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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Frau soll von Erbrechts Wegen Lehen der Orte erben. Nun sei Brigitta Stricker, des Stoffel Voat?Schwester (sie), eine gute Mutter gewesen, habe mit Jos Bartsch hausgehalten, sei aber mit ihm nicht 'urKirche gegangen, er sei auch in den Krieg gezogen und habe nie anerkannt, daß sie verheirathet seien Nockbei seinem Leben habe sie sich an Martin Genti gehenkt und uneheliche Kinder bei ihm bekommen Als erim Todbett gefragt worden sei. ob er sie zur Ehe haben wolle, habe er gesagt, ja wenn der foriq" todtwäre, und sei dann gestorben. Dcßnahen beklagen sich, nach der Meinung des Vogts, die Genti nichtumsonst (?). Es sei auch vondisem" (Aberli Genti?), der als ein Unehelicher das Lehen geerbt habensoll, seit zwölf Jahren nicht gehört worden, daß er lebe. Seine Erben. Hans Zindel und Stoffel Vogthaben imschin", er lebe und wissen doch nichts von ihm; die Ober» der Orte wären bald so gut Erbenals Andere. Bei Vogt Escher sei Wohl zu erfahren, daß er dieses Lehen früher den Genti, als welchen esan, billigsten gehört, auch geliehen habe,aber durch verwcn (?), als ob diser uneelich noch läb derPrigita zugstcllt von celich (etlich?) fürgäbcn. die setz nit gmült sind". St. ». Amch- S°rgm,s.

Zu II. 1552, 23. April. Freiburg an Uri. Aus dem letzten Abschied (!) von Baden und vonihrem Gesandten werden sie vernommen haben, daß die von Freiburg und Einige von Bern und Solothnrnwegen des Grafen von der Cammer um einen Marchtagan den könig werben lassen", wodann derselbeauf dem letzten Tag von gemeinen Eidgenossen auf den 29. Mai nächstkünftig bestimmt 'worden sei Dinun die von Uri auch einen Zugesetzten mit demjenigen von Frcibnrg dazu zu verordnen haben so bitteman sie, ans Anrufe» der Ansprccher einen Zugesetzten zu bezeichne» und ihn zu beauftragen, auf angewiatenTag zu Peterlingcn zu erscheinen; die von Freiburg werden das Gleiche thun. '

R. A. Frciburg. Misfwenbuch No. IS, r. s« vvrso.

Zu in«». 1552, 14. Mai. Solothnrn an Georg von Rive. Herrn zu Prangin. GouverneurNeuenburg. (Nach andern Mittheilungen.) Der Gesandte von Solothnrn habe nach seiner Rückk.h,.dem letzten Tage zu Baden berichtet, die Gesandten der sechs Orte haben ihm, im Namen ihrer Obernaufgetragen, die von Solothnrn anzugehen, sie sollen über das was zuletzt dem Gouverneur geschriebenworden sei. eine endliche Antwort verlangen. Es betreffe das sein Versprechen, anbelangend die Wortedie Farel dort entgegen dem Landfrieden geredet habe. Strafe eintreten zu lassen, und dast er das»,-daß die Kosten bezahlt werden, welche d.e VII Orte wegen Meister Michel. Prädicanten zu St Bläst aeb.wthaben. Man bitte wiederholt um diesfäll.gc Antwort. Wenn er die verlangte Strafe verfüge und dieV? der -- die VII Orte sich sch. erkenntlich machen. Man vernehme

auch. Mc.stcr M.chcl befinde sich noch ... Neuenbürg. Das sc. ...cht nur den. Landfrieden sondern auch dererlassenen Sentenz zuwider. Der Gouverneur möge daher anordnen, daß Meister Michel oder seine Bti.ae..die Kosten bezahlen und er dann d.c Grafschaft verlasse, damit seiner wegen keine weitern Irrungen entstehe»Danut ürndte er .»cht nur das Wohlgefallen derer von Solothnrn und ihrer Bundesgenossen sondern auchdasjenige ihrer Mitbürger, der genannten Herzoge (von Nemours und Longucvillest Alan erwartebefriedigende Antwort mit dem Träger dieses Briefes. n. A. S°,°th».,>- Mgswcbch N°, s. <sn»Mgch>,

Zu 1552, 19. April (Osterdicnstag). Solothurn an Luccrn. Schultheiß Konrad Graf habeab dem letzten Tag zu Baden unter Ander.» heimgebracht, wie allenthalben die Nachbarn der Eidgenossenin großer Rüstung begriffen seien. Daneben haben die von Bern eine» merklichen Auszug gethan und einenSturmangesächcn": warum, sei nicht bekannt. Da nun die Boten der altgläubigen VII Orte zu Badenräthig geworden seien, diese Sache getreulich heimzubringen, damit man sich berathe, wie man sich haltenwolle, und daß man diesfalls nach Luccrn schreiben solle, so haben die von Solothurn für angemessen befundenauch einentapfcrn" Auszug zu einem Panner und . . . Fähnchen zu thun und sich diesfalls gerüstet zuhalten. Einen Sturm zu rüsten finde mau unnöthig. weil man die Leute auf fünf oder sechs Meilen beieinander habe und das Volk in einem Tag und einer Nacht an einem beliebigen Platze versammelt werdenkönne. Damit aber die von Lucer» (ir") und vie von Solothurn einander warnen können, finde man

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