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Juli 1552.
Bauten und Hausrath für das Schloß zu Luggarus; den Rest, nach Abzug des ihm gehörenden drittenTheils der Bußen, auuoch 34 Kronen 1 Dicken und 6 Lucerner Schilling, hat er bezahlt. II. Ausgaben:1. Löhnungen des Landschreibers 52 Kronen, des Landweibels 42 Kronen, des Fiscals 12 Kronen. 2. DenEdlen von Luggarus 88 imperialische Pfund, das Pfund zu 4 Constanzer Batzen, gemäß ihrem besiegeltenBriefe der Eidgenossen, den sie vorgewiesen haben. III. Nach Verrechnung alles Einnehmens und Ausgebenshier und zu Lauis, was die Boten nach Gebühr und Hebung auszugeben haben, erhält jedes OrtIII Sonnenkronen und 50 italienische Kronen. ?». Anwälte der Landschaft Mainthal eröffnen, gemäß denvon den Obern bestätigten Statuten gehören die Bußen von Faust- und Stockstreichen ohne Blutruns, vonEhebruch und Dergleichen der Landschaft; solche Bußen habe nun der alte Landvogt, Hans Stocker von Zug,bezogen; sie bitten, ihn zu vermögen, dieselben der Landschaft zurückzuerstatten und zu befehlen, daß künftigdieselben der Landschaft belassen werden. Man nimmt dieses in den Abschied, um sich bei den alten Land-vögten und den Mainthalern, die in einigen Orten wohnen, über den frühern Brauch zu erkundigen unddann ab genieinen Tagen Bescheid zu geben. «. Der Landschreiber zu Luggarus, Walther Roll vou Uri,erscheint mit dem ihm von seinen Obern zugeordneten Beistand, dem Statthalter Kuhn von Uri, und eröffnet,einige seiner Mißgönner haben bei den Obern der Orte ausgestreut, er sei der Landschaft widrig und diesewerde auf der gegenwärtigeu Jahrrechnung einen andern Landschreiber verlangen; er verlange nun, daß mansich allenthalben in der Landschaft erkundige, wie er seine Pflichten erfüllt habe; wen» jemand glaube, daßihm zu kurz geschehen sei, dem wolle er vor den Boten gebührliche Antwort geben und des Rechten sein.Man hat nun die Anwälte der Landschaft Luggarus, die anderer Geschäfte wegen anwesend waren, befragt,ob man irgend eine Klage gegen den Landschreiber habe oder ob er irgend etwas Unbilliges gethan habe.Sie antworteten, daß sie keine Klage über ihn haben und er alle Ehre verdiene. Dagegen haben einigePrivatpersonen den Boten schriftliche Klagen eingereicht, welche dem Landschreiber auf sein Begehren eröffnetwerden. Er verlangt, diese Kläger in das Recht zu fassen, was ihm zugelassen wird. Daneben beantworteter jeden Artikel ausführlich und weist sich in einer Weise aus, daß man mit seiner Amtsverwaltung gutbefriedigt worden ist. Auf Verlangen des Landschreibers wird die Angelegenheit in den Abschied genominen,damit die Obern von seiner ehrlichen Verantwortung und seinem guten Dienen Bericht erhalten, «t. Dievon Mendris haben einen Beitrag an diejenigen Kosten gefordert, die sie in Betreff des Streites über dieMärchen gegen das Herzogthum Mailand gehabt haben. Die Boten sind beauftragt worden, die Angelegenheitzu untersuchen und nach Ermessen zu handeln. Der Handel ist nun noch nicht vollendet, sondern es soll einObmann gewählt werden, und es habeil die Boten verfügt, daß derselbe bestimmt werden soll. Beinebenshat man den Mendrisern erlaubt, die im Streite begriffene Weide bis zum Austrag des Handels zu befahren.Die Kostensfrage wird verschoben; wird inzwischen der Streit entschieden, so soll ans der nächste» Jahrrechnunghierüber Bescheid gegeben werden, e. Die Zoller von Luggarus beklagen sich höchlich über die Pachtsuininefür den Zoll. Da aber den Boten letztes Jahr die Befugniß für einen Nachlaß abgeschlagen worden ist, sohat man sie nicht angehört und die 1100 Sonnenkronen gemäß der Verleihung von ihnen gefordert, die sieerlegt haben. Da sie sich aber so hoch beklagen und man in Folge Erkundigungen vernommen hat, daß siegroßen Verlust tragen müssen, so hat man in Beilage ihre Beschwerden in den Abschied genommen. Antwortauf dem nächsten Tag. i Der Dolmetsch im Mainthal. Peter Albert, wird aus verschiedenen Gründenseines Amtes entsetzt. Da einige Abschiede vorschreiben, solche Aemter sollen von Eidgenossen versehenwerde», so wird Bartholomä Kuhn, Sohn des Hauptmann Kuhn, von Nri zu dieser Stelle gewählt. K-. Es