Mm 1552,
221.
1552, ca. 30. Mai und 22. October.
Verwendung der evangelischen Städte der Eidgenossenschaft für die Evangelischen in Frankreich.
Unter Anweisung auf die Abschiede von 1552, 28. Juni und 15.-29. Juli und 15. Decemberbis 1553, 15. März sind wir auf die Wiedergabe von folgendem Vereinzeltem verwiesen.
1. 1552, 30. Mai. Zürich an Johann Nndolf Lavater und Hans Escher, jetzt zu Baden. Vordem Rath zu Zürich seien zwei Franzosen mit Rudolf Gwalter, Diener an der Kirche derer von Zürich,erschienen, und haben vorgebracht, wie in Frankreich in Abwesenheit des Königs durch dessen Statthalter undRegenten viele Biederleute wegen des heiligen Evangeliums verfolgt werden und in Durchächtung und Gefängnißkommen. Sie bitten dringend, die von Zürich wollen mit den drei übrigen religionsverwandten Orten sichdurch Botschaften oder Schreiben dahin verwenden, daß der König ein Einsehen thue und diese Verfolgungabstelle, wie denn die von Bern und Basel, bei denen sie auch gewesen seien, dessen guten Willens seien,und ohne Zweifel auch die von Schaffhausen, zu denen sie noch hingehen wollen, gleiche Gesinnung hegenwerden. Da man solche und andere christliche Leute, namentlich jene, welche die Religion derer von Zürichangenommen haben, vor Bedrängung möglichst zu schützen schuldig und geneigt sei, so sollen die Gesandtenvon Zürich mit denjenigen der genannte» drei Orte sich berathen, ob man zum König von Frankreich Botenschicke» oder ihm schreiben wolle oder wie man der Sache am besten Vorschub leisten könne. Es würde auchnützlich sein, wenn man mit den Fürsten, die jetzt dem König verbündet seien, durch Schreiben oder sonstverhandeln würde. Wie man berichtet sei, werden die Gesandten hierüber durch Venner Tillier des Weiternverständigt. In Betreff der Kosten, die eine Botschaft erforderte, haben die Abgesandten nichts angezeigt,und wenn die Gesandten der übrigen Orte diesfalls nichts bemerken, so sollen die von Zürich hierüber auchnichts reden; zwar fände man am Platze, diese Kosten würden von den Anrufenden getragen; doch wolleman diesfalls den Gesandten Gewalt geben und schenke ihnen alles Vertrauen.
St. A. Zürich: Missivmbuch 1S51—1SSS, t. St.
2. 1552, 22. Oetober, Dijon. Die Gesandten der vier evangelischen Städte, nämlich von ZürichHans Escher, von Bern Hans Wyß, von Basel Jacob Götz und von Schafshausen Ludwig Ochsli,an Basel. Am 13. October seien sie in Bern zusammengekommen und haben sich da erkundigt, ob dieGefangenen in Frankreich befreit worden seien oder nicht, und welche Straße bei diesen Kriegsläufen diesicherste sei. Die Herren von Bern haben ihnen dann gerathen, sie sollen sich nach Neuenbürg begeben; dawerden sie beim Landvogt und einigen andern Personen über beide Punkte Aufschluß erhalten. Dort seiihnen dann mitgethcilt worden, es seien zu Paris bei hundertfünfunddrcißig Personen des Glaubens wegengefangen gelegt worden; von denen seien drei, ein Schulmeister, ein Advocat oder Redner und eine Frau,gute Leute, gerichtet, und einige vornehme Personen auf die Fürbitte einiger Fürsten und Herren befreitworden, der größte Theil aber befinde sich noch in schwerer Gefangenschaft. Um in Gemäßheit ihresAuftrages den Gefangenen, sie seien reich oder arm, auch jenen frommen Christen, die noch in Gefahr stehen,zum Trost und zum Guten zu wirken, haben die Gesandten dann den Weg durch die Grafschaft Burgundnach Frankreich genommen. Dabei sei ihnen angezeigt worden, wie ihre Reise den guten Leuten zu Parisschon bekannt geworden sei und die Gesandten von ihnen daselbst erwartet werden. Sie seien dann nnbeleidigtdurch Burgund gekommen, obwohl vierzehn Tage vorher der Bollwyler mit zwanzig Fähnchen und sechshundertoder achthundert Reisigen nach Bourg en Bresse durchgezogen war und eine halbe Tagreise nach den Gesandten,unweit von Salins, dreihundert Reisige zum Nachrücken bereit gewesen seien, und seien gestern auf desKönigs Gebiet nach Dijon gekommen. Da haben sie vernommen, der König befinde sich zu St. Germain,vier wälsche Meilen von Paris; da hoffen sie ihn zu finden und ihren Befehl mit Beförderung auszurichten.