April 1552,
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Gesundhcitsjcheine nehmen, die ihnen aber unentgcldlich zu verabreichen sind. Art. 4. Zus.». allein vanwegen der gittern, so sp jetzt Hand und b-sitzent oder uf das künftig ererbe» wurdent in de», hc.-ogtlnin.'nnd ganzen stad Mcyland", doch soll dieses Artikels niemand genießen, der sich künftig aus den. Kse/zogtl.....Mailand hinter die Eidgenossen setzt. Art. 5. Unverändert. Art. 6. Den Obmann wählen in erster «iniedie Parteien; werden sie nicht einig auf das Begehren eines oder beider Theile. einhellig oder mit Mehrbeitdie vier Schiedrichter. Art, 7. Unverändert. Art. 8. Unverändert. Art. 9. Zusatz: „auch luler undheiter wie die artickel der capitel uswysent, blyben soll". Art. 10 und 11 unverändert
St, A, Zürich: Abschi-dc Band 18, r. Söl, Das Datum der Vereinbarung der Bote» beider Theile zu diesem Cntwuri >»N8 «>,- >.8, April t°52 angegeben, - St, A, Bern: Aügem, -idg.n, Abschiede >»,. S, 70S, mit gleichen. Datum » A «I anBand 2«. - .<!, A, Frciburg: Uncingebundene Abschiede, mit gleichem Datum. - «, A, Solothurn- Abschiede »a.!d as AbschiedeSchafshausen: Abschiede, beim Abschied Pom t, Mai lbS2, - L, A, Appenzell: Abschiede, - Stadtarchip St, Gullen: Trucke X^'28
Das Appenzeller Exemplar enthält das Votum von Bern nicht.
Zu v. 2 und 5. 1) Der betreffende Bericht beschlägt beide Punkte und geht dahin. Obwohl derStatthalter geglaubt habe, er hätte genug gcthan, nachdem er dem Bnrkard Nägcli das Leben erhallen lindsich erboten habe, zu bewirken, daß er um eine leidliche Nanzio» entlassen werde, so habe er nichtsdestowenigerdam.t die Eidgenossen des Kaisers und sein geneigtes Gemüth zu ihnen erkennen, dem Markgrafen von'Melegnano und Don Alvaro di Saudi, dein spanischen Hauptmann, deren Gefangener Nägcli war di-diesem auferlegte Ranzung bezahlt, ihn aus dem Schlosse Mailand gelediget und alle Kosten sein>rGefangenschaft übernommen. Der Statthalter habe dann den Nägeli dem Ascanins Marsus übergeben inder Meinung, derselbe. Wenn er herauskomme, solle ihn zu Ritius führen und sie beide im Namen des StattHalters ihn den Eidgenossen übergeben. Nachdem nun Nägeli einen Atonal lang in einem Hanse -u MWW..Kwohl gehalten worden sc., habe er doch dem Ascanins ...cht warten wolle», sondern sei von Mailandgeschieden und zu R.t.us nach Lucern gekommen, wo er gesagt habe, er wolle in sei» Vaterland' zurück2) Betreffend die an den. Läufer von Bern und Bernhard Scgessers Sohn verübte schändliche Tkat sei'..... die Todtschlägcr zu entdecken, e.n Ruf geschehen und de». Entdecker eine große Summe Geldes aebo enund anderes zur Entdeckung der Wahrhe.t Geeignetes angeordnet worden. Als gewiß habe man vernommendaß des Segessers Sohn ke.ne Verletzung erhalten habe, sondern lebend sei und einige Monate dem Kalle.'.... Parmesanischen und Piemonteslschen unter dem obersten Hauptmann der Landsknechte Freiherr» vonS.ßneck (?). und unter den. Herrn Christoph von Vollw.ster, des Gnbernators zu Consta».'Bruder aedie».und sich wohl gehalten habe und ..... seinen Dienst bezahlt worden sei. wodann er mit guter Erlaubnis,seines Hauptmanns, w.c dieser sage, sich verabschiedet habe und z» seinem Vater. Bernhard Segcsser gekommensc.. Des Läufers Tod se. aus den Grenze» des Herzog,hums Mailand von den Feinden und französischenKr.egsle.iten erfolgt, zur Ze.t als daselbst jedermann wegen des vom König von Frankreich nnvc. cl.ensbegonnenen Krieges in großem Aufruhr war. Nichtsdestoweniger habe man im Herzogthum Mailand jenseiwdes Po. namentlich durch den Podesta von Alerandria. alle» Fleiß für die Entdeckung angewendet Dasei denn a», 24. Octobcr letzten Jahrs ... Folge der ergangenen Rüfc vor den. Bankgericht des Podestaangezeigt worden, man habe zwei todte Männer bei einem rinnenden Wasser, genannt la Bor.nida anseiner Insel, die von dem Ueberstuß dieses Wassers gemacht werde, gefunden. Der Podesta habe dann denWeibel und den criminalischen Notar hingeschickt, welche die beiden Körper in folgender Gestalt gesundenhaben: Der eine sei bekleidet gewesen mit einen, rothen und schwarzen Rock, weißen Hosen, einen, wollenenHemd und einem Schwert; der andere mit einem schwarzen Mantel, einem schürlezcn Wamsel, weißenzerbrochenen Hosen und eine». Schwert. Bei ihnen lag ein Stanggewehr, wie die bolognesischen Spieße, undeine Büchse mit einigen Wappen, die unkenntlich waren, wie sich die Eidgenossen an der Büchse, die' hiersei, selbst überzeugen können. Auf Anordnung der genannten Beamte» seien dann die beide» Leichnamebegraben worden; die Kleider habe man armen Leuten gegeben, welche das Begraben besorgten, "nur dieSchwerter, den Spieß und die Büchse habe man behalten, die aber wenig Werth haben, wie es auch beide» Kleidern der Fall war. Ucber die Thäterschaft habe man nur soviel erfahren': Am benannte»