Juni 1552.
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Solothurn so freundlich entgegen gekommen, wie die von Basel sich erboten haben, so hätte der Span inder Gute verglichen werden können; da dieses aber nicht der Fall gewesen sei, so glauben die von Basel,sie sollen voraus des hergebrachten Besitzes der Zollsfreiheit entsetzt werden. Die eilf übrigen Orte, denendieser Span in Treuen leid ist. geben den Parteien zu bedenken, wie gegenwärtig allerlei mißliche Zeitver-hältnissc obschweben, bei denen der Eidgenossenschaft viel besser bekomme, wenn man solche kleiufüge Sachenruhen lasse und Friede und Einigkeit pflege, weßhalb mau die Parteien bitte, nochmals zu versuchen, sichfreundschaftlich zu vertragen; wenn die Obern der übrigen Orte hiczu etwas beitragen können, so werden sieMühe und Kosten nicht scheuen. Könnten sie sich bis zum nächsten Tag nicht gütlich vereinbaren, so sollensie nichts desto weniger inzwischen sich freundschaftlich und nachbarlich verhalten. Beinebeus wolle man denHandel heimbringen und für den Fall, daß bis zum nächsten Tage die Sache nicht vermittelt würde, solldann jeder Bote instruirt sein, wie mau weiter mit den Parteien reden und handeln wolle, l. Christophvon Heidcgg Schultheiß zu Waldshut, erscheint und legt einen Brief von Hans Melchior Heggenzer, Rathdes römischen Königs, vor, des Inhalts, er, Heggenzer, sei von der Regierung zu Ensisheim beauftragt, alsCommissar fünf Fähnlein Knechte in die Grafschaft Tirol zu führen; es habe daher der Schultheiß vonWaldsbut Befehl erhalten, (an Heggenzers Stelle) bei den Eidgenossen zu wohnen und im Na,neu des KönigsAlles m erstatte» was die Erbeinnng erfordere. Heimbringen. K. Als die Boten der VII Orte sichzusammengethan hatten um die Appellationen aus dem Thurgau vorzunehmen, sind die Gesandten von Bernund Freiburg erschienen und haben im Auftrage ihrer Obern 1. gebeten, die drei Städte nach altemHerkommen dabei sitzen zu lassen; man möge daher mit den Appellationen zuwarten, bis der Rathsbotevon Solothurn auch erscheine; könnte das nicht geschehen, so wollen sie protestirt haben, daß sie nichteingewilligt und ihren Obern diesfalls kein Recht vergeben haben. Die Boten der VII Orte antworten, siehaben sich dieses Anzugs nicht versehen; da auf den zwei letztgehaltencn Tagen in Betreff dieser Späne nichtsangebracht worden sesi so habe man angenommen, die drei Städte wollen die VII Orte bei ihrer alte»Gerechtigkeit die auf vielen Tagleistungen erörtert worden sei, verbleiben lassen; man habe daher jetzt keineInstruction ' Da aber viele arme Leute aus dem Thurgau vorhanden seien, so könne man dieselben nichtungehört in Kosten liegen und warten lassen, weßhalb man in der Sache fürfahren werde. Die Boten derbeiden Städte wiederholen ihr Anbringen, die drei Städte bei den vor dem Landgericht (Appenzell: Landvogtoder Landgericht) ausgegangenen Appellationen sitzen zu lassen. 2. Dieselben wiederholen ihr früheresBegehren sie von den Klosterrechnungcn nicht auszuschließen. 3. Ebenso, daß ihnen der Landvogt imThurgau'wegen der hohen Obrigkeit und des Landgerichts schwören solle; Alles mit früher angebrachterBegründung' Sollte man ihnen nicht entsprechen wollen, so .vollen sie das Recht vorgeschlagen und angebotenhaben- man möge daher die Richter und Zusätzer erwählen und einen Nechtstag auf die Malstatt den,Bund! gemäß bestimmen. Die Boten der VII Orte bemerken: 1. Die vielen armen Leute, die hier seien,wolle man verhören und ihnen ab den Kosten helfen, da die Appellationen, die vor den, Landvogt ausgegangen,vor den. Schwabenkrieg stets an die VII Orte gelangt seien; es möge sein, daß die drei Städte ausUnwissenheit eine Zeitlang Antheil genommen haben; aber bei dem Nechtshandel zu Zojingen habe sich gezeigt,daß sie diesfalls kein Recht haben. 2- Die Klöster und Gotteshäuser haben vor den, Schwabenkrieg einzigden VII Orten mgehört. 3. Bevor das Landgericht und Malefiz an die Eidgenossen gekommen sei, habendie VII Orte den Laudvogt gesetzt, der ihnen geschworen habe. Sie bitten daher die drei Städte nochmals,von ihrem Borhaben abzustehen. Bei den Appellationen, die vor den, Landgericht ausgegangen sind, wolle