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Juni 1552,
Da die von Constanz sich erbieten, bei dein alten Brauche zu bleiben, so sollen die von Frauenfeld denJacob Wyßler mit dem Gut seiner Ehefrau ohne Abzug fürfahren lassen und bei dem alten Gebraucheebenfalls verbleiben. Wenn aber die von Constanz in der Folge gegen die von Franenfeld diesfalls Neuerungenvornehmen sollten, so mögen letztere das zu Tagen den Nathsboten ihrer Obern anzeigen, die dann iveiterbedenken werden, wie denen von Constanz zu antworten sei. Es siegelt der Landvogt zu Baden, AinbrosJmhof, des Raths zu Bern, auf den 5. Juli (Dienstag nach St. Ulrich) 1552. St, e,, Zürich: A. Constanz «5°»'»,.
i»i». In den Freien Aemtern giebt es Priester und geistliche Personen, welche, wenn sie den Leute»etwas schuldig sind und die Landvögte ihnen die Schulden zu bezahlen gebieten, beglanben, die Landvögtehaben ihnen, als Geistlichen, nichts zu befehlen und wollen die Leute dann nicht bezahlen. Es wird dahererkennt und dem dortigen Landvogt befohlen, wen» Priester oder andere geistliche Personen Biederleutenetwas schuldig sind oder sonst mit ihnen in weltlichen Sachen zu thun und zu handeln haben, so mag undsoll jeder Landvogt ihnen Gebote und Verbote anlegen; würden sie dieselben mißachten, so mag er sie hierumgefangen nehmen und in den Thurm legen und darin behalten, bis sie den betreffenden Geboten und Verbotennachkommen. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Ambras Jmhof, den 5. Juli (Dienstag nach St. Ulrich) 1552.
St. A. Zürich: Frei-Aemter Urbar von 1634, k. 303. Einen ersten Theil zu diesem Artikel bildet 5? unseres Textes.
««. Vor den Boten der VII im Thurgan regierenden Orte erscheinen in Appellation als Anwältedes Abts Kaspar von St. Blasien auf dem Schwarzwald Jacob Keller, Großkellcr zu St. Blasien, ChristophWaldkirch, Bürger zu Schaffhausen, Obervogt der Herrschaft Blnmeneck, und der Schreiber des Abts, gegenJacob Locher von Weinfelden, Anwalt des Hans Jacob von Liebenfels, Lanz genannt, in folgender Angelegenheit:Lanz hat sich geweigert, den von ihm und seinein Vater jährlich dem Kloster St. Blasien ab dem Hof zuKugelshofen geleisteten Zins von 3 Pfund Haller und Pfund Wachs des Fernern zu entrichten, undgefordert, der Abt solle mit Brief und Siegel nachweisen, von woher dieser Zins komme und ans was erstehe. Der Abt habe daher suchen lassen und einen unversehrten besiegelten Pergamentbrief gefunden, demgemäßder Hof Kugclshofen um 65 Pfund Constanzer Pfenning, „bis um widernmlegung sömlichs geltz", verpfändetsei. Dem Hauptgnt nach sollen daher 3 Pfund Pfenning und '/u Pfund Wachs gezinset werden, und derAbt es nicht zu entgelten haben, wenn in dem Briefe der Zins nicht genannt werde. Jacob von Liebenfelsentgegnet, laut vorhandenen Quittungen haben sein Vater und er seit vielen Jahren nur 3 Pfund Hallerund Pfund Wachs gezinset; da der vorgelegte Brief von einem Zins nichts rede, sondern nur von einerPfandschaft, so glaube er, es sei das ein alter verlegener vernichtigter Brief. Dieser Span ist dann vordem nieder» Gericht, auch vor dem Landgericht und vor dem Landvogt zu Franenfeld gerechtfertigt worden;von dem letztern aber ein Urtheil gegen den Abt von St. Blasien ergangen, über das der Abt sich beschwertund daher die Appellation an die Orte ergriffen habe. Die Boten der VII Orte erkennen: Da Hans Jacobvon und zu Liebenfels und sein seliger Vater dem Abt zu St. Blasien und dessen Amtleuten immer nur3 Pfund Haller und V- Pfnnd Wachs gezinset haben, so soll es hierbei sein Verbleiben haben. Dieversessenen (verfallenen?) Zinse sollen allsgerichtet werden. In Betreff des Briefes wegen der Pfandschaftdes Hofes Kugelshofen werden für den Fall, daß die Parteien nicht gütlich abkommen sollten, beiden ihreRechte vorbehalten. Es siegelt im Name» der VII Orte der Landvogt zu Baden, Ambros Jmhof, des Rathszu Bern, den 6. Juli 1552.
K, A. Aargau: Urkunde auf Papier mit zerstörtem Siegel, Regest bei Hub er: Regesten von lllingnau und Wislikofcn, S. so,
l»I». Ein Gesandter derer von St. Gallen, nämlich Lienhard Girtanner, eröffnet nach Erbietungfreundlichen Grußes: 1. Die Kallfleute gemeiner Eidgenossenschaft, die ihr Gewerbe zu Lyon und in Frankreich