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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1SS2,

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20«.

Wäfels. 155Z,an der Fahrt zu Näfels" (3. April?).

Laiidcsarchiv Schwy»! Abschiede.

Zwischen Pannern.eister Schorn», Rathsboten von Schwpz, und den Verordneten von Glarus ander Fahrt zu Näfels wird Folgendes verhandelt: « Job Annnanns Bruders Sohn, Peter Ammann, bewirbtsich wie früher um die Pfründe im Tönier- (St. Antonier-) Hans zu Utznach und erbietet sich daneben, etwasdarzuthnn" Man will das heimbringen und ihm nächstkünftig durch die Boten Antwort geben. ,». Eserscheint eiu Burger von Sursee mit einem besiegelten Brief seiner Obern, des Inhalts. Es habe bei ihnenein wälscher Priester unehrbar gehandelt; derselbe befinde sich jetzt bei der Pfründe zu S. Sebastian; er,der von Sursee begehre Hülfe und Rath, wie Biederleute das Ihrige an dem benannten Priester wiedererlangen mögen Durch diese mündliche Eröffnung und aus dein verlesenen Brief ergiebt sich, daß derWälsche nicht gehandelt hat, wie einen, frommen Priester zusteht, worüber man eis. Mißfallen empfindet.Da aber jetzt die heilige Zeit vorhanden ist und die Leute mit keinem andern Priester versehen werdenkönnten so antwortet man den. von Sursee, er solle getreulich heimbringen, ...an wolle den Priester handhaben,daß wenn es immer möglich sei, den Beschädigten das Ihrige wieder zugestellt und der Priester bestraftwerde <- Es erscheinen der Schreiber und der Weibel und Melchior Vögeli von Wesen und lassen durchden Untervogt Joder Graf, bitten, sie alle drei wieder zu Salzmesseru zu uehmen. Man antwortet ihnen,sie sollen das Salz wie bisher ausmesse» bis auf beider Orte Ab- und Ankünden; man werde ihnen durchdie nächsten Boten oder sonst Bericht geben, ob man sie dabei bleiben lasse oder nicht. Die Boten mögengedenken ihnen das Beste zu reden; daneben auch, wie Melchior Vögeli das Amt zeitweilig durch seinenSohn verwalten lasse, bezüglich dessen die Säumer sich beschweren, er sei mit einer Krankheit behaftet.,1 Es wird angezogen wie zu Amdeu grobe Händel mit Friedbrüchen und Andern, verlaufe», welche dieWeibel den Obervög.en nicht anzeigen; insbesondere habe der jetzige Weibel einen kürzlich verübten Fried-bruch nicht angezeigt sondern der Obervogt denselben sonst erfahren. Es soll nun de.. Boten, die im künftigenMai in das Gaster geschickt werden, Vollmacht gegeben werden, für Amden einen Weibel zu erwählen, derbeiden Orten schwöre solche ungeschickte Händel, die den Obern zu bestrafen zustehen, anzuzeigen, wie dieWeibel m Wesen und im Gaster auch thun müssen; denn man beklagt sich über die von Amden, sie haltenweder Gebow noch Verbote der Obern, und doch komme dasselbe der Obrigkeit nie vor. v. In Betreff desHausgeldes bitten die von Wesen, ihnen zu gestatten, von eine... Mäß Salz einen Haller zu uehmen, wiesie es vorher auch gethan habe». Man beschließt, so weit es der Gerechtigkeit beider Orte ..»nachtheilig ist,und den Ihrigen die das Salz kaufen, dieser Betrag auch nicht aufgelegt wird, mögen sie diesen Halleraustreiben und nehmen f. Der Untervogt zu Utznach bringt vor, in der Grafschaft Utznach sei ein Gottes-haus.... von St Gallen oder aus de... Toggenburg gestorben und den Fall den. Abt von St. Gallenschuldig den die Erben des Gestorbenen aber nicht zu geben vermeine... De». Untervogt wird befohlen, zuvertaffen daß der Fall gegeben werde, es würde sich denn zeigen, daß er abgekauft worden sei oder gütlicherlassen werde Es solle» auch beide Orte wegen des Nachfalls des genanntenGsellen" ihren Boten fürden nächsten Tag Befehl und Gewalt geben. 5. Derselbe Untervogt eröffne., wie Joß Boyl zu Utznach mitsi'iner Ehefrau unehrbar lebe, so daß sie einander mch.s Gutes erzeigen und nicht bei einander wohnen,