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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1552.

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Rotweil mit kleinem und großem Geschütz. Mann und Roß auf dem Marsche befinde; wohin derselbe aber

gehe, wisse man nicht. andere Orte mitgetheiit mit Begleitschreiben ->°m sz. April (vicka Solothurn). St. A. Lucern:

St. A. Zürich: A. Rotwe.l (0«°«'°-,. ° «n° » ^ ^ ^ Selethurn: Abschiede Band 31.

Acten Deutsches Relch. - «- F»wurg. o

15 5" 6 Mai. Baden. Die Boten von zwölf Orten an Lucern. Kurze Meldung derm r V.an' in,' Tcrt Schultheiß Birchcr habe dann angezeigt, er habe sich dieser Ernennung nichtV,-Hm,dlw.s « « ,.tN-ltMs" und jt. «miz t..-»lit.dizt »l.t.i-^ I-ltt-

verlchen, er sc ) f ^ Andern verordnen. Da nun aber die Genannten von der Regierung

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nno Lucern. den alt-Schultheißen zu vermögen,

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dein genannten Berlangcn zu eii-incc^ > v ^ »»eingebundene Abschiede.

Zu 8^. Es sind folgende Ergänzungen anzubringen:

, Berncr Exemplar führt die Voten von Bern und Basel und die auf crstcrcs erfolgte

' ^ Die Gesandten von Bern zeigen an. ihren Obern sei aufgefallen, wie man bestimmt

. ^r.! n»a- Die Gesandten von Bern zeigen an. lyren ^ver» sei al.sgesal.en, wie man vesnmnttngcgm g c ) - ^ Getreide über 13 imperialischc Pfund gelte, den Eidgenossen

während für die Eidgenossen gegenüber Mailand kein solches Schutz-

n tcl'aetroffe,. worden sei. wodurch unter Umständen die Mailänder in der Eidgenossenschaft große TheurungMittet gctrofs Ian Bern nickt annekmbar und rn Tolae dessen kätten

liiiiict tze.rosse,. t,.Aicr denen von Bern nicht annehmbar lind in Folge dessen hätten

veranlassen konnte». 4 - berathen. Die Gesandten von Basel eröffnen: wenn alle

sie dann auch die u "gc>> . ^ ^ ,»ollen ihre Herren dieses auch thlm, wenn aber einige Orte sich

Orte die entworfene, . ^ Gesandten von Basel wegen der Freiheit derer von Basel nicht einwilligen,deffcn weigern, so sc c entgegnet, man wisse, wie das Herzogthnm Mailand ein Kornland sei;

-w M»« -- - dl-Rm»nd-- K°, ttm. mch-nh.-w»h>-«d him ^ ^ B-btttttt, d-r Güt-i z«hmd-,t war. M-S t>t»wg. I-ch-!lg

muss-n d. p«. ^ D-s-»-» tttMt. sich dl- Attg-HS-it,-« d-t

odcr sicbenzig Herzogthum bekorncn: gegenüber diesem Verhältnis;, das jährlich

Eidgenossen enne hingehen lassen: gerade gegenwärtig leiden die

vorkomme, dürfe m , ca. ^ Theurung Roth, während im Herzogthum der Mütt Korn 4 imperialischcLeute ennet dem c g ^ »,öge» sich daher bei ihren Herren bewerbe», daß diese mit Rücksicht

m.f"die"annm Unterthanen die Capitel an..ehn,en und ihren Entschlnß ... den nächsten vierzehn Tagen de...

Landvogt zu Baden berichten.

- Bt.-l.- d-S d-S S-!°ttd.-,t Wl-l w S-m- Itt,..tt-.t°tt g-l,. d-hm.

^ ; rennitel annehmen, so wollen die von Basel sie auch annehmen; da aber die

wenn alle Orte gemeinsam c ^ ^ Rücksicht auf ihre Freiheiten auch »och etwas

von Bern sie nicht ^"^lMgc wieder heimbringen. Beide Orte werden dann von den übrigen

Md«! °-«I U- -»-» b-i d-, j-«M. Th-ttmnz ,i« nicht >- find-,».

die beickiechene vercnderung in den capitlen mit dem herzogthum Meyland

- ^^:^itt 2» »22t >d d« Intrd It. AN. dt'. Eld«-tt^.tt

ufgericht und nan ch ^ ^wz bekommen, so möge» sie es für ihren Gebrauch beziehe»,

in Germamen. Vc t in, dasselbe freien Transport durch ganz Mailand. Haben sie Mangel

woher ihnen gefällig is, ^ Mailand, und ist man daselbst durch die Bezüge von Venedig und

an Salz und verwugcn c wird man daselbst de» Eidgenossen Salz um ziemliches Geld an

Genua für das B-Wr ß rer^ . In Art. 3. Anstatt des Vorbehalts von dem Zoll

m ett'de.i. Gräbe.. der Vorstädte wird vorbehalten: der Zoll, der bei den neuen Thoren der Stadt Mailandbez ge>> wird - doch soll derselbe in alter Weise eingenommen werden. «. A. B°,e.: Abschiede Band