April 1552.
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209.
Maden. 1552, 4. April (Montag nach dein Sonntag Judica in der Fasten).
Staatsarchiv Luece»: Allgem. Abschiede I>, k. S. Traatsarchiv Zürich: Abschiede Band 18, k.szs.
Staatsarchiv «er»: Maem. -Idg-nSss. Abschiede »I -il. S. «7b. Laubesarchiv Sch.vnz- Abschiede, «andesarchi» .vbwaldcn- Abschiede.üa»ta„sa.et.i» «laruS - Abschiede. KautonSarchi» Basel: Abschiede Band St. Kantonsarchiv Kreil.,,.!,: Badische Abschiede Band Ib.
Kantonsarchiv Soio'ti,,,.» : Abschiede Bd. ZI. Kantonsarchiv Schaffhans-..: Abschiede. Landcsarchiv Appenzell : Abschiede..
Gesandte: Zürich. Johann Haab, altMlrgermeister; Johann ^ Bern. Hans
Franz Nägeli, alt-Schultheiß; Anton Tillier, Seckelmeister. Lncern. Hans Bircher, alt-Schultheiß. Uri.Jacob Kuhn, Statthalter; Jacob a Pro, des Raths. Schwyz. Dietrich Jnderhalden, Ritter, Landammann.Unterwa/den. Hans Sigerist, des Raths zu Obmalden. Zug. Heinrich Zigerli, des Raths. Glarus.Rudolf Mad, des Raths. Basel. Onofrion Holzach; Bat Sununerer, des Raths. Freibnrg. JostFreitag des Raths. Solothnrn. Konrad Graf, Schultheiß. Schaffhausen. Alexander Peyer,Bürgermeister; Wilhelm von Fulach, des Raths. Appenzell. Sebastian Törig, des Raths. - E. A. A.
k. 103, d. lbiclom: Kathol. Abschiede 1541—1590.
t». Schultheiß Bircher von Lucern eröffnet gemäß Instruction: Ehestreitigkeiten in den gemeinenBogteien solleil an das geistliche Gericht zu Constnnz gewiesen werden. Nun aber heiße es, bald nachAufrichtung des Landfriedens sei verabschiedet worden, wenn sich Ehezwiste unter Personen der neueilReligion zutragen, so sollen dieselben an das Ehorgericht zu Zürich gewiesen werdeil, ivie das bisheriil der Landgrafschaft Thurgau und in der Grafschaft Baden geübt worden sei. Wird in den Abschiedgenommen. I». Schultheiß Bircher begehrt Antwort auf sein letzthin gestelltes Begehren um Aufnahme derTochter des Jost Ratzenhofer in das Gotteshaus Müusterlingen. Die Mehrheit stimmt dafür ihm zuentsprechen; doch soll Ratzenhofer die Tochter aussteuern nach des Klosters altem Herkommen. «-.SchultheißBircher übergiebt an Bürgermeister Haab von Zürich 12 Kronen zu Händen der Brandbeschädigten vonGrüniilgen. «R. An die im Dienste des Königs befindlichen Hauptlente wird geschriebeil, sie sollen demKöllig gemäß der Bereinung dienen, sich aber nicht weiter brauchen lassen und nichts wider die Erbeinunghandeln, in der die Eidgenossen mit den Häusern Oesterreich und Burgund stehen. «?. Es wird angezogen,wie einige Hauptleute im gegenwärtigen Feldzug ihren Knechten weiliger als einen geineinen Sold geben,was schimpflich ist und die Leute veranlaßt, entweder zu betteln, oder genossene Speise und Getränk nichtzu bezahlen Heimbringen, ob man bei einem künftigen Aufbruch den Hauptleuten anbefehlen wolle, keinemKnecht weniger als monatlich den gemeinen Sold zu bezahle», damit er bestehen könne und bleibe, t. Eserscheint der Blatter oder Harnischer, der mit Erlaubniß der Obern von Lindau nach Frauenfeld gezogenist und eröffnet, er führe einen köstlichen Bau auf, habe aber sein Halls und seine Güter in Lindau nichtverkauft- er bitte daher, ihm von dem Gelde, welches der Laudvogt im Thurgau im Namen seiner Obernhinter sich habe 100 Kronen zu leihen; er ,volle genugsam.- Sicherheit und Tröstung geben, es sei durchdc.l Herrn von Sax, Hans Heinrich Lanz, Schultheiß Wehrli oder Andere, und das Geld nebst gebührendemZins in einein Jahr ohne Kosten der Darleiher zurückerstatten. Weil ohne Instruction wird die Sache inden Abschied genommen; Antwort auf dem nächsten Tag. «. Jedes Ort soll seinem Boten, der auf dienächste Jahrrechilung über das Gebirg geschickt wird, anbefehlen, ernstlich darauf zu halten, daß jedermannbei ergangenen Urtheilen und erlangteil Rechten beschirmt werde, und nicht jeder Landvogt oder auch die