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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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April 1553.

in ihre Stadt gekommen, was man bedauert habe. Dann aber habe er sich in Betreff der Fehde mit denenvon Rotweil vertragen und ihnen dann das Geschütz frei geschenkt und übergeben, gemäß Brief und Siegel.Vor einigen Jahren habe mm Herzog Ulrich dieses Geschütz ebenfalls zurückverlangt, wodann eine Botschaftaus einigen Orten der Eidgenossenschaft mit dem Herzog verhandelt habe. Seither sei die Sache in Ruhegeblieben. Die von Rotweil bitten nun, ihnen wieder berathen und beholfen zu sein. Hierauf eröffnen dieBoten von Zürich, wie ihre Obern aus das Begehren derer von Rotweil an Herzog Christoph geschriebenhaben und was ihnen geantwortet worden sei. Man schreibt nun an Herzog Christoph, da Herzog Ulrichdenen von Rotweil das fragliche Geschütz frei geschenkt habe, gemäß einem Briefe, von dem eine Copiebeigelegt wird, möge er ihnen dasselbe gütlich belassen; könnte er sich hiezu nicht entschließen, so möge ernichts Thätliches oder Unfreundliches vornehmen, sondern die nächste Tagsatzung erwarten. Es schreibt auchGraf Jörg von Würtemberg, er habe den Herzog Christoph, seinen Herrn und Vetter, angegangen, diesesGeschützes wegen ihn mit noch zwei oder drei Andern gütlich vermitteln zu lassenund sich haruf gütlichzu handlen erboten". Es wird ihm dieses verdankt und sein Anerbieten den Gesandten von Notweil angezeigt.Diese aber erwiedern, sie haben keinen andern Auftrag, als den Rath der Eidgenossen einzuholen; sie wolle»aber die Sache an ihre Obern bringen. Es wird nun Alles in den Abschied genommen, sich zu berathen,wie man denen von Rotweil helfen wolle, wenn der Herzog das Geschütz ihnen nicht, gütlich belassen sollte,v. Johann Angclus Nitius und Ascanius Marsus verlangen im Namen des Kaisers und des Statthaltersvon Mailand: 1. Daß man nun ohne weiteres Hintersichsehen und langes Aufziehen die Capitulation errichte.Die Instructionen lauten ungleich; insbesondere eröffnet der Gesandte von Bern, da der Läufer und Boteseiner Obern so elendiglich ermordet worden und niemand wisse, wie es zugegangen sei, so wollen die vonBern bis auf weiter» Bescheid mit der Sache stillestehen. Nachdem man indessen die von den genanntenGesandten vorgelegten Capitel mit denjenigen, welche die eidgenössischen Boten auf der Jahrrechuung entworfen,verglichen und gefunden hatte, daß einige Artikel in etwas abgeändert worden sind, so hat mau einige Botenzu den Gesandten des Kaisers und des Statthalters verordnet, die sich mit diesen über die betreffendenAenderungen verglichen und die Capitel in eine lautere Schrift verfaßt haben, von welcher jedem Boten eineCopie gegeben worden ist. Beide Theile wollen diese au ihre Obern bringen lind auf dem nächsten Tag zuBaden sollen die allseitigen Boten vollkommene Gewalt haben, die Sache ohne Aenderuug und Hintersich'bringen anzunehmen. 3. Die genannten Gesandten melden, wie der Statthalter zu Mailand auf das Schreibender Eidgenossen soviel zu Stande gebracht habe, daß Burkard Nägeli ohne alles Lösegeld freigelassen wordensei. Es wird das dem Statthalter freundlich verdankt unter Erbietung von Gegendiensten. 3. DieselbenGesandten berichteil endlich, wie der Statthalter eine strenge Untersuchung angeordnet habe, mn die Mörderdes Läufers, der wegen Burkard Nägeli hingeschickt worden ist, zu entdecken. Alan will den diesfällige»,schriftlich eingegebenen Bericht heimbringen. Schultheiß Nägeli von Bern verdankt den Eidgenossen ihre Ver-wendung beim Statthalter von Mailand für seinen Sohn. An den Tresorier zu Lyon wird geschrieben, er solledas Fried- und Vereiuuugsgeld auf den 15. April zu Solothurn haben, wie es la Marchc-Ferriere versprochenhabe, denn man werde in den Osterfeiertagen darnach schicken, x. Die Boten wissen, wie der Burgermeistervon Überlingen erschienen ist und um was er gebeten hat. Da überall große Rüstungen gemacht werde»,auch einige Fähnlein in die Stadt Constanz gelegt worden sind, und niemand weiß, wo der Krieg endenwird, anderseits der Landvogt im Thurgau in den Dienst des Königs von Frankreich gezogen ist, so wirdan Nri begehrt, unverzüglich einen Statthalter nach Fraueuseld zu senden, damit aus alle vorkommende»