Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
612
Einzelbild herunterladen
 

KI2

März 1552,

20«.

Lucern. 1552, 21. März (Montag vor Lätare).

Staatsarchiv Lucern: Allgcm. Abschiede 1', 5.2k.

Tag der V Orte.

a.. Dieser Tag ist beschrieben morden, weil die von Bern, Basel und Solothurn dein Schärtlin gestatten,im Dienst des Königs von Frankreich in ihren Landen, Städten nnd Flecken Landsknechte und Eidgenossenanzunehmen und da aufzuenthalten, in der Meinung, dieselben durch das Sundgau nach Lothringen zufuhren, wodurch die Erbeinung gebrochen würde und die Eidgenossenschast in einen tödtlichen Krieg verwickeltwerden könnte; man will sich daher berathen, wie diesem vorzukommen sei. Nachdem die Boten vernommenhaben, daß die von Lucern denen von Basel und Solothurn geschrieben haben und von diesen beiden OrtenAntworten eingelangt seien, so hat man von diesen Missiven Copien in den Abschied genommen, um sich ansnächstem Tag mit Instruction und Vollmacht zu versehen weiter hierüber zu berathen. I». Albrecht Rosin,päpstlicher Botschafter in der Eidgenossenschaft, legt einen schriftlichen Vortrag ein, wovon jedem Boten eineAbschrift gegeben wird, damit auf dem nächste» Tag Autwort gegeben werde; man meldet dieses (auch) deinHieronymus Frank. «. Angelus Ritius, Gesandter des Kaisers, überreicht einen Vortrag, der den Botenabschriftlich übergeben wird, um für den nächsten Tag Instruction und Vollmacht einzuholen. Dem Gesandtenzeigt man an, die Obern werden an Schärtlins Verhalten kein Gefallen haben und werden nicht gestatten,daß von Seite der Ihrigen etwas der Erbeinung entgegengehandelt werde. «K. Heimzubringen, was manan die von Bern, Basel und Solothurn geschrieben hat. v. Jeder Bote soll seine Obern berichten, was imNamen der V Orte dem Schärtlin geschrieben worden ist. Jedem Boten wird eine Abschrift des Schreibensderer von Basel an die von Lucern mitgetheilt; ebenso von der Antwort derer von Solothurn an die vonLucern. x. Jeder Bote soll seine Obern berathen, was man zu Tagen mit dem Herrn Morelet in BetreffSchärtlins reden wolle, damit künftig die Eidgenossenschaft solcher Händel überhoben bleibe. I». Es wirdjedem Boten eine Abschrift der Antwort mitgetheilt, welche Schärtlin auf die Zuschrift derer von Lucerngeschickt hat.

Zu » und f. 1. 1552, IS. März (Samstag vor Oculi). Solothurn an Lucern. Lucern meldein einem Schreiben, wie Solothurn dem Schärtlin zwei Plätze bewilligt habe, daselbst Landsknechte znversammeln (anzunemmen"), und verlange, daß man ihn und seine Genossen von hier verweise. Schärtlinhabe unter Vorlage einer Credenz des Königs von Frankreich in dessen Namen begehrt, Landsknechte, die erfür den König annehme, auf einige Zeit um ihr Geld im Gebiet zu Solothurn versammelt zu halten undda durchzuführen, wie es, laut seinem Vorgeben, auch die von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen thun.Man habe das für kurze Zeit bewilligt und meine, hiemit nicht wider die Erbeinung gehandelt zu haben.Die mit dem König bestehende Vereinung schreibe daneben vor, daß man jenem Paß und Durchzug gestattensolle. Einen Musterplatz habe man dem Schärtlin nicht bewilligt, er selbst befinde sich nicht zu Solothurnund seine Knechte werden wohl bald abziehen.

St. A. Lucevn: Acten Deutsches Reich. L. A. Schwyz: Abschiede, beim Abschied vom 13. März (dort irrig 2. März benannt).

2. 1552, 21. März. Basel an Lucern. Antwort auf das Schreiben des letztern. Obwohl Manchesvorgehe, das der Erbeinung widrig sei, seien die von Basel nichtsdestoweniger entschlossen, dieselbe zu halten,und weit davon entfernt, der Eidgenossenschaft einen Krieg aufzuladen. Bei dem landsknechtischen Aufbruch,