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Mai 1552.
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Lucern. 1552, 17. Mai.
Staatsarchiv Lucer»: Allgem. Abschiede I> k. So. Landcsarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchi» Zug: Abschiede Band S.
Tag der V Orte.
t». Ainmann Bcroldingeii von Nri eröffnet, wie seine Herren berichtet worden seien, daß Meister JacobSteinschnyder von Zürich zu Wyl im Thurgau in Gegenwart des Wolf Wyck daselbst geredet habe, dieV Orte haben denen von Überlingen Hülfe zugesagt und diesfalls Brief und Siegel gegeben. BenannterWyck habe das in Beisein des Wirths und des Aminann Vogler zu Zürich im Nothenhaus öffentlich geredet.Mau will nun denen von Zürich schreiben, sie mögen dem (hieinit beauftragten) Boteil behülflich sein, überdiese Aeußerungen des Wolf Wyck bei Ammann Vogler und dem Wirth zum Rolhenhans Kundschaft einzunehmen-?». Ammanil Neding von Schwyz hat auftragsgemäß angezogen, was Rudi Lingti (alias Linggi) von Horgeniil Pfäffikon zlnn Steinbock den V Orten zugeredet hat; es liegen diesfalls Kundschaften vor. Es wirderkennt, wenn die von Schwyz den Lingti nicht betreten mögen, so sollen zwei Orte im Namen der V Orteihn berechtigeil. Die Boten sollen diesfalls auf dein nächsten Tag mit Vollmacht erscheinen, e. Alls deinnächsten Tag soll im Namen der V Orte dem Kaiser geschrieben werden, man habe über den Aufenthaltdes Schärtlin in der Eidgenossenschaft von zuerst bis zuletzt großes Mißfallen, bei den V Orten habe Schärtlinnichts vorgenommen, es seien auch keine Aufwiegler daselbst. Den Knechten, die dem König von Frankreichbewilligt worden seien, sei befohlen worden, nur gemäß der Vereiuung und nicht anders zu dienen. «R. Dadie von Bern, im Fall der Kaiser eine Schlappe erlitte, gesinnt sein sollen, die Freigrafschaft Burgundeinzunehmen, wie die von Freiburg und Solothurn angezogen haben, so sollen die Boten der V Orte aufdem nächsten Tag diejenigen von Freiburg und Solothurn besonders berathen, ob man die von Bern einzigoder alle drei Orte miteinander hierum anreden wolle. Die Boten solleil dann hierin zu handeln Gewalthaben. Je nach ihrer Berathung soll dann der Gegenstand auf dem nächsten Tag vorgebracht und namentlicherinnert werden, daß man Brief lind Siegel der Erbeinung betrachte, damit nicht durch ein Ort derEidgenossenschaft ein solcher tödtlicher Krieg, wie Hieralls folgen möchte, aufgeladen werde, v. Dem Abt z»Wettingeil wird in Betreff des Kernens freundlich Dank gesagt lind geschrieben, er möge denselben auf dieihm gelegenen Märkte führen, damit der Preis desto eher abschlage. 1". Da zu Luggarus einige Personendem lutherischen Glauben anhangen sollen, so soll man dem Erzpriester, dem Statthalter, dem Fähnrichund dem Schreiber ernstlich schreiben, daß sie sich erkundigen, wie viele und welche Personen und ivas jedehauptsächlich ividcr den alteil wahren Glauben gehandelt habe, und hierüber nach Form Rechtens glaubwürdigeKundschaften einnehmen nnd das Ergebnis; au die von Lucern übermitteln, wodann weiter in der Sachegehandelt werden soll. 55. Im Namen des Grafen von Greyerz eröffnet dessen Protonotar: 1. Wenn einigeseiner Unterthailen straffällig werden, laufeil sie nach Bern und Freiburg lind möchteil da Unterstützungsuchen, während er meine, diese, seine ewigen Bundesgenossen, sollteil solche Leute ab und au ihren gehörige»Herrn weisen. 2. Der Graf sei den Städten Bern, Basel und Freiburg, auch einzelnen Personen daselbst,auch Kriegsleuten vom piemontesischen Zug her Zins, Sold und Anderes schuldig, die nun große „Leistungenauf ihn treiben; er bitte daher die V Orte um eine Fürschrift, daß ihm leidentlich Ziel und Tag gestelltund die großen schwereil Leistungen aufgehoben werdeil. Da die Boten ohne Instruction sind, wird die Sache