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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juli 1552.

Sohn für seine Arbeit 60 Kronen; Felix Schnecbcrger 90 Kronen! beide Uebcrreitcr 50 Kronen; im Ganzen745 Kronen. 2. Der Stadtschreibcr hat erhalten: Von der Regierung (zu Ensishcim) als Belohnung 100Gulden rheinisch an Gold; von der Stadt Rotwcil sind für ihn und seine mitreitenden Boten verordnetwordenungefarlich" 26 (man kann auch lejeu 91) Kronen, die noch beim Landschreibcr zu Baden liegen.Rüth und Bnrger ziehen diese Geschenke der Hauptsache nach zu Händen der Stadt und entschädigen dieBoten anderwärtig. Felix Schneeberger aber, weil er wider die Erkanntniß mit dem Burgermeister nachFrankreich geritten ist, wird bis Montag in den Thurm gelegt und erhält von den betreffenden 90 Kronen nichts.

St. A. Zürich: JnstructionSbuch 15««155«, k. SSV.

9. Die Bestätigung der Verlängerung des benannten Tractats vom 11. Juli 1555, ertheilt durch denKaiser unterm 14. August 1555, enthält einlcitungswcisc folgende Stelle: Im Namen Gottes Amen. Kundsei Allen, die diesen Brief sehen, wie im Jahre 1552, den 29. Juli, zu Coussi) auf Bitte und Begehrender Eidgenossen, des Königs Eid- und Bundesgenossen und guten Gevattern, eine gute, sichere und gemeineNeutralität und Freundschaft beschlossen worden sei für drei Jahre zwischen dem Herzogthum Burgund, derVicegrafschaft Auxonne und Zubehörde einerseits, und der Freigrafschaft Burgund, der Stadt Besanyon undder darin begriffenen Herrschaften anderseits, wie denn der betreffende Vertrag laute, der diesem Brief annexirtwerden soll. Siehe Abschied vom 25. Juni 1555. St. A.Zürich: Tschudischs Docummieniammlung, Bd. I.

232.

Wern und Areivttrg. 1552, 22. Juli bis 12. September.

Verhandlungen zwischen dein Grafen von Greperz und den beiden Städten Bern und Freiburg oderdiesen unter sich. Behufs Verfolgung der Conferenzverhandlungen betreffend die Angelegenheiten des Grafenvon Greperz sind wir wiederholt auf die Mittheilung wenig zusammenhängender und vielfach durch unter-geordnete Gegenstände unterbrochener Vorstünde, Berathungen und Beschlüsse verwiesen. Beinebens folgthier auch eine Neuenburg betreffende Angelegenheit. Was wir Bezügliches mittheilen können, ist Folgendes.

I. 1552, 22. Juli. Vor Rüth und Bürger zu Bern bewirbt sich der Graf von Greperz, man wolleden Einfall seiner Gelten bedenken und ihm Geld vorschießen oder für ihn bürgen, damit er die von Freiburgund .... von dem Drängen lösen und sich ruhig machen könne; er erbiete, die von Bern mit der Grafschaftzu versichern, die er niemand besser als denen von Bern gönne. Es wird ihm geantwortet, er solle vorabmit denen von Bern um ihre Ansprache übereinkommen! dann wolle man weiter räthig werden.

St. A. B«n: Rathsbuch No. SSI, S. IS«.

II. 1552, 27. Juli. Vor dem Rath zu Bern erscheint der Graf von Greyerz und eröffnet: 1. Erbeklage sich wegen der Teil; dabei erbietet er sichwie in der berednuß m. h. der verordneten mit im stat".2. Er beschwere sich, die 1000 Gulden Hauptgut des von Mülinen Erben zu erlegen. 9.Item desrechten im Saanenwald, zwischen denen von Saanen, Osch und Obersibenthal, mit erbietung sunst ein gemeingut recht anzesechen." 4.Wo m. h. nit zwillen wellen (oder welle?) werden", begehre er Verdank undwolle fünf oder sechs Wochen zu seinen Freunden. 5. In Betreff des Zehntens zu Thierrens habe er nieim Sinne gehabt, die von Bern um das Lob zuWengen" (?); er habe von keinem Kauf gewußt, dafürwolle er schwören, so oft man wolle; er sei urbietig, das Lob zumachen". 6.Begert, m. h. ansechenwelle», daß er um sini kleinst kommen für VII"> krönen und .... müssen um 800." Der Rathbeschließt: 1.Der tell halb ist den alten Herrschaften halb, Aulbona, so dem grasen zugehört, angstellt",