682 Juni 1552.
und Solothurner und tk; im Appenzeller «, <1, p, von <1 2 ist nur der erste Satz da, r, t, ÄÄ;aus dem Berner, Basler, Solothurner und Schaffhauser: I»I» aus dem Glarner Exemplar.
Vor dem Art. x melden das Basler und Schaffhauser Exemplar: die nachfolgenden Artikel seien vorgebrachtworden, nachdem die Boten von Basel, Schaffhausen und Appenzell schon verritten waren. Im SchaffhauserExemplar steht der Art. «v vor x und der obigen Bemerkung.
Zu », und x 1. 1552, 28. Mai, Villach in Kärnten. Der Kaiser an gemeine Eidgenossen. Auseinigen, allenthalben im Druck verbreiteten schmählichen aufrührerischen Ausschreiben werden sie ohne Zweifelentnommen haben, wie einige Ungetreue des Reichs, Kur- und andere Fürsten, ohne Ursache sich mit demunabläßlichen Feinde des Kaisers, dem König von Frankreich, in ein unziemliches und verbotenes Bündnißeingelassen, offene Empörung begonnen haben und mit ansehnlichem Kriegsvolk einige dem Reiche getreuenStädte und Stände überfallen und zu Dingen nöthigen wollen, welche den Pflichten derselben gegenüberdem Reiche widerstreben, zur höchsten Verachtung von Kaiser und Reich und zum äußersten Verderben derStände und Unterthancn. Der Kaiser unterlasse nun zwar nichts, diesen Aufruhr durch gütliche Unter-handlung, mit der sich sein Bruder beschäftige, zu stillen, wobei er des Friedens wegen mehr hingehenlassen wolle als ihm zugemnthet werden könnte. Zufolge frühern Erfahrungen aber befürchte er, daß allessein gütliches Erbieten nicht vermögen werde, diese Kriegsempörung abzustellen. Er habe daher für dieErhaltung der kaiserlichen Reputation und Hoheit und zum Schutze der Vergewaltigten für nothwendiggefunden, sich in Rüstung zu begeben. Zu diesem Zwecke habe er des Reiches getreuem Hug, Graf zuMontfort und Nothenfels, seinem Rath, und andern Obersten befohlen, einige Regimenter am Bodensee undin dortiger Gegend anzunehmen und dieses beförderlich auszuführen. Das wolle der Kaiser in guter Meinungden Eidgenossen anzeigen, damit sie ersehen, daß diese Rüstung nur zur nothwendigen Gegenwehr undDämpfung der entstandenen Empörung und nicht in der Meinung geschehe, um die Eidgenossen oder jemandAnders zu beschweren, oder der Erbeinung entgegen zu handeln. Der Kaiser hoffe daher, die Eidgenossenwerden sich über dieses Vorgehen nicht beklagen, sondern ihrestheils dasselbe befördern helfen. Unter-zeichnet Carol.
St. A. Zürich: Tschudische Documentensammlung, Band XI. (Original), und Abschiede Band 18, k. 405. — St. A. Lucern: Acten DeutschesReich. — K. A. Basel: Abschiede Band 24. — K. A. Schaffhausen: Correspondenzen.
Die Mittheilung dieses Schreibens erfolgte in einer Conferenz zwischen den Gesandten des Kaisersund Zürich.
1552, 20. Juni. Zürich an Lucern (und die übrigen Orte). Heute seien Johann Angelus Nitius undAscanius Marsus erschienen und haben ein Schreiben des römischen Kaisers vorgelegt. Die von Zürichhaben dasselbe geöffnet lind verhört und gemäß dem Verlangen der benannten Gesandten senden sie denenvon Lucern, wie den übrigen eidgenössischen Orten, eine Abschrift desselben, damit sie sich hiernach zuverhalten wisse».
St. A. Zürich: Tschudische Documentensammlung XI. — St. A. Lucern: Uneingebundene Abschiede. K. A. Frciburg: Missiven Zürich.— 5!. A. Schaphausen: Correspondenzen.
Zu <!. Zur Einleitung dieses noch einige Male wiederkehrenden Gegenstandes theilen wir folgendevorgängige Conferenzverhandlung zwischen Basel und Solothurn mit.
1552, 20. Januar. Onofrion Holzach und Niklaus Jrmi, der Näthe zu Basel, erscheinen als Gesandtevon daher vor dem Rathe zu Solothurn und eröffnen nach gewohntem Gruße: Ihren Obern sei ein Schreibenderer von Solothurn zugekommen, des Inhalts, daß letztere eine Neuerung des Zolls einführen und wassie mit der Kette thun wollen, und zwar geschehe das, weil von Seite derer von Basel der Zoll entführtund nicht richtig entrichtet worden sei. Die Obern der Gesandten halten dieses für unnöthig und den Bündenzuwiderlaufend, weil da jeweilen ein offener Paß gewesen sei; die Neuerung sei nicht nur wider die Bünde,sondern auch wider ihre Burger und die ganze Nachbarschaft, und haben daher gebeten, die Sache zu ändern,