April 1552,
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Schwyz. Glarus und Solothurn: Jovius), beide Vlirger zu Lauis. i«. Der ab dem letzten Tage heim-gebrachte Beschluß in Betreff des Fürkauss wird bestätigt, nämlich daß jedes Ort ernstliche Maßregeln zurAbstellung desselben treffe. ». Auf den letzten Tagen zu Baden und Solathurn und auch jetzt wiederverlangt der Gesandte des Königs von Frankreich, der Herr von Marche-Ferriere (Bern, Glarus: Morelet),Verweisung der Gesandtschaft des Kaisers als des Königs offenen Feindes. Nach Vergleichung der Instructionenwird befunden, daß man dieses zu dieser Zeit, da man in fortwährender Verhandlung über die Capitelzwischen dein Herzogthum Mailand und den Eidgenossen begriffen sei, mit Rücksicht auf unsere armen Leutejenseits des Gebirgs, nicht zu thun im Falle sei. «». Es erscheint die Botschaft des Papstes, HieronymusFrank Ritter, und Albert Rosin, und legt einen schriftlichen Vortrag ein, in dein sie Folgendes eröffnet:1. Den geneigten und guten Willen des Papstes und des Collegiums gegenüber den Eidgenossen. Wie aufdem^lctzten Tage zu Baden, so begehre der Papst auch jetzt, daß die Eidgenossen sich vergleichen und ihrePrälaten, Gelehrten und Prädicanten an das Concil von Trient abordnen, 2. Der Papst sei dringendgenöthigt' wider den Herzog Octavian, als einen Ungehorsamen, den Krieg zu beginnen. Da nun einigeFürsten und Herren von den Eidgenossen Knechte in großer Anzahl begehren und annehmen, so möge manden Hauptleuten und Knechten ernstlich verbieten, gegen den Papst und die Kirche, insbesondere mit Bezugauf Parma und Mirandola zu handeln. 3. Der Papst wünsche zu wissen, wenn er zur Beschützung seinerPerson, des heiligen Collegiums und der Freiheiten der Kirche in der Eidgenossenschaft einen Aufbruchveranlassen wollte, ob man denselben gestatten würde. Man antwortet: zu 1. In Betreff des Concils seiauf dein letzten Tage Antwort gegeben worden, und da man jetzt keine andere Instruction besitze, so lasseman es bei derselben verbleiben. Die Gesandtschaft von Uri eröffnet indessen, ihre Herren haben sichentschlossen, das, ivas auf dem Concil mit Bezug auf den Glauben und die Geistlichen beschlossen werde,anzunehmen, ^u 2. Den Hauptleuteu und Knechten, die zum König von Frankreich gezogen sind, habe manbefohlen dein König gemäß der zwischen ihm und der Eidgenossenschaft bestehenden Vereinung zu dienen undnicht weiter zu ziehen; man nehme an, sie werden gehorsam sein. Zu 3. Da man hierüber ohne Instructionist, so wird das in den Abschied genommen um auf dem nächsten Tag Antwort zu geben. Die Botschaftvon Uri bemerkt indessen, ihre Obern haben jedem der Ihrigen vergönnt, zu ziehen, „wie er des getruwzu gemessen" doch nicht wider Brief und Siegel. »». In Betreff der Beschwörung der Blinde sind dieAntworten wieder zwiespältig; und doch erachtet man das Beschwören als eine zeitgemäße Sache, damit mandie Einigkeit der Eidgenossen sehen und spüren möge, was die Practiken der Widerwärtigen schwächen werde,Man hat sich daher weiter in der Sache unterredet, wobei insbesondere die Gesandten von Zürich anzeigen,ihre Obern wollen ihre Boten beauftragen, in den VII Orten nach Verlesung der Blinde den Eid zu Gottund den Heiligen zu geben gemäß dem Buchstaben der Bünde; wenn aber die Boten von Bern denen vonZürich den Eid gebe,/ sollen sie den allein zu Gott geben, wobei ein Bote von Lucern die Heiligen dazunennen möge- doch soll niemand gezwungen werden, diese hernach zu nennen („nemmen"); ob man diesesthue oder unierlasse so soll deßwegen niemand angefeindet und gehaßt werden. In gleicher Form soll dieSache bei denen zu' Bern Basel und Schaffhausen vor sich gehen. Das soll jeder Bote heimbringen, damitdie Blinde wieder beschworen werden, da doch der Landfriede zugiebt, daß jeder Theil bei seiner Religionbelassen werden solle q. Die Gesandten der Städte Bern, Freiburg und Solothurn verlangen abermals,daß man ihre Obern bei den ihnen angefochtenen drei Artikeln bezüglich der Negierung im Thurgau wolle bleibenlassen- ihre Herren werden ohne.Recht hievon nicht abstehen. Die Gesandten der VII Orte wiederholen ihre