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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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699
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August 1552.

sei. so könne der Statthalter die Bürgen nicht weiter zwingen, und bitte, die Obern der Boten zu vermöqcnsich zu befriedige»! wenn sie aber das Recht brauchen wollen, so sei er bereit, dasselbe nach Kräfte» »»,

St. A. Luc-rn- Acte» Neuenburg, Actenband No. S5. (Französisches Original und deutsche Uebersetzung.) - L. A. SchwyZ' Abschiede

Im Schwyzer Exemplar schließt dieser Artikel mit der Bemerkung:sy" sollen auch erfahren ob dieBürgen für die Koste» oder, nach ihrer Vorgabe, nur dafür gebürget haben, daß der Prüdicant ins Recht

gestellt werde. ^

Zu ll. Diesen Artikel enthält das Schwyzer Exemplar vollständiger so: Der Prädicant zu Güttingenim Thurgau, Hans Schalk, ein sehr unruhiger Mensch, hat einem Priester zugeredet, weßhalb er demselbeneinen Widerruf thun muß. Wenn nun das diesfällige Urtheil bei Kräften bleibt, so wird der Prädicantmit seinem Predigen stillgestellt bleiben, wodann zu hoffen ist, daß künftig zu Güttingen der neue Glaubeausgereutet und der alte gcpflanzet werde. Man soll daher die Sache an die Obern bringen, damit wennder Prädicant abermals zu Tagen das Urtheil zu stürzen suchen sollte, er nicht gehört und das ttrtbeil I,.i

Kräften erhalten werde.

234.

(Stans?). 1552, 20. August (Samstag nach Assumptionis Maria).

Landesarchiv Schwyz- Abschiede.

Landammann Rath und gmcin Lantlüt" der III Orte Uri, Schwyz und Nidwalden Urkunden: Esseien vor ihnen erschienen Jacob Rusca und Benedet Ghiringhelli, als Abgeordnete derer von Belleuz, derauten Jreunde Uuterthanen, Nachbarn und Mitbnrger der III Orte, und haben Folgendes vorgetragen:1 Sie besitzen an einem Bache in gefährlicher Lage einen Spital; daneben müssen sie zu St. Bläst einenPriester und Seelsorger erhalten. Sie haben sich nun vorgenommen, den Spital an einem sichern Orte zubauen und ihn daher nach St. Bläst zu übersetzen, die Einkünfte des Spitals und der Pfrund zusammen zuleaeu daselbst einen Seelsorger zu erhalten, und was von den Einnahmen die Bedürfnisse des Spitals undder Kirche übersteige für die Armen und Dürftigen zu verwenden; ste bitten, ihr Vorhaben zu bestätigen.Die III Orte haben'ihnen, wenn die geistliche Obrigkeit damit einverstanden ist, entsprochen. 2. DieselbenAdg-°-d,.m dE-hrm. -» »»»«'. d-n «chamr» ...s dm O-Ww Mm Da dich- dmIII Orten mit Bezug auf den Zoll von Nutzen, und auch der Stadt Bellenz von Vorthest ist, so haben dieIII ,Drte auck dieses bewilligt und ihren Boten aufgetragen, dafür zu sorgen, daß dieser Markt eingeführtund gehalten werde. Im Namen Aller wird gestegelt mit dem Siegel des Landes Nidwalden.

Nb'ac? befindet sich als Beilage beim Abschied vom 2. August 1555 (Copie). Auf den Ort des Tageswird aus dem Siegel geschlossen, er könnte aber auch Bezgenriet, sein, wofern überhaupt dieser Act Product

einer Tagleistung ist.