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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juli 1552.

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und Ordnungen derer von Bern handle, und so lange es denen von Bern gefällia sei ..i, . rrbetrage. Er soll denen von Bern nichts verschweigen, was ihnen Schaden bringen könnte und All-^w

w« ihn.» zum G,.» dl-«, mich...

^ ?.S,Mmd--. S-t-lm-P-, -lft. als G-,»d, zr,ldr^ l,z, d,, z,»,h.

die Verschreibung des Grafen von Greyerz gegeninen" nut Bezug (?) auf die Banner

Corbers vor. und verlangt Bescheid und Rath, wie ...an sich diesfalls zu verhalten habe Soda.m? ?

er, anbelangend den Span von Oleyres (und?) Wiflisburg, daß ihr Spital bei den Erkanntnisscn Ä

das Passement aufgehoben werde und das Recht von Neuem beginne. Wegen Manael .... P- ?

wird keine einläßliche Antwort gegeben. (Siehe Abschied Freiburg 29. August ' .^'gliedern

St. A. Bern- Rathsbuch No.SLl. S sss

Betreffend Greyerz geht die Tendenz von Frciburg dahin, einiges verpfändete Gebiet kürSchuldforderungen eliizunehinen. K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch No. 6, f. 93 vorso. ->>tehende

VII. 1552. 10. September. Vor dem Rathe zu Bern erscheinen die Herren von VillahsMontrichier und des Grafen von Greyerz Schreiber im Namen des Grafen und rciaen an tu t kdemselben Vollmacht, mit beiden Städten i» Betreff der Grafschaft zu verhandeln Geld a'ust ..l«,-1/"einzusetzen. Sie werdenglatt" abgewiesen, mit der Anzeige, man lasse es bei der von Rätl. ,».y w'ertheiltcn Antwort verbleiben. In Sachen aber, welche die von Bern besonders betreffen .»öa- d

nach der Herbstzcit selbst anherkommen. S..A.V««, «hsbuch "2°^

VIII. 1552, 7. und 12. September. (7. September). Vor dem Rathe zu Freiburq erscheint ö>.Herr von Villarsel und eröffnet: Es seien e.n.ge Nathsglieder zu ihn, geschickt worden um ilm, a.

w.e ihn die von Frciburg für einen vertrauten Bürger und alte» Unterthan betrachten- nies.,,.. m... ^entsprechend werde er die Geschäfte des Grafen von Greyerz der Art verrichten, daß die'von Jreilmrn'wiedargesetzt" (die Grafschaft ohne ihr Mitwirken verkauft) werden - was ihm bekannt sei ».n> t-. ?Frciburg anzeige». Er habe sich nun nebst dem Herrn von Montrichier entschlossen 'denen »».,anzuzeigen: Sie seien entschlossen, sich des alten Gewaltsbriefcs zu bedienen, den der Gras ^

Jahren de», von Villarsel gegeben habe: derselbe ermächtige ihn. des Grafen Geschäfte ,n skn.n".' ^wen» es ohne (spccielle») Befehl und Willen des Grafen geschehe. Dem zufolge werde.!' sie in Vr lund Bern erscheinen und beiden Städten, da diese einig geworden seien, miteinander in der Sacke n>die Angelegenheit des Grafenübergeben", nämlich sich mit ihnen berathen, wie die Schulden de-' G labgerichtet werden möchten, und wenn es möglich wäre, ein, zwei oder drei Stücke, für aewisse 8-w/-um e "verkaufen, wie die beiden Städte miteinander hierüber einig würden. Er bitte il.mAntwort zu gebe». Beinebcns bemerkt er. der Graf sei gegen die von Frcibu'rg nicht wencher""a.,tnMwÄS f-KH--. (12. D-. H-r. »,w« - » >» s

R-ch-, ,hm °,,ch d--S-.s M G-.,,--, S.d g-z-t-n h-d-, d-- »«,,ichss

Gütern zu verkaufen, so habe er doch ihm und dein von Montrichier die Sache überaebcn ,,»d /! HÄl-, «,.S ,i. hl-- ,,»d h.,,d-l. Z. B-ru h.b- ll,,,/

geantwortet, man lasse es bei derjenigen Antwort, welche sie dem Herrn selber aeacben linba» r, r ^D-- R..H K--ld-, --wl-d--.. ,ich. daß ,i« dl. B-- MM- -ÄM

doch finde .»an, der Graf sollte seines Nutzens wegen der Antwort derer von Bern beförderlich naä.eleu'

K- A. Freiburg: Rathsbuch N°. 7u.

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