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Juni 1552.
die Meinung ihrer Obern aus ihrer Instruction, welche dahin geht: Auf die am frühern Tage erfolgteWerbung der Burgunder, zwei Boten für Publicirung der Erbeinung abzuordnen, und dieselben zu beauftragen,mit dem König in Betreff der Neutralität zu verhandeln, bleiben die von Bern bei ihrer früher zu Tagengegebenen Antwort, daß sie keines von beiden Begehren bewilligen. Die diesfälligen Gründe seien folgende:1. Als sich zwischen der Grafschaft und den savopischcn Landen derer von Bern wegen der Landmarch Spanerhoben habe, haben die von Bern behufs freundlicher Beilegung der Sache zur Besichtigung einen Tagangeordnet und besucht und ihre Boten beaustragt, allen Fleiß anzuwenden den Zwist zu vereinbaren. Dasaber habe an denen von Burgund gescheitert, die keine Vollmacht zu haben, sondern an den Kaiser gelangenzn müssen vorgaben, wodurch die Sache nun sechszehn Jahre aufgezogen worden sei. 2. Inzwischen habendie von Burgund Unterthanen von Bern, die im Vertrauen auf die Erbeinung in Burgund Korn gekaufthaben, nicht nur das Korn, sondern auch Roß und Wagen weggenommen und Hinterhalten. 3. Als eintlnterthan derer von Bern einen alten Marchstein gefunden und diesen angezeigt habe, haben die Burgunderjenen Angehörigen der Berner deßwegen gefangen genommen, in das Schloß Tönnen geführt und nachherdarausgcsprengt und so ihn elendiglich ums Leben gebracht. Als dann die von Bern auf Anrufen von desBetreffenden Freunden, Weib und Kindern und wegen der auch ihnen angethanen Schmach wiederholt andas Parlament von Dole schrieben, sei keine Antwort erfolgt. 4. Als Unterthanen derer von BurgundUnterthanen derer von Bern auf dem Ihrigen gepfändet und ihnen mit Gewalt gewehrt haben, ihre Güterzu benützen, und man auch deßnahen nach Dole geschrieben habe, habe man wieder keinen Bescheid erlangt.5. Es habe stch auch zugetragen, daß die von Bern Bauhölzer in ihren Wäldern für ihre Gebäude schlagenließen, da die Amtleute der Burgunder zugefahren seien, die Hölzer in Verbot gelegt und diejenigen, welchesie geschlagen, gewaltthätig gepfändet und sonst mancherlei Frevel und Muthwillen verübt haben, so daß dievon Bern etwas zur Sache thun müssen, was sie bisher um des Friedens nnd der Ruhe willen unterlassenhaben. Es sollen daher die Burgunder denen von Bern vorab genugthun, namentlich in Betreff der Land-march, dann werde man ihnen auf ihre Werbung gebührende Antwort geben, i. Die geistlichen undweltlichen Gerichtsherren im Thurgau erinnern, es sei dem Landvogt und dem Landschreiber zu Fraucnfeldbefohlen worden, die Gerechtigkeiten und Freiheiten der Gerichtsherren aufzuschreiben, damit der Landvogtwisse, was ihm wegen der hohen, und die Gerichtsherren, was ihnen wegen der Niedern Gerichtsbarkeitzustehe. Es fei das nun geschehen. Da aber jetzt bedenkliche Zeitumstände walten und sich viel fremdesVolk um die Stadt Constanz herum befinde, so bitten sie, die iveitere Verhandlung hierüber bis auf denfolgenden Tag zu verschieben. Es wird diesem Gesuche beigestimmt und soll jeder Bote auf dein folgendenTag mit sachbezüglicher Instruction erscheinen. «. Hans Keller von Rheineck steht im Verdacht, dem HansAltmann von Glarus zur Flucht aus dem Gefängniß verholfen zu haben, und ist deßwegen aus dem Landegewichen. Es bittet nun seine Freundschaft, seine laiige Entfernung zu betrachten und sich mit derselben zubegnügen, zumal genannter Altmann ohne Hülfe des Keller entkommen sei. Daneben wird auch geredet, deralte Stadtknecht zu Nheineck, Bartli Kuhn, trage mehr Schuld an der betreffenden Entweichung als HansKeller und sei deßwegen ebenfalls landräumig geworden. Das soll jeder Bote heimbringen und auf demnächsten Tag instruirt sein, ob man den Keller begnadigen und ihm das Land wieder öffnen wolle, t. DieVoten von Zürich berichten über das init Ammann Vogler und dem Wirth zur Linden auf das am letztenTage von den V Orten gestellte Verlangen aufgenommene Verhör. Vogler habe angegeben, als er bei derLinde gesessen sei, habe Einer von Will gesagt, wie eine Rede ausgehe, daß Einer gesagt haben solle (sia)