Juli 1552.
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fällt ei» Anzug in Betreff des Glanbens und wird unter den Baten das Mehr, daß einige Bücher derneuen Religion bei einer Buße dem Landvogt übergeben werden sollen, nebst andern dergleichen Sachen.Obwohl diesfalls das Mehr ergangen ist, so hat doch der Bote von Zürich hierin nicht einwilligen wollen,sondern die Angelegenheit in den Abschied begehrt. S». Dem Landvogt wird aufgetragen, sich zu erkundigen,ob dem Kinde des Anton Bonett, das zu Zürich ist, oder seinem Vater ein Erbe zugefallen sei, und wieüberhaupt die Sache sich verhalte. Was er erfährt soll der Landschreiber denen zu Zürich („üch") berichten,damit der Bote sich seines Befehls zu entledigen wisse, 1. S. Bologiffen seligen Tochter legt einen Briefein, betreffend 20 Kronen, die, wie sie sagt, ihrem Vater selig von Vogt Anton Anfdcrmaur verzeichnet undeinzubringen übergeben worden seien; sie könne aber nichts finden, sich bezahlt zu machen. Man befiehltnun den «Boten von Uri und Schmilz, sich bei dem Vogt Aufdermaur und Schreiber Gehrig zu erkundigen;was sich diesfalls findet, soll den auf nächste Jahrrechnung hineingehenden Boten inirgetheilt und ihnendiesfalls Instruction gegeben werden.
x und I» aus dem Zürcher, i aus dein Schwyzcr Exemplar.
Zu v. Die im Text bemerkte Beilage ist nicht eine Eingabe der Zollcr, sondern eine Art Beiabschiedin welchem im Tone des Abschiedes selbst die Sache ausgeführt wird. Es heißt da, die Zollcr führen an:l. Der Krieg in Deutschland am Rhein habe mit sich gebracht, daß längere Zeit wenige Kaufmannsgüterüber den Langcnsee befördert worden seien, welche früher, als sie den Zoll empfangen, einen Drittheildesselben gebildet haben. 2. Die ennetbirgischen Unterthanen der Eidgenossen haben zu dieser Zeit ihr Holz,Vieh, Käse und Anken auf das Hcrzogthum Mailand herab und das Korn herauf (zu führen) selbst„verdinget", wobei sie gemäß den Capiteln keinen Zoll zu bezahlen haben; die Zoller haben daher über500 Kronen verloren und bitten deßwegen um Nachlaß. Da das Lehen noch ein Jahr lang andauere undaber unmöglich sei, die Pachtsumme zu erhalten, so möge man ihnen väterliche Hülfe und Beistand gewähren.Durch glaubwürdige Personen wird man berichtet, daß die Zoller großen Schaden gelitten haben und dasnächste Jahr wieder leiden werden. (Schluß wie im Text)
St. A. Lucern: Lauis und Luggarus Abschiede Band II. vt. A. Zürich: Ennctbirgischc Abschiede 15,12—1560, f. ige. St. A. Bern:
LauiS und Luggarus Abschiede 1549-1615, k. 31. — K. A. Basel: Abschiede Band 24. — K. A. Solothurn: Abschiede Band 31.
Zu 8°. Die Verhandlungen über die confessionellen Angelegenheiten von Luggarus dehnten sich noch weiteraus und betrafen namentlich auch die von de» Luggarnescrn den VII Orten gegebene Verschreibung; sieheAbschied vom 22. Mai 1554, «.
231.
Laon und Koussy. 1552, 15. bis 29. Juli.
Eidgenössische Gesandte vermitteln beim König von Frankreich den Abschluß der Neutralität zwischender Grafschaft und dem Herzogthum Burgund, und bewerben sich um schonende Behandlung der evangelischenFranzosen.
Wir haben das folgende Material anzuführen:
I. 1552. 29. Juli. Cousst) in Picardic. Johann Haab an Zürich. Nachdem Burgermeister Freitagvon Freiburg und er, Haab, am 1. Juli nach Salms gekommen seien, sei ihnen der Oberst oder Gubernatordieser Stadt und ganzen Vogtei Salins zugegeben worden, der mit ihnen am 3. Juli nach Dole gerittensei. Daselbst sei ihnen noch Einer vom Parlament und ein anderer Edelmann, der oberste Seckelmeister der