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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1552.

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Zu «8. Eine Instruction des Bischofs von Constanz für Bernhard Segesser zu Kaiserstuhl und MilbA...von Bcrnhausen zu Güttingen für eine Sendung an die acht alten Orte von, 16. September 155^. Ieingeleitet wie folgt: Auf dem jüngst gehaltenen Tag der Jahrrechnung zu Baden, nämlich am 0 ^nli""s'von den VIII Orten ei» Schreiben an den Bischof ausgegangen, welches er erst am 11 dieses Monat"zu Mersburg erhalten habe. Aus demselben habe er vernommen, wie sie seinen Vögten zu Kaiscrstubl dKlinanau einen Eid zu schwören zumutken. Dieses Kaken sieb b!,> .r... l ^ A ""b

Kl.ngnau einen Eid zu schwöre» zumuthcn. Dieses haben sich die benannten Vögte ohne Auftraa de. R'l^ r.zu thun geweigert. Da jenes aber bei den jetzigen besorglichen Zeitläufen am Platze und den ??

Bischofs unschädlich sei. so bitten die Orte den Bischof, er wolle den benannten Vögten befeblen ,,»b > r eraufjetziger" Tagleistung den betreffenden Eid zu schwören. Zulassen,

St. A. Zürich: Acten Bischos Constanz. L. A. Schwyz: Acten Constanz,

I 1552 24 Juli. Tübingen. Christoph. Herzog zu Würtemberg, an die Sendboten gemeiner

iib !s . iekt -u Baden versammelt. Sie haben ihm abermals in Betreff seiner Ansprache an

Nottveil geschrieben.' In Gemäßheit der bisherigen Verhandlunge» sende er das Coneept eures Compromisses.

..an denen von Rotwcil beförderlich zusenden möge, m.t dem Verlange», daß ste jemand von ihnen

- ^^7 st,.a..st Abends nach Oberndorf am Neckar senden sollen, um diese» Compronuß vollständig und

?"s' N ansrurick cn Zuin gleiche» Zwecke werde der Herzog einige Räthe dahin abordne».

besiegelt aufzurichten. » 7 St. A. Zürich: Acten Würtemberg.

sbbnwbl keine ausdrückliche Andeutung für die bezügliche Thätigkcit der Eidgenossen auf diesem Tag. c .vbliobt sick, dock die Sache an den Abschied vom 31. Mar 1552 v an; inzwischen mochte dieverlanckc Anllvott von Notweil eingehen, deren Mittheilung seitens gemeiner Eidgenossen an den Herzogwohl nur auf diesem Tag erfolgen konnte.

1552 3 September. Ambros Jnihof, Landvogt, und Kaspar Bodmcr, Landschreiber zuc» c. tAn Anwalt von Ermatingen und Triboltingen, Ueberbringer dieses Schreibens, sei zu

Baden, an Z )- eröffnet, wie der Bischof von Constanz, als Herr der Reichenau, den beiden

ihnen gekommen ^ ^er als Ammann gegeben habe, was der auf der letzten Jahrrechnung

k"?"t". tsrknnnticktz der Eidgenossen zuwider sei; er sei daher vor denen von Zürich erschienen, die ihn vor5 « m.ttc,' ..nck Baden gewiesen haben, um daselbst einen Auszug des betreffenden Abschiedes zu enthebe»,die Brlcfsll ) ^ der Eidgenossen erkennt haben, es solle bei dem Abschied, so auf

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^rvy ^uti beloblen. ivcnn er berdcu Parteien den Abschied eroffne, so soll er dann mMs /?', der Anwälte beider Gemeinden dem Gesandten des Herrn von Constanz anzeigen, die Meinung

Abwesenheit . betreffenden Gemeinden einen andern Ammann geben. Das habe der Landschrciber

der Boten ^ der Au habe darauf erwiedcrt, der Bischof werde den Jörg Marti mit einem

dann gethan ^ ^ aus angezeigten Umständen dieser Artikel nicht in den Abschied gekommen

bessern Amt wieder vor die von Zürich, gewärtigend, ob ihnen gcsällrg sei, auch diesen Punkt

m!°c?V"i.«..>neben oder ob man bis zur nächsten Taglcistung warten wolle, oder ob der betreffende

dem Abschied WM ^ ^ ,^,r ^ ,an beiden Gemeinden Auftrag habe.

Gesandte von Ort zu Ort lehren ^ ^ ^

Zn vergleichen ist der Abschied von. 21.Oet°ber 1552 Art. t.

1552 8 August. Basel an Ambros Jmhof. Landvogt zu Bade». In letzter Zeit, alsZder

.. - tiaaenau gelegen, sei Wolf Ritter von Michelfeldcn, ei» Angehöriger derer von

König von Kran re ) s ' > bei sich hatte, von denen über 20» Kronen dem Gotthard Rhchmuth,

Basel, der u er - ermordet und beraubt worden. Man habe nun erfahren, daß dieses von Burgern

^Whgersheim/Kun Thun, genannt, geschehen sei (der Vorfall wird in. Detail beschrieben). Das Dorf