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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1552.

oft angeführten Gegengründe und bitten die drei Städte, ihr Begehren fallen zu lassen; andernfalls werdendie Vll Orte gewärtigen, wer sie mit Recht entsetze. Ans dieses erwiedern die Gesandten der drei Städte,sie glauben, sie seien im Posseß, da ihre Boten bei den Appellationen gesessen und auf die Klosterrechuungengeritten seien; sie haben darum schon früher das Recht angeboten und glauben noch, wer sie nicht im Besitzlassen wolle, der habe sie mit Recht zu entsetzen. Die Sache wird iu den Abschied genommen. Die Gesandtenvon Basel, Schaffhausen und Appenzell erscheinen und zeigen an, sie haben wahrgenommen, ivie zwischen denVII Orten und den drei Städten Bern, Freiburg lind Solothurn, über Angelegenheiten den Thurgaubetreffend, ein Span walte, deßwegen sie einander das bundesgemäße Recht dargeboten haben. Dieser Zwistsei ihnen in Treuen leid; sie bitten, ihren Obern vergönnen zu wollen, daß sie den Versuch machen, dieAngelegenheit gütlich beizulegen. Nachdem jede Partei ihnen ihre Rechtsgründe eröffnet hat, nimmt mandieses freundliche Ansuchen in den Abschied, um auf dein nächsten Tage Antwort zu geben. ». HansMelchior Heggenzer, Rath des römischen Königs, zeigt an: I.Er sei von des Königs Regenten und Rathenzu Ensisheim, von den Ausschüssen der Ritterschaft, der Städte und Landschaften abgeordnet, die Eidgenossenüber Folgendes zu berichteil: Sebastian Schärtliu habe an einigen Orten Kricgsvolk versammelt und es seidie Regierung gewarnt worden, wie er einige Flecken zu überfallen gedenke. Deßwegen habe sich die Regierungentschlossen, znr Vorsicht auch einige Fähnlein aufzustellen. Für den Fall, daß den Eidgenossen diesfallsetwas Anderes berichtet werden möchte, habe sie hievon Kenntniß geben wollen. 2. Die Regierung seiebenfalls berichtet, daß der König von Frankreich und einige Fürsten im Reich in großer Rüstung stehen.Es glaube zwar die Regierung, die Sache gehe sie nichts an, wolle aber doch nicht unterlassen, zu bedenkenzu gebeii, welcher Nachtheil die Eidgenossenschaft treffen würde, wenn die österreichischen Lande im ober»Elsaß beschädigt und verwüstet würden. Da nun die Häuser Oesterreich und Burgund mit der Eidgenossenschaftin einer ewigen Erbeinung stehen, so begehre die Regierung und der Ausschuß, daß man ein nachbarlichesund freundliches Aufsehen auf einander habe, wogegen die Regierung und der Ausschuß im Namen desKönigs sich erbieten, die Erbeinung und gute Freundschaft und Nachbarschaft in allen Treuen zu beobachten.3. Heggenzer erscheint noch einmal und legt eine Credenz von des Königs Statthaltern, Regenten und Rüthender oberösterreichischen Lande für seine Person vor und eröffnet eine Instruction, die mit den bereitsvorgetragenen Punkten übereinstimmt, des Fernern aber anzeigt, wie Sebastian Schärtliu einige Knechtein der Eidgenossenschaftund" im Gebiete derer von Bern, sowohlSchwyzer" als Landsknechte angenommenund gemustert haben soll, was der Erbeinung zuwider wäre. Hierüber verantworten die Gesandten vonZürich und Bern ihre Obern, wie hernach wieder folgt, weßhalb sie beglauben, der Erbeinung nicht entgegengehandelt zu haben; wie dieselbe aber an ihnen gehalten iverde, iverde sich mittlerweile zeigen. Dem HansMelchior Heggenzer wird geantwortet, man bedauere die Empörung des Königs von Frankreich und einigerdeutscher Fürsten im römischen Reich, denn man könne wohl ermessen, daß wenn dieselbe nicht abgewendetiverde, die ganze deutsche Nation sehr darunter zu leiden hätte. Die Eidgenossen seien aber entschlossen, dieErbeinung in allen Theilen getreu zu halten, auch Ivo man dein König und der Regierung freunduachbarlichcnDienst erweisen könne, solchen gerne zu erstatten. 4. Heggenzer erscheint nochmals und eröffnet, er seiberichtet, wie die Eidgenossen an den König von Frankreich in Betreff der Grafschaft Burgund schreibenwollen. Da nun auch das Haus Oesterreich mit deu Eidgenossen in Erbeinung stehe, so bitte er, sich ingleicher Weise auch für dasselbe zu verwenden, daß es weder angegriffen noch beschädigt werde. SchultheißBircher von Lucern zeigt an, seine Obern seien der Meinung, man solle in diesem Sinne an den König