind, auch jenes Kriegsvolk im Abziehen begriffen ist und die Erbeinung den Kaiser nicht verhindert,seine Leute auf dem Seinigen zu halten, so läßt man die Sache für diesmal auf sich beruhen, e. InBetreff der zu Neuenburg gelaufenen Kosten ist vom Statthalter ein Schreiben an die VII Orte eingelangt.Man theilt nun jedein Boten eine Copie mit, in der Meinung, auf dem nächsten Tag mit Vollmacht in derSache zu verhandeln. Es werden hievon auch Freiburg und Solothurn in Kenntniß gesetzt. «I. In Betreffdes Hans Schalk, Prädicanten zu Güttingen, der so ganz unruhig ist und dessen Entfernung den alten Glaubenäufnen würde, soll jeder Bote seine Herren umständlich berichten und darauf dringen, daß ihm der Widerrufnicht nachgelassen werde, damit die Altgläubigen daselbst zur Ruhe kommen, v. Ammann Neding bittet dieOrte im Namen seiner Herren um ihre Wappen und ein Fenster in des Kirchherrn Haus zu Schwyz.

Im Schwyzer Exemplar fehlt v.

Zu v. 1552, 29. Juni. Der Statthalter des Gubernators zu Neuenburg an die auf der Jahr-rechnung zu Baden versammelten Boten der VII Orte. Nach dem Absterben des Herrn von Prangin,Gubernators von Neuenburg habe der Statthalter die Briefe gesehen, welche die VII Orte ab letzter Tagleistungzu Baden an den von Prangin als Antwort auf das, was er denen von Solothurn geschrieben hatte, gerichtet haben.Sie verlangen in denselben, daß die Bürgen des Meister Michel, ehemaligen Prädicanten zu St. Bläst, diejenigenKosten entrichten sollen, welche aufgelaufen sind, als die Boten der VII Orte in Neuenburg waren und dievon Landeron mit dem Benannten im Rechten stunden. Der Statthalter habe diese Bürgen berufen undihnen das genannte Begehren eröffnet. Diese haben geantwortet, sie verwundern sich hierüber; schon derverstorbene Gubernator habe diesfalls mit ihnen geredet und sie haben ihm erwiedert, sie hätten für denMeister Michel nur gebürget, ihn in das Recht zu stellen, was geschehen sei, weiter hätten sie sich nichtverbürget. Sie bitten nun den Statthalter, die VII Orte zu ersuchen, von ihrer Forderung abzugehen oderdann die Bürgen an ihrem Wohnsitz rechtlich zu belangen. Da solcher Art das Recht angeboten worden