Juni 1552.
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Stadt Basel, und eröffnet: Die Rathsboten der Eidgenossen haben auf verflossenen Tagleistungen wiederholtmit dem Sendboten des Königs von Frankreich, dein Herrn von Marche-Ferriere, geredet lind seien mündlichund schriftlich an den König gelangt und haben ihn gebeten, dem genannten Johann Angel, als einem Burgerder Stadt Basel für den Pfeffer, den ihm des Königs Kriegsvolk auf dem Meere genommen habe, Entschädigungzu leisten was' aber bisher noch nicht geschehen sei. Der König habe aber den Rathsboten geschrieben, ergebe diesfalls seinem Gesandten, dem Herrn von Marche-Ferriere, Befehl zu antworten. Da nun der letzterejetzt hier sei so bitte er, Fäsch, freundlich, man möge von dein genannten Gesandten seine Antwort verlangen.Die Gesandten lassen dieses durch ihre verordneten Räthe thun, worauf der Anwalt des Königs eineschriftliche Antwort folgenden Inhaltes einlegt: In Betreff des dritten Punkts, anbelangend den aus demMeere genommenen Pfeffer, von dem einige Italiener, die sich Burger von Basel nennen, behaupten, ergehöre ihnen habe man früher die Einwendungen des Königs vernommen. Er entgegne, es sei der betreffendeVorfall in aufrechten,, gutem Kriege geschehen, das fragliche Gut sei aus den Schiffen seiner Feinde genommenworden und habe kein anderes Zeichen als dasjenige der letzter» getragen. Beinebens bitte der König zubetrachten daß die betreffenden Kaufleute nicht eidgenössische („üwere") Burger seien, und die Freiheit derangerufenen Tractate nicht genießen, weil sie nicht aus der Eidgenossenschaft und nicht deutscher Zunge seien,wie das vierte Capitel der benannten Tractate es fordere. Der König bitte daher, die betreffenden Kaufleutezu «MM, IlM.' s°rd.»».g al'jBch-'., «-"» 'i- °l>.. d„z „ich, s° W °II. di. Wmz di,
n.arch an die Hand nemme», die er inen anbütet von wegen sol.chs spaus nach gemelter tractate»". Nachdemman diese Antwort dem Hans Rudolf Fäsch eröffnet hat. entgegnet er, er habe dieselbe mcht erwartet, sonderngeglaubt sein Schwager werde gütlich befriedigt werden. Da ihn. aber der König das Recht gemäß desFriedens und der Vereinung anbiete, so ersuche er die Boten, den Marchtag zu bestimmen und ihn demKönig oder seinen Sendboten zu verkünden. Die Gesandte» setzen .um einen Rechtstag auf den 9. Octoberan in der Meinung daß wenn der König sich inzwischen mit Johann Angel nicht gütlich vereinbaren sollte,der Köllig auf genannten Tag seine Nichter und Zusätzer nach Peterlingen sende., solle, wo die Nichter und"usätzer der Eidgenossen auch erscheinen werden. Wiirde der König dem nicht entsprechen, so würden nichtsdestoiveniger gemäß der Tractate die Richter der Eidgenossen auf des Klägers Anrufen das Urtheil erlassen.Alles das ist de». Herrn von Marche-Ferriere zugeschrieben und berichtet worden. Es siegelt der Landvogt
zu Baden, A.nbros Jmhos, .es R ^ No. SS2. Die Spur alM'saUenon Siegels ist vorhanden.
Vgr den Boten der VII im Thurgau regierenden Orte» eröffnet Laurenz Koch, als Abgeordneterm.d Rath der Stadt Fraueufeld, gegen Rülaus Bollwpler, Hauptmann zu Consta..; und Bürger-meister und Rath daselbst Folgendes: Jacob Wpstler, Burger zu Consta..;, habe zu Frauenfeld eine Ehefrauaenommen die sich m.it ihn. mit Leib und Gut nach Konstanz begeben habe. Die von Frauenfcld beglaubeunun von dem Vermögen der benannten Frau sei der Abzug zu entrichten, weil die von Constanz in gleicherWesse den Abzug von der Frau des Schultheiß Werlis Sohn und Andern genommen haben. Die Gegenparteinntll mte. du.Ä. .sKeronmnus Hemmst: Die von Constanz verlangen be. den alten Brauche» zu bleiben, undhabe., bisher weder von Schultheiß Werlis Sohusfrau, noch von Andern, die mit ihrem eigene,. Gut von^ ^ g-tnaen' wenn aber später jemand in Constanz etwas geerbt habe und dasselbe
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eintteten lassen wollen, so .volle., die von Constanz es ebenso halten. D.e Boten der VII Orte erkennen: