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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1552.

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der König von Frankreich im gegenwärtigen Zuge den Kaiser besiegte oder dieser mit Tod abgienge, in dasBurgund einzufallen und dasselbe zu nehmen; sie hätten deßhalb einen Sturm in Aussicht genommen und dieHeimlichen angewiesen, im gegebenen Fall das Volk auf gewisse Plätze zu führen. Der Gesandte sei daher beauftragt,mit denen von Solothurn hierüber zu rathschlagen und die früher von den Heimlichen beider Städte festgesetztenWortzeichen zu erneuern. Da anderseits auch die von Solothurn für gewiß vernommeil habeil, der Königwolle seinen Heimzug durch das Sundgau und Elsaß herauf einschlagen und Burgund ciunehmen, wobei zubesorgen sei, die von Bern möchten auf Salins (Sälis") ziehen, so wird beschlossen, auf Montag nach demSonntag Exaudi (30. Mai) einen Tag der V Orte nach Lucern zu berufen. Nachts daselbst an der Herbergzu sein, wo die Botschaften von Freiburg lind Solothurn auch erscheinen und den übrigen die Sachlageeröffnen und sich mit ihnen berathen sollen, was in der Sache vorzunehmen sei; wie die von Bernfrüher das Savoyerland eingenommen haben, wodurch jedem Ort 200 rheinische Gulden abgegangen sind,so möchte es auch hier geschehen, und namentlich wichtig ist die Sache auch wegeil des Salzes. Es wirdsich auch fragen, ob man für den gegebenen Fall nicht auch mit den Burgundern und den oberösterreichischenLanden unterhandeln soll, daß sie sich an die VII Orte ergeben, wofür, wie man hört, Einige guten Willenhaben, oder ein Burgrecht mit ihnen aufrichten. Da die beiden Städte sich auch in Betreff der Wortzeichenvereinbart haben, so will man sich diesfalls auch mit den V Orten verständigen, damit sie sich unter Umständenzu verhalten wissen. I». Jedes Ort soll sich mit Rücksicht auf die von Neuenburg wegen Farel eingekommeneAntwort berathen, was weiter zu thun sei. Unterzeichnet: Der Stadtschreiber zu Solothurn.

Zu I». 1552, 19. Mai, Neuenbürg. Georg de Rivc au Solothurn. Gemäß einem Schreiben derervon Solothurn sei diesen von den sechs Orten aufgetragen worden, sich dafür zu bewerben, daß MeisterWilhelm Farel wegen der Worte, die er bei Anlaß, als die Boten der VII Orte gegen Meister Michel,Prädicant zu St. Bläst,allhie" geklagt haben, dem Landfrieden zuwider geredet habe, bestraft werde. Diegenannten Boten werden sich erinnern, wie Farel sich entschuldigt habe, es sei nicht seine Meinung gewesen,ivic die Sache jetzt von Einigen ausgelegt werde, und wie dann die Richter, die wegen Meister MichelsHandel bethätigt waren, und gemeine Burgerdiser statt" au die VII Orte für Farel eine Bitte gethanhaben, welche die Bote» an ihre Obern zu bringen genommen haben. Seither sei keine andere Antworterfolgt, als der Auftrag an Solothurn, zu fordern, daß Farel bestraft werde. Obwohl man etwasAnderes erwartet habe, habe man nun doch den Farel um 50 Pfund gebüßt, die er bezahlt habe, und ihmbemerkt, sich künftig dem Landfrieden gemäß zu verhalten. Was den Meister Michel anbelange, so habedieser behufs Entrichtung der 50 Pfunde, welche an die von Landeron bezahlt werden mußten, alles seinGut verkauft, und sei mit Weib und Kind aus der Grafschaft weggezogen. In Betreff der Kosten, welchedie Orte fordern, wissen die Boten, daß nicht sie, sondern Landeron mit Meister Michel gerechtet haben.Es sei damals gefordert worden, man solle ihn ins Gefängniß legen, damit er nicht aus dem Recht entweiche.Auf das habe man geantwortet, es sei das in diesem Lande nicht der Brauch, sondern man lasse sich hiefürBürgschaft geben, wie denn auch Meister Michel zwei Bürgen gestellt, die ihn zum Rechten verhalten undhiemit ihrem Versprechen Genüge gethan haben. Für die Kosten haben sie nichts versprochen und sei derHandel von den Boten der Orte nichtdarnach" geführt worden. Er bitte daher die von Solothurn, sichzufrieden zu geben und auch die übrigen Orte hiezu zu vermögen.

L. A. Schwyz: Abschiede, beim Abschied vom 21. Mai soder .U>. April, wie er dort irrig bezeichnet wird).