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haben beklagen sich sehr über die Neuerung von Zöllen, die für ihre Maaren, die sie nach und von Lyonführen gefordert werden. Die Eidgenossen haben diesfalls dem König schon wiederholt geschrieben und auchdurch Seckelmeister Tillier ihn mündlich angesucht, die Zoller und Amtleute zu Lyon anzuhalten, die eidgenössischenKaufleute wie von Altem her bleiben zu lassen, und ihnen Brief und Siegel, wie es sein Vater gethanhabe aufrichten zu lassen, um solche den betreffenden Amtleuten vorzuweisen und die Obern der Ortediesfalls nicht immer bemühen zu müssen; das aber sei bisher nicht geschehen. Der Gesandte zeigt dannschriftlich wie der Zoll früher gewesen sei, gegen den sich die Kauflcute nicht sperren, ebenso, welche Neuerungenihnen aufgelegt worden seien. Da dieses die Kaufleute der ganzen Eidgenossenschast betreffe, so bitten dievon St Gallen daß man ernstlich au den König schreibe und ihn bitte, seine Amtleute und Zoller zu Lyonzu verhalten tüe eidgenössischen („unser") Kaufleute und deren Bürgen mit solchen Zollsneuerungen ruhigzu lassen und diesfalls Brief und Siegel zu gebe», damit der König und die Eidgenossen mit dieserAngelegenheit nicht immer bemüht werden. Da man von Seckelmeister Tillier verstanden hat, der Königbegehre den Freiheitsbrief seines Vaters zu besehen, in der Meinung, denselben zu bessern und nicht zuschwache» dieser Brief aber auf diesem Tage nicht vorliegt, so wird die Sache wieder in den Abschiedgenommen -^ie von Freiburg und Solothurn sollen nachsuchen, ob dieser Brief nicht bei ihnen liege; finden sieihn so sollet sie ihn auf dem nächsten Tag vorweisen, an dem jeder Bote in der Sache zu handeln Auftraghaben solle 2 Der Bote verdankt, daß die Eidgenossen auf „verschiner" Tagleistung an Markgraf Albrecht,den jüngern geschrieben haben, weil einigen Bürgern und Kaufleuten das Ihrige entwehrt und niedergelegtworden ist-'man sei Willens, dieses zu vergelten. Der genannte Markgraf Albrccht habe sich mit denbetreffenden' Burgern vereinbart, sie wegen der niedergelegten Güter auf bestimmte Ziele zu bezahlen. Daaber hierüber einige Monate verflossen seien, so bitten sie, an den Markgrafen Albrecht freundlich zu schreibe»,daß er die Kausleute „um die vervalluen zil" ausrichte und bezahle. Die Boten bewilligen diese Fürschriftan d.n Markaraien Es siegelt der Landvogt zu Baden, Ambros Jmhof, des Raths zu Bern, den 6. Juli 1552.
ÜN ven HmltZt.UscU. I ^ Stadtarchiv St. Gallen: Trucke XXII, 15 (Original).
Verwendung für Entfernung von vermeinten Truppenanhäufuugen in der Nähe des Thurgaus;
»-I- 'Mahnung ait die Vogteien und Zugewandten au der Grenze betreffend Kriegsgefahr; siehe Note.««'Verhandlung in Betreff der Vögte zu Klingnau und Kaiserstuhl; siehe Note,tt Mittheilung an Herzog Christoph von Würtemberg wegen des Anstandes mit Notweil; siehe Note.u,i. Verhandlung der im Thurgau regierenden VII Orte betreffend den Ammann zu Ermatingen und
^uboltuMN. fleh^ ^ Ermordung von Wolf Ritter und Kaspar Heidelin von Basel; siehe Note.
Verha.tdlung betreffend Ulrich Bötschi von Wuppnau; siehe Note,xx. Verhandlung evangelischer Städte in Betreff des von Magdeburg gestellten Gesuches um Geld-anleihen, ^ ^stichelt Gesandten, Vortrag eines französischen Gesandten, Verhandlung derS.-id.° »' B.tt« d.r Pwi-stm».., i» sich. R°..,
Kürchcr Exemplar fehlen i-n», t, V? im Berner i-iu, P, in <. die Berner Instruction,_ <,<i t, . im Glarner t, tk; im Basler v, «I, p, r, 8, v, "-2, .nr-.It!, tk;im Freiburger und Solothurner e, «I, P, !—t, ^ 'UI; in. Schaffhanser w.e im Freibnrger
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