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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Zum 1552,

Wygershcim gehöre dem Bischof von Strasburg, weßhalb mit demselben die beiliegend copirten Missivengewechselt worden seien. Man habe auch erfahren, daß ein anderer Burger von Basel, Kaspar Heidelin,der in der französischen Garde war, aber sich wegen eines Uebelbesindens heimbegebe» wollte, und noch Einervon Basel, dessen Name man nicht kenne, im Hagenauer Forst durch einige Bauern ermordet und ihm seinhübscherSchwyzerdolch" und sein Geld genommen worden sei. Graf Philipp von Hanau soll diesfallseinige Personen in Gefangenschaft halten. Da nun genreinen Eidgenossen gefallen habe, über die ermähntenVorfalle sich zu erkundigen, und zu erkennen, wenn die von Basel von den Eidgenossen sachbezüglicheEmpfehlungen nöthig hätten, sollen sie dem Landvogt über die Vorfälle Bericht geben, der dann mit demLandschreiber solche Fürschriften zu verfertigen habe, so habe man dem Landvogt diesen Bericht zugehenlassen wollen. Da der Bischof schreibe, daß er das Dorf Wygersheim mit dein Grafen Engelhard vonLeiningen in ungetheiltem Besitz habe, so bitte man de» Landvogt, betreffend den Wolf Ritter an den Bischofund diesen Grafen, und betreffend den Kaspar Heidelin und seinen Mitgesellen an den Grafen zu Hanauernstlich zu schreiben, daß die Thäter bestraft und das geraubte Gut wieder erstattet werde, und hievondenen von Basel Abschriften zu übersenden. K. A. Vasen Missw-nbuch 1550-52, S. roz.

Zu vv^v. 1555, 2. Mai. Der Landvogt im Thurgau, Martin Degen von Schwpz, schreibt an Zürichauf einen von dort erhaltenen bezüglichen Brief vom 26. April eine weitläufige Antwort. Aus dem neunthalbeenggeschriebene Folioseiten haltenden Schreiben glauben wir für unfern Zweck auszüglich uur Folgendesmittheilen zu sollen. Ulrich Bötschi von Wuppnau, Jacob Ritzin von Hopsgerbuwhl (?) und Hans Trungervon Hoßrugg (Hosenruck?) im Thurgau habeu seit Jahren wegen ehrverletzlichen Worten sich rechtlich verfolgt.Bötschi erhielt von den VII Orten ab einem nicht näher benannten Tage eine», ebenfalls nicht näher bezeichneten,Abschied und eine Fürschrift. Der Landvogt, namentlich in der Meinung, Bötschi werde zu günstig beurtheilt,macht sich nun zur Aufgabe, das Verhältniß unter den Parteien auseinander zu setzen und führt unterAuderm an: Auf der letzten (ferndrigen") Jahrrechnung habe Bötschi angeführt, das, was er dein Landvogtvorgegeben habe, dazu sei er Eides wegen verpflichtet gewesen. Der Landvogt könne nun nicht finden, daßBötschi ihm geschworen habe oder sonst verpflichtet sei, ihm oder seinen Knechten nachzulaufen. Weiteresist über die damalige Verhandlung uns nichts bekannt geworden. St. si. Zürich: A. Thurgau.

Zu xx. 1552, 4. August. Bern an Zürich. (Nach Erledigung eines andern Punkts). Was dasSchreiben derer von Zürich wegen Magdeburg anbelange, so habe man die Boten derer von Bern, die aufder Jahrrechnung zu Baden gewesen seien, diesfalls verhört und die früher deßwegen ergangene» Schriftenund eine Copie der Antwort derer von Schaffhausen geprüft und lasse letztere sich gefallen, weßhalb dievon Zürich diese Antwort an die von Magdeburg mögen abgehen lassen. Doch soll man derselben beifügen,wen» mittlerweile die Kriegsläufe gestillt und die Zeit in Betreff der Theurung sich gebessert habe, so wollemau der Bitte derer von Magdeburg gedenken und nach Gelegenheit sich freundlich und christlich gegen siebeweisen. Wenn denen von Zürich und Schaffhausen dieser Zusatz gefällig sei, so mögen die von Zürich indieser Weise im Namen aller drei Städte hinschreiben. St. A. Zürich: A. Magdeburg.

Magdeburg bewarb sich seit dem 9. Deeember 1551 durch Briefe und einen Gesandten bei den evange-lischen Städten um eiu Geldanleihen oder um eine Steuer an den durch die lange Belagerung erfolgtenSchaden; St. A. Zürich: A. Magdeburg; K. A. Schaffhausen: Eorrespondenzen. Dem Datum unseres Abschiedesvorgreifend und über ihn herausholend führen wir diesbezüglich Folgendes an:

1. 1552, 28. Januar. Vor dem Rathe zu Bern verrichtet ein Bote von Madenburg (sie) den Grußseiner Obern, läßt seine Credenz verlesen und eröffnet, wie seine Herren nun lange Zeit Kriegsvolk und Rotherlitten haben und bittet, ihnen Geld vorschießen zu wollen. Er wird abgefertigt, wie ihn die zu Baselabgefertigt haben. Daneben soll man ihn von dem Wirth lösen und seinem Diener vier Kronenum dieHandlung" (geben?). St' A. Bern: Rathsbuch No. Sl9 und SSO, erste Abtheilung, S. rss.