April 1552,
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Fälle jemand da sei und die Leute im Gehorsam gehalten werden. Wegen der besorglichen Zeitumständewird ein anderer Tag auf Sonntag den 3. Mai nach Baden angesetzt, Nachts daselbst an der Herberg zusein Jedes Ort soll seine Boten mit Vollmacht abfertigen. Sollte einein Ort inzwischen etwas Wichtigeszustoßen so mag es einen eilenden Tag beschreiben. Würde ein Ort angegriffen, so mag es das ihm nächst-liegende'mahnen und das gemahnte das ihm nächstliegende, wie die Bunde dieses vorschreiben. Es soll auchjedes Ort sich rüsten und auf Alles gefaßt sein. Der Bischof zu Sitten und Hauptmann und Rath
von Wallis schreiben wie dem Ritter Peter Schinner, Herrn zu Villanova in: Herzogthum Mailand, an dieserseiner Herrschaft wider Brief und Siegel bedeutend Eintrag geschehe, und bitten um Verwendung für denselben.Es-wn-d nun Lucern bcanftragt, im Namen der XIII Orte an den Kaiser, den Statthalter zu Mailand undwohin es sonst nöthig ist, zu schreiben. ?»,». Vogt Maad von Glarus ersucht abermals, gemäß seinerInstruction den: Abt von Psäfers für die Erlangung seiner Pension behülflich zu sein. Da man wegen dieserPension sich wiederholt mit Schriften und Botschaften an den König gewendet, aber nie etwas ausgerichtethat so erachtet man es werde eine bezügliche Verwendung auch jetzt fruchtlos sein, zumal der König mitandern größern Geschäften behelligt sein dürfte. Man rathet daher den. Abt, eine bessere Gelegenheit zuerwarten- wenn man ihm dann behülflich sein könne, so werde man die Obern der Boten hiezn willig finden,«e Auf den Anzng des Boten von Glarus betreffend Hans Altmann hat man denen von Glarus gerathen,sie mögen selbst an die Regierung von Innsbruck oder an andere Obrigkeiten, bei denen Altmann sich aushalten.nag dessen 'Mißhandlung berichten und sie bitten, ihn nach seinen: Verdienen zu bestrafen, damit sie seinerentledigt -Verden " «I«t. Heinrich von Jestetten schreibt an die Eidgenossen. Von seinen: Briefe wird den:Gesandten von Schaffhausen eine Abschrift gegeben. Den: von Jestetten wird geantwortet, weil er in seinen:Schreiben Weiteres anziehe, als in seinen: Vortrag geschehen sei, nicht selbst persönlich erschienen und dieBoten mit mehreren andern Gegenständen beschäftigt seien, so solle er dermalen die Sache bei Ruhe lassen.
vv ^n Betreff der Herrschaft Rheinthal wird Folgendes verhandelt: I. Der Landvogt, Konrad Hässivon Glan.s eröffnet, man habe ihn: früher ab Tagen geschrieben, daß er und andere Landvögte in dersdolae den Amtleuten keine Kleider, Röcke oder Hosen mehr geben sollen, dan.it de.: Obern hieraus keineNeuerung und Kosten erwachsen. Nun glaube er aber, daß hieraus ...ehr Nachtheil erfolge, weil die Bußenunfleißm angezeigt -verde-:. Nach seiner Ansicht sollte man ihn: und leinen Nachfolgern Gewalt geben, an.Schlüsse der Amtsdauer des Landvogts jeden: Amtmann, je nachdem er gedient und viel oder wenig-»«murdi,. S°ch.,> l)°>. d-° S°ch- »ich, m> »d-r .» «° .,w« j» «.-IM».
Es wird diese Volln.acht dem Landvogt gegebe.-; doch soll das Verehren ganz :m Gehe.men gesehen,o cza..« <5.-n mm Wnd-.au begehrt, an einem Bach eine Mühle zu bauen. Der Vogt wird nun beaustragt,die Gelegenheit zu besichtigen und, wen.: er findet, daß die Sache niemand „gar" schädlich sei, den Bau... be-villiaen- doch soll davon den Obern jährlich ein Malter Korn ewigen Bodenzinses entrichtet werden.Es wi.I. angezogen wie in: Rheinthal Einige seien, welche die Kinder ehrlicher Leute heimlich verkuppeln
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Töcbter olme Gunst Wissen und Wille.: ihrer Vater, Mutter, Freunde oder Vogte verkuppelt und
verehelicht der soll von. Landvogt nach seine... Verdienen hart bestraft werden; wenn auch zwei Personenvereyeucht versttv ^ ^ ^
wäre" ch 'sM das keine Ehe sein noch heißen und vom Landvogt vor kein geistliches Gericht gewiesen werden.4 Zu Alt stätteu walte, ein Span in Betreff des Metzgens, da Einige meinen, wenn man metzge, solle man