April 1552.
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Instruction und Vollmacht anhersenden. >mt denen von Bern über alle Artikel endschaftlich zu verhandeln.
benn die Sacke müsse einmal vollendet werde»! andernfalls werde man stch umsehen, was zu thun sei.
Venn vre ^>aa)e INUN^ St. A. Bern: Malsch Missivcnbuch o, t. 305. (Französisch).
III 15^ 16 Mai Boten von Freiburg, nämlich Ulrich Nix und Peter Früyo, eröffnen vor demNa.be -,'l Bern"'sie seien bevollmächtigt, mit denen von Bern in Betreff der Münze des Grafen von Greyerzeinläklick t» verhandeln Der Rath beschließt, man solle den. Grafen schrecken, er wisse, w.e Boten beiderStäW früker mit ihn. geredet und ihn ermahnt haben, von dem Münzen abzustehen. Man mahne ihndiesfalls nun nun letzten Male. Thnc er es nicht, so werde man se.nc Münze ... den Landen derer vonm ^, -ibnra. verbieten lassen; „m. h. wellind .ms glatt mt gstatten".
Bern (und Are.burg) ^ Bern: Rathsbuch Ro. z.g und S20, zweite Abthci.ung, S. ISS.
andnnmärtiae mehr nur angedeutete als ausgeführte Punkte der Verhandlung haben wir hiera ->? Namen der Freiburger Gesandten aus dortige». Rathsbuch No. 6g vom 13. Mai und
ckw7?nst uetim. gİ7^..^ Kanwns.Biblio.hek Fre.burg: Girard-Samn.lung M IV. S. 271. MitDatum von, ^age der Verhandlung und in. Sinne derselben erlassen der Rath zu Bern und die Gesandten^o^Freckmg eck bezügliches Schreiben an den Grafen. St. A.Bern- Deutsch Missivenbuch S. 922.
IV 1^5" ''3 und 24. Mai. 1. (23. Mai). Der Graf von Greyerz bittet den Rath zu Bern- ' >s' J!,.l aller dinaen" bis St. Johannis. Es wird ihm das Ziel verlängert, doch angezeigt,
er"soll" dm.'n für dieses'und alle Mal erscheinen und jetzt mit den Vennern abrechnen. Gyselard(?) (Chastelard?)s . ^ ^ .V we von Bern nicht löse, so wollen sie sich selbst löse». 2. (24. Mai). Der Graf von
betreffen . ve begehrt, man möge ihn dermalen „verfarn" lassen. „Herrschaft
Greyerz ersch ^ ^cnm. jh„ z^ch^ bis St. Johannis. I» Betreff von
bläbt ec bei der mit dem von Biliar selig getroffenen Abrede.
^.lMtelarv vlelvr co ^ ^ RathSbuch No. 310 und 320. zweite Abtheilung, S. 220 und 223.
211.
Aern. 1552, 13. April.
Dtaatsarci>i» Bern - Rat.M.ch N°. -US und -SS. zwcitc Abthci.ung. S. SS.
Vor dem Rathe zu Bern erscheinen Boten des Gubernators, der Stadt und Landschaft Neuenburg undlassen ikre Instruction verlesen. Der Rath beschließt; Dem „Küng" zu schreiben, man habe sein Schreibenin der Substan- verstanden; was die von Bern gemäß des Burgrechts für Gerechtigkeit bezüglich der HerrschaftNeue.ckura baben st> daruf begeren, von dem zug des rechtens nit dr.ngeu". Das sei von jeher so gewesenund geübt worden "die von Bern seien schuldig, sie hiebet zu handhaben nnd wollen dieses thun. „Denletst artickel in. vorigen m. h. schryben melden, nämlich die march. Antwort by disem polten." Denen vonNeuenburg wird nicht abgeschlagen, ihre Botschaft nach Ostern zu schicken; inzwischen möge man weitere
Kenntniß über den Handel erhalten.
Das Schreiben von Bern an den Komg ist folgendes:
1662 13 April Der Rath zu Bern an den König von Frankreich. Erwiederung auf seine Antwortauf das Schreiben des'Rathes vom 30. Januar abhin betreffend d.e Angelegenheit von Neuenbürgs Manu.n-. ibn mi' der Angelegenheit nicht weiter bemuhen zu sollen, muffe .hu nun aber doch unter
ULN i-!i.chm. w S.ch-'n.chm-l- S-h°. R°ch d-m Z°d- m» S»„