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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1552.

er kriegen wolle, solle er das nicht in der Nähe der Eidgenossenschaft thnn, damit für dieselbe keine Thenrnngentstehe; sodann soll er sich der beiden Hänser Oesterreich nnd Burgund müssigen; würde er diese angreifen,so könnten die Eidgenossen ihm nicht behülflich sein; der König möge das bedenken, es betreffe das die ganzeEidgenossenschaft. Diese Meinung wird an alle Orte geschrieben, damit man ans dem nächsten Tag diesfallsmit Instruction und Nollmacht erscheine. Es wird angezogen, es frage sich, was man mit den vierStädten und andern Orten in Betreff der schweren Zeitlagc bei dem jetzt waltenden .Kriege reden wolle; esdürfte am Platze sein, daß die V Orte zu Baden (vorab) mit den Boten von Freiburg und Solothurneinen einheitlichen und satten Nathschlag faßten, und dann, wenn sie einhellig wären, auch die von Glanesnnd Appenzell angehen, um gemeinschaftlich mit den übrigen Orten reden zu können, il. Es wird auchangebracht, jedes Ort soll seinen Hauptlenten einschärfen, die Knechte nicht entgegen der Vereinung zu führen,sondern dem Buchstaben derselben gemäß zu dienen. Auch das soll zu Baden angezogen werden, damit eingemeines Einsehen geschehe.

Zu ». 1552, 22. März, Constanz. NiklauS, Freiherr zu Bollwyler, au die V Orte. Er habe vonJugend auf eine große Liebe und Neigung zu ihnen wegen ihrer Altvordern Ehrbarkeit und Mannheit undderer und ihrer Beständigkeit und ihres Eifers für den alten christlichen katholischen Glauben, weßhalb er,sofern dadurch sein Hauptgeschäft nicht gehindert werde, ihnen auch jeder Zeit bei Gelegenheit nach Vermögenbehülflich sein werde. In Folge dieser seiner Zuneigung wolle er die V Orte erinnern, wie die KroneFrankreich, von Alters her eine besondere Liebhaberin und Schirmen» der alten christlichen katholischenReligion, durch Anreizung einiger ungetreuer und unruhiger Leute sich mit einigen Fürsten des neue»Glanbens in soweit vereinigt habe, daß wenn ihr Vorhaben Boden gewinne, nicht nur das Reich deutscherNation von dem alten Glauben gedrängt, sondern auch die altgläubigen Orte der Eidgenossenschaft großemZwang ausgesetzt werden. Dabei vernehme er, wie die Rebellen des Kaisers bei einigen andern Orten derEidgenossen soviel erlaugt haben, daß ihnen gestattet werde, auf dem Gebiete der betreffenden Orte Lands-knechte zu sammeln. Da sie solche nicht nach Wunsch bekommen, so werden Eidgenossen in Kleidung undGestalt von Landsknechten gemustert. Nicht minder werden dieselben von einigen Eidgenossen mit Gewehr,Harnisch und Munition versehen und werde ihnen freier Paß und der Gebrauch der landsknechtischen Zeichen,Federn undNeldstreiche" im Gebiete der betreffenden Orte gestattet, zum Zwecke, den Kaiser, der niemandFeind sei, sondern sich nur mit dem Kriege gegen die Türken beschäftige, zu überfallen. Dieses sei nichtnur der Erbeinung zwischen den Eidgenossen und den Häusern Oesterreich und Burgund, für welche jährlichdas Erbeinungsgeld bezogen werde, entgegen, sondern würde bei einem Ueberziehen der österreichischen Landemit Rücksicht auf den Bezug von Lebensmitteln auch den V Orten schwer fallen. Würde dem König vonFrankreich sein Vorhaben im deutschen Reiche auch nur einigermaßen gelingen, so würde derselbe auch umso weniger die Eidgenossen brauchen und achten. Er bitte daher die V Orte, besorgt sein zu wollen, daßdurch ihre Unterthnnen und gemeine Eidgenossen die Erbeinung gehalten werde, was in diesem Falle auchSeitens des Kaisers und des römischen Königs geschehen werde. Er, Bollwyler, selbst anerbiete nicht minderseine guten Dienste und bitte um freundliche Antwort auf seine Kosten durch einen gewissen Boten.

Kantonsarchiv Zug: Abschiede Band 2.

Zu t». Das bezügliche Schreiben der V Orte an Zürich (und die übrigen Orte) vom 2t». März(Dienstag vor Indien) enthält nur das im Abschiedtext Gegebene.

St. A. Zürich: Acic» Lucern. K. A- Solothurn: Lucerner Schreiben. K. A. Schofshausc»: iiorrespondcnze».