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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1552.

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215.

Wer». 1552, 3. und 4. Mai.

Staatsarchiv Bern - Jnstructionsbuch k! k. S6ö.

Verhandlung zwischen Bern nnd Genf.

Gesandte: Genf. Peter Tissot; Peter Wandel

I (3 Mai) Die Gesandten von Genf erscheinen (vor dein Nathe zn Bern), legen ehre Credenz vor,lassen dieselbe verlesen und eröffnen im Allgemeinen mundlich ihren Anftrag, welcher der Hauptsache nach einenzwischen Bern und Genf einzugehenden Tausch betrifft. Der Rath zu Bern erkennt, die Boten von Genf sollen ihreInstruction verdolmetschen lassen und sie folgenden Tags wieder vorlegen, dann wolle man darüber antworten.II (4 Mai) Die Boten von Genf erscheinen wieder und verlangen wie gestern, es wollen ihnen Zwei oderDrei maeaeben werden, denen sie ihre Instruction eröffnen und erläutern können. Für den Fall aber, daßdieses nicht beliebe haben sie ihre Instructionen verdolmetscht; sie legen sie vor und es werden dieselben,eine nach der andern verlesen. Der Rath von Bern antwortet auf dieselben Folgendes: 1. In Betreff desT-.-sch-sm«- nm >»«. ->->«>. >«s di. d---- I.i was ftw Stück- si. m. B.r»

abtreten und welche Stücke sie hiergegen empfangen wollen, ob es Land, Leute, Lehen, Jurisdiction, Zinsen,Zehnten'oder Anderes betreffe; die Boten von Genf mögen sich hierüber erläutern, dann werde man sichüber die Sache berathen. Wenn es sich aber darum handeln sollte, Unterthanen zu vertauschen, so würdedieses denen von Bern nicht gelegen sein, weil sich die Unterthanen dieses wegen der Verschiedenheit derCeremonien und der Reformationen nicht gerne gefallen ließen. Die von Genf seien vorab durch die Hülfeund Gnade Gottes und dann durch das Zuthun derer von Bern zur Erkenntniß der evangelischen Lehre undWahrheit qekommen und haben die Reformation derer von Bern angenommen und eine gute Zeitlang geübt,bis sie durch einiae ihrer Vorständer beredet worden seien, einige Aenverungen der Ceremonien vorzunehmen,wodurch viele Unruhe und Spaltungen veranlaßt worden seien. Wenn sie dieses bedenken und sich denenvon Bern in den Ceremonien gleichförmig machen wollen, da doch m den Hauptstücken der Religion beideHerrschaften einiq sind so wolle man über einen Tausch sich bereden und einen Versuch vornehmen. 2. Dieuveite Instruction betrifft die Commissarien des Königs von Frankreich, beziehungsweise die für das Meersalzeinqefüln-ten neuen Beschwerden, worüber auch die Landschaft Wallis sich beklagt nnd die von Bern umihrm Rath augegangen hat. Da diese Neuerungen, über die sich .um auch die Genfer beschweren, mcht bloßsie und die von Bern sondern auch die genannten von Wallis und d.e Unterthanen derer von Fre.burgberühren so findet man für angemessen, eine gemeinsame Berathung zu halten, und hat denen von Freiburgl,.m> di-s!« -mm T.» d«.m»m, -ul dm,Wm b.r-.hm wi-d M dm M.«,gm

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und au andern Orten auf dem Gebiete derer von Bern Mittel gesucht haben, Specere.pulver machen zulassen, will man sich erkundigen nnd dann ein gebührliches Einsehen thun. Den Abschied unterschreibt der

Stadtschreibcr zu Bern.