634 April 1552.
für gut, daß die von Lucern auf Wyken, und die von Solothurn auf Bechburg und Wartenfels „mit fiirWorten zeichen stallten", damit, wenn ein Theil zuerst das Wortzeichen giebt, der andere sich rüste, wie mandas des Weitern abreden werde, zu welchem Ende Leute verordnet werden sollen, die Tag und Nacht Achthaben. Man bitte, gemäß der Abrede der Gesandten zu Baden, die Meinung der übrigen sechs Orte
mittheilen zu wollen. St. A. Lucern: Uneingebundene Abschiede. — a. A. Solothurn: Missivenbuch No. II, S. 79.
1552, 20. April (Mittwoch in Ostern). Uri au Luccru. Mit Bezug auf die in Baden verpflogcnendiesbezüglichen Verhandlungen: Ihm gefalle, daß ein Auszug geschehe; wenn das bei den übrigen Orten auchso der Fall sei, so wolle es nach Möglichkeit rüsten. St. A.Lu»rn: unemg-bunden-Abschiede.
Zu »o. 1552, 20. April (Mittwoch nach Ostern), Basel an Bern. Die von Bern werdeil durchihre Gesandten, welche auf dem letzten Tage zu Baden gewesen seien, von dem Begehren der Boten vonSchaffhausen, anbelangend die dortigen Schiffleute verständigt worden sein, daß man nämlich denselben einigeSchiffe machen lasse. Da nun diese Schiffleute mit dem Führen des Salzes und anderer Dinge auch denenzu Basel nützlich seien, so würde mit der Verwilligung des betreffenden Gesuches auch diesen gedient sein.Man bitte daher, freundlich zu bewilligen, daß denen von Schaffhausen, wie bisher geschehen, Schiffe gemachtund um ihr Geld zugestellt werden. n. A. Basel: Missivenbuch isso -ss, s. sio.
Wahrscheinlich nur Verhandlung zwischen Bern und Schaffhausen.
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Merl! und Areiöurg. 1552, 11. April bis 24. Mai.
Verhandlungen zwischen dem Grafen von Greperz und den Städten Bern und Freiburg, und diesenunter sich, in Betreff verschiedener Schuldverhältnisse des erstem und seiner Münze.
I. 1552, 11. April. Vor dem Rathe zu Freiburg bittet der Graf von Greyerz dringend, ihm inseiner Roth und seinen drängenden Angelegenheiten behülflich zu sein, ansonst er um sein ganzes Gut komme.Die von Freiburg mögen ihm 4000 Kronen vorschießen oder aber gegen denjenigen Personen, die ihnbetreiben, „darum vogt Küntzis und Vögilli verschriben sind und her Ulrich verschriben sind", versprechen!es belaufe sich die betreffende Summe auf etwa 3000 Kronen. Obwohl er sein Gut denen von Freiburgvor Andern gönne, was sich daraus ergebe, daß er ihnen je und je seine Noth geklagt und ihre Hülfeangerufen habe, so wolle er sich doch auch zu denen von Bern verfügen und ihnen vorschlagen, sie möge»um ihre Ansprache nehmen, was ihnen gefalle, da er diese Summe jetzt nicht aufbringen könne. Der Nathantwortet: „Mit der Danksagung", man sähe gerne, wenn er bei dem Seinigen verbliebe; er solle sich »ochnicht zu geneigt einlassen (der Rest der Antwort ist unlesbar). K- A. Freiburg: R->thsbu-h No. so-
II. 1552, 22. April. Der Rath zu Bern an den Grafen von Greperz. Seine Gesandten habensein Schreiben übergeben und ihren Auftrag eröffnet. Man bedauere sehr seine Krankheit und bitte Gott,ihm die Gesundheit bald wieder geben zu wollen. Seinem Gesuch um Verschiebung des Rechtstags, dervon ihm für Beseitigung aller gegen denen von Bern obschwebenden Angelegenheiten festgestellt wordenentspreche man nicht gerne, da man ihm schon wiederholte Vorschübe zugestanden habe, in der Meinung, erwerde denen von Bern gemäß seinem Versprechen auch Genüge leisten. Da er aber von einer Krankheibefallen worden sei, so wolle man den Termin auf den 1. Mai nächsthin verlängern, an welchem er persönlichhier erscheinen solle, wenn seine Krankheit dieses gestatte, sonst aber soll er seine Botschaft mit gänzlicher