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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1552.

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verpflogen hat Nachdem man Klage und Antwort und auch ihre Rechnungen verhört hatte, .st befundenworden des Stapfers Rechenbuch sc. falsch und „nütsöllend", weil er die vordersten Blätter ausgeschnittenund die Rechnung (vom) 1541. Jahr zu hinterst gestellt hat, wo dieselbe gänzlich auf einmal und mit einerJeder geschrieben steht Mit Rücksicht aber auf des Stapfers kleine Kinder hat mau die Rechnungen gegen-seitig aufgehoben «v. Da keine drängenden Geschäfte vorhanden sind, so hat man keinen andern Tagangesetzt Welchem Ort etwas an die Hand stieße, das mag einen gemeinen Tag ausschreiben. «'5. Nechnungs-ablage der Vögte Es erhält jedes der acht Orte von den Landvögten und aus den Geleitsbüchsen:'l Vom Landvogt im Nheinthal 78 Gl. - 2. Vom Landvogt im Thurgau 13 Gl. 7 Schl. 6 D., und vomMaleflz 60 Gl 4 Schl — 3- Vom Landvogt in, Sarganserland 136 K — 4. Vom Landvogt in denFreien Aemtern im Aargau 91 6, - 5. Vom Landvogt zu Baden 50 K. - 6. Vom Zins und der Steuer^s.-...bosen 7 Kronen (Zürich: Sonnenkronen). - 7. Vom Hinterhof zu Baden 15 Kronen (Zürich wieoben) und von. Stadhof 2 Kronen 1 kr. 7 Schl. - 8. Aus der Geleitsbüchse zu Koblenz 3 L. 18 Schl.

- 9 Aus der Geleitsbüchse zu Zurzach 19 Schl. - 10. Aus der Geleitsbüchse zu Klingnau 4 K. 10 Schl.

- 11 Aus der Geleitsbüchse zu Bremgarten 9 Ü. 7 Schl. - 12. Aus der Geleitsbüchse zu Mellingen8 L 6 Schl — 13- Aus der Geleitsbüchse zu Vilmeringen 18 Schl. — 14. Aus der Geleitsbüchse zuL kl sei. 2K — 15- Aus der Geleitsbüchse zu Baden 4 Sonne,.krönen, 21 kaiserliche oder neue Kronen,/portugalischer Ducaten 12 Batzen. KK. Der Graf von Greyerz bittet dringend um ein Empfehlungs-schreiben an den König von Frankreich, daß dieser ihn, den Grafen, in seinem, des Königs, Kriegsdienstbrauchen wolle- wo nicht, ihn doch in Betreff seiner ausstehenden Pension befriedige. Die Gesandten vonBern und Sol'othurn wollen aber ohne Vorwissen ihrer Obern in eine solche Fürschrift nicht eintreten; dievon Basel Schaffhausen und Appenzell sind schon verritten; die Boten von Lucern, Uri. Schwyz, Unterwalden,K.n Glarus und Freiburg wollen dagegen ein freundliches unverfängliches Empfehlungsschreiben bewilligen,^a^aber' der Graf glaubt, es wäre viel wirksamer, wenn das Schreiben von allen zwölf Orten ausgehenwürde so sollen die von' Bern, Basel, Solothurn und Schaffhausen (sie) ....verzögert den. Landvogt zuBaden berichten ob sie ein solches freundliches Schreiben bewilligen wollen. I»I». Früher ist zu Tagenbeschlossen worden jedes Ort soll den Seinen gebieten, daß jedermann mit Harnisch und Gewehr verfaßtund gerüstet sei und daß man diese Harnische und Gewehre allenthalben beschaue. Man vernimmt nun,daß dieses an einigen Orten noch nicht geschehen sei, und daß gerade die Reichsten und Vornehmsten fastkeine Harnische haben. Es ist den Boten dieses sehr mißfällig und es wird daher neuerdings beschlossen,Celles Ort die Harnische noch nicht hat beschauen lassen, soll dieses beförderlich thun, und denjenigen, die mit

Harnisch und Gewehr nicht verfaßt sinv, gebieten, daß derjenige, der sich für einen Mann schätze, sich mitWehr und Harnisch versehe.

U ^ie VIII Orte geben dem Landvogt in. Rheinthal, Hieronymus Knill, des Raths zu Appenzell,1 > ^-'Weisungen- 1 Da der frühere Landvogt, Konrad Hässi von Glarus, berichtet, daß die zu Rheineckn^dnu Ratlchaus eine neue Rathsstube und Anderes gebaut haben, was den. Landvogt für seine Geschäftebeauem ist und damit viele Kosten gehabt haben, so soll ihnen der Landvogt im Namen der Orte 20 Guldenl - ck <> Dem Landschreiber zu Rheineck soll er befehlen, allen Hausrath und Hausplunder, der zumEckstoß"und zur Vogtei Rheineck gehört, in Beisein des Landvogts in zwei gleichlautende Rödel zu verzeichnen,wovon einen der jeweilige Landvogt und einen der Landschreiber behalten soll, damit man weiß, was zun.Schloß und zur Vogtei gehöre und dieses stets da bleibe. 3. Da bisher diejenigen, welche die Strafen und